mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Fr 26.04.2024 18:35 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Forderung zur Löschung von mir erstellten Fotos vom 08.02.2015


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Forderung zur Löschung von mir erstellten Fotos
Autor Nachricht
Fotobiene
Threadersteller

Dabei seit: 08.02.2015
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst So 08.02.2015 13:13
Titel

Forderung zur Löschung von mir erstellten Fotos

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo,

Vielen Dank für die Aufnahme.
Ich habe eien Frage zu meinen Fotos.
Ich war Mitglied in einem Verein und habe dort des öfteren Fotos gemacht. Diese wurden mit meiner Einwilligung (nicht schriftlich) auf der Vereinswebsite veröffentlicht. Auf der Vereinswebsite sind zu 95% nur meine Fotos-also Fotos von Mitgliedern usw. die ich selbst erstellt habe. Jetzt bin ich seit längerem nicht mehr dort Mitglied. Kann ich den Verein auffordern, Alle Fotos, die mir gehören-die ich selbst fotografiert habe, zu löschen?
Ich habe damals die Fotos zwar zur Verfügung gestellt, aber wenn ich jetzt kein Mitglied bin, möchte ich eigentlich, dass die Fotos gelöscht werden. Kann ich die aufforderung stellen? Alle Fotos beinhalten meine Unterschrift (versteckt haben Alle meine Unterschrift, manche haben auch noch eine sichtbare Unterschrift).
  View user's profile Private Nachricht senden
Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 08.02.2015 13:39
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

1. Das ist Kindergarten.
2. Ja, möglicherweise wirst du dich erst mal auf dein urheberrecht berufen können. Wenn aber in dem Verein jemand nicht ganz auf den Kopf gefallen ist, wird man sich wehren. Dann wird es für dich vor Gericht schwer zu belegen, dass das Nutzungsrecht an deine Mitgliedschaft gekoppelt war. Der Richter wird also die Interessen abwägen (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit) und möglicherweise zum Schluss kommen, dass im Vorfeld ein mündlicher Nutzungsvertrag vorlag und dieser immer noch gälte.
3. Selbst wenn du das gewinnen solltest: Wenn der Verein dann auch so einen Kindergarten abfeiern will, dann könnte man dir wiederum jegliche Nutzung des Bildmaterials mit Verweis auf das Recht am eigenen Bild unter Strafandrohung untersagen. Haste also auch nix von. Von daher: Siehe 1.


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am So 08.02.2015 13:50, insgesamt 3-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Anzeige
Anzeige
Fotobiene
Threadersteller

Dabei seit: 08.02.2015
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst So 08.02.2015 14:15
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ok danke. Du hast vollkomen recht. Ich lasse es sein.
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen Mahnung über eine Forderung von 0,63 Euro erhalten...
Muss ich eine nicht mehr bestehende Forderung stornieren?
Account löschung
Copyright an der erstellten Website
Rechtsfrage bezüglich meines erstellten Logos
Stock Photos für Kunden nutzen
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.