mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Do 28.03.2024 22:36 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Muss ich eine nicht mehr bestehende Forderung stornieren? vom 26.01.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Muss ich eine nicht mehr bestehende Forderung stornieren?
Seite: 1, 2  Weiter
Autor Nachricht
Hifi_Sieben
Threadersteller

Dabei seit: 25.10.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mi 26.01.2011 17:46
Titel

Muss ich eine nicht mehr bestehende Forderung stornieren?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo. Meine Frage betrifft möglicherweise das Vertragsrecht, vielleicht aber einfach nur die Buchhaltung. Ich habe einem Kunden eine Rechnung geschickt und der Kunde hat mich dann gebeten, die Rechnung an eine andere Firma zu schicken. Die andere Firma hat die Rechnung bezahlt, ich habe die alte Rechnung in den Reisswolf gesteckt und die bezahlte Rechnung abgeheftet, damit ist für mich alles in Ordnung.

Der Kunde erwartet nun jedoch eine Stornierung der ersten Rechnung. Muss ich da aktiv werden? Und wenn ja in welcher Form? Kann der Kunde nicht auch einfach die Rechnung schreddern? Oder in seiner Buchhaltung stornieren?

Vielleicht kennt sich ja jemand von Euch mit dem Thema aus, bin für jeden Tipp dankbar. Habe über Google weder hier noch im restlichen Web eine Antwort gefunden. Sorry falls ich doch etwas übersehen haben sollte.

Danke!
  View user's profile Private Nachricht senden
Darkwing

Dabei seit: 27.01.2006
Ort: Dresden
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 26.01.2011 18:25
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Die "neue" Rechnung an die andere Firma, hatte die eine neue Rechnungsnummer bekommen? Oder hast du im Prinzip nur den Empfänger geändert?
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
Hifi_Sieben
Threadersteller

Dabei seit: 25.10.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mi 26.01.2011 18:41
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ich habe nur die Adresse geändert, also den Rechnungsempfänger. Alles andere ist geblieben.
  View user's profile Private Nachricht senden
Darkwing

Dabei seit: 27.01.2006
Ort: Dresden
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 26.01.2011 19:09
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Gut (auch wenns u.U. nicht ganz korrekt ist). Wenn der erste Kunde also die Rechnung sofort beanstandet hat, ohne dass er die bei sich buchhalterisch erfasst hat, dann kann er die eigentlich getrost in beiderseitigem Einvernehmen in den Papierkorb werfen.

Wenn er drauf besteht, dass er eine Stornierung will, dann müsstest du im Prinzip beide Rechnungen (die neue und die alte) stornieren, die beiden Kunden informieren und dem "neuen" Kunden eine neue Rechnung mit neuer Nummer ausstellen.

Aber wie gesagt: der erste Kunde kann die getrost wegschmeißen, wenn die bisher nicht erfasst wurde.
  View user's profile Private Nachricht senden
Hifi_Sieben
Threadersteller

Dabei seit: 25.10.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mi 26.01.2011 19:17
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Und falls der erste Kunde die Rechnung in seiner Buchhaltung erfasst hat (wovon ich ausgehe), dann müsste es doch ausreichen, wenn er sie nun in seiner (!) Buchhaltung storniert - oder?
  View user's profile Private Nachricht senden
Darkwing

Dabei seit: 27.01.2006
Ort: Dresden
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 26.01.2011 19:42
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hehe, neinnein, das wäre ja das selbe, wie wenn du was bei Amazon kaufst und dann selbst die Rechnung stornierst um nicht zu bezahlen. ^^ Geht ja nicht. Eine Stornierung kann nur vom Rechnungsersteller ausgehen. Die Stornorechnung ist dann der Beleg dafür, dass eine Stornierung stattgefunden hat. Deine Forderung erlischt und seine Verbindlichkeit ebenfalls.

Wie gesagt: entweder, er kann die Rechnung wegschmeißen, wenn sie nicht erfasst ist, oder aber du musst die ganze Rechnung(-snummer) stornieren, für beide Kunden - und eben dann entsprechend neu ausstellen für den neuen Kunden.

Es geht aber halt nicht, dass die selbe Rechnungsnummer zweimal existiert und auch noch bei dem einen Kunden storniert wurde, bei dem anderen noch offen ist. Das wäre ja vollkommenes Durcheinander, wo der Gesetzgeber auch was dagegen hätte.
  View user's profile Private Nachricht senden
Hifi_Sieben
Threadersteller

Dabei seit: 25.10.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Fr 28.01.2011 11:40
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Vielen Dank für die Infos, so langsam wird mir die Sache klarer.

Allerdings frage ich mich immer noch, ob ich aktiv werden muss. Ich habe schliesslich das Geld für meine Lieferung / Leistung bekommen, habe dafür auch nur eine Rechnungsnummer vergeben und damit ist für mich alles gut. Alles weitere wäre - streng genommen - zusätzlicher Aufwand, den ich gerne vermeiden möchte. Kunde A könnte doch - unter Beachtung der Regel "Keine Buchung ohne Beleg" - meine Rechnung in seiner Buchhaltung stornieren und einen Eigenbeleg erstellen bzw. eine Email oder eine telefonische Vereinbarung als Beleg verwenden.

Daneben frage ich mich, ob es rechtliche / vertragliche Auswirkungen hat, wenn Kunde A bestellt hat und beliefert worden ist, aber Firma B die Rechnung bekommt und bezahlt.
  View user's profile Private Nachricht senden
blindtext

Dabei seit: 22.07.2010
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Fr 28.01.2011 12:18
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hifi_Sieben hat geschrieben:

Allerdings frage ich mich immer noch, ob ich aktiv werden muss.


Hast du Darkwings Beitrag gelesen? Da steht drin, in welchem Fall du aktiv werden musst.

"entweder, er kann die Rechnung wegschmeißen, wenn sie nicht erfasst ist, oder aber du musst die ganze Rechnung(-snummer) stornieren, für beide Kunden - und eben dann entsprechend neu ausstellen für den neuen Kunden."

Zitat:
Ich habe schliesslich das Geld für meine Lieferung / Leistung bekommen, habe dafür auch nur eine Rechnungsnummer vergeben und damit ist für mich alles gut.


Seltsame, unprofessionelle Einstellung.

Zitat:
Daneben frage ich mich, ob es rechtliche / vertragliche Auswirkungen hat, wenn Kunde A bestellt hat und beliefert worden ist, aber Firma B die Rechnung bekommt und bezahlt.


Sorry, aber ... macht es wohl einen Unterscheid, wenn du (als Kunde) eine Rechnung für eine Ware bezahlst, die du gar nicht bekommst? Denk' mal drüber nach.

b.
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen Forderung zur Löschung von mir erstellten Fotos
Mahnung über eine Forderung von 0,63 Euro erhalten...
[Recht] Kunde / bestehende Web-Seite
bestehende module einer webpräsenz übernehmen
Kunde will bestehende Symbole in seinem neuen Logo
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: 1, 2  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.