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Thema: Chef verbietet Website - rechtens? vom 01.07.2012


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Chef verbietet Website - rechtens?
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aussenrum

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Verfasst Mo 02.07.2012 10:26
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Also ich find das schon etwas lächerlich...
Was ein AN in seiner Freizeit macht, ist jawohl seine Sache.
Und das ins Netz stellen einer privaten Website kann ja wohl kaum ein Grund sein, um in das Privatleben der Angestellten einzugreifen. Was man in seiner Freizeit macht sollte den Arbeitgeber einfach nicht interessieren und selbst wenn er durch Zufall auf etwas stößt sollte er es sehen, zur Kenntnis nehmen und ignorieren.
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Benutzer 116623
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Verfasst Mo 02.07.2012 11:01
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aussenrum hat geschrieben:


Nichts desto trotz kann er doch aber nur höchstens die Inhalte verbieten welche eine berufsbezogene Verbindung mit dem Unternehmen herstellen können / oder natürlich Inhalte die dem Unternehmen schaden.
Heißt die Inhaltsseite "Referenzen" verschwindet, nicht aber "Über mich" ...


Kennst du eigentlich die Website? Dann erzähl' doch mal, was da so drauf ist. Lächel

Zitat:
man kann seinen Arbeitnehmern ja auch nicht Facebook verbieten.


So plump "Facebook verbieten" natürlich nicht - aber abgesehen davon, dass man die Nutzung während der Arbeitszeit natürlich sowieso verbieten kann, können auch Äusserungen und Darstellungen auf Facebook, die in der Freizeit gemacht werden und die dem Unternehmen schaden könnten etc. natürlich zur Kündigung führen.

aussenrum hat geschrieben:

Und das ins Netz stellen einer privaten Website kann ja wohl kaum ein Grund sein, um in das Privatleben der Angestellten einzugreifen.


Doch, kann es. Warum, wurde ja jetzt oft genug geschrieben. Kommt eben auf den Inhalt an. Strippende Lehrerinnen oder Polizistinnen haben zum Beispiel ganz schnell Probleme, auch wenn sie nur "privat" strippen.

Zitat:
Was man in seiner Freizeit macht sollte den Arbeitgeber einfach nicht interessieren und selbst wenn er durch Zufall auf etwas stößt sollte er es sehen, zur Kenntnis nehmen und ignorieren.


Es gibt wohl sehr unterschiedliche Ansichten darüber, was "privat" ist - für dich gehört offenbar auch weltweite Öffentlichkeit zur Privatheit.
 
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Gurkensushi

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Verfasst Mo 02.07.2012 11:18
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Zitat:
Strippende Lehrerinnen oder Polizistinnen haben zum Beispiel ganz schnell Probleme, auch wenn sie nur "privat" strippen.


Wobei ich hier einwerfen muss, dass das vorrangig mit einem speziellen Arbeitsverhältnis zu tun hat. Man ist in diesen Positionen im Dienste des Staates und das bedeutet, dass man stets danach agieren muss, was durch den Diensteid verankert ist. Da ist gesetzlich geregelt, dass man durchaus auch ins Freizeitverhalten eingreifen kann.

Solche Regelungen können natürlich auch in einem Arbeitsvertrag verankert sein, allerdings kann ich mich hier nur anschließen: Ohne zu wissen, was überhaupt auf der Seite ist und wie die vertraglichen Bedingungen sind, kann man wirklich nichts dazu sagen. Menno!.
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Nimroy
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Verfasst Mo 02.07.2012 11:35
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Gurkensushi hat geschrieben:
Zitat:
Strippende Lehrerinnen oder Polizistinnen haben zum Beispiel ganz schnell Probleme, auch wenn sie nur "privat" strippen.


Wobei ich hier einwerfen muss, dass das vorrangig mit einem speziellen Arbeitsverhältnis zu tun hat. Man ist in diesen Positionen im Dienste des Staates und das bedeutet, dass man stets danach agieren muss, was durch den Diensteid verankert ist. Da ist gesetzlich geregelt, dass man durchaus auch ins Freizeitverhalten eingreifen kann.

Solche Regelungen können natürlich auch in einem Arbeitsvertrag verankert sein, allerdings kann ich mich hier nur anschließen: Ohne zu wissen, was überhaupt auf der Seite ist und wie die vertraglichen Bedingungen sind, kann man wirklich nichts dazu sagen. Menno!.


So ist es. Alles hier ist Spekulation und Interpretation und Spekulationen basierend auf Interpretationen.
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type1

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Verfasst Mo 02.07.2012 19:03
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someonesdaughter hat geschrieben:
type1 hat geschrieben:
Ich möchte mal wissen, wer im Arbeitsvertrag einen Passus hat, seine Identität zu verleugnen...


Dieser Chef möchte nicht, das sein Unternehmen in Verbindung mit der Website einer Angestellten gebracht wird - warum, darüber können wir nur spekulieren: Was die eine als "sehr ironisch und humorvoll" ansieht, kann für den nächsten schon geschmacklos und komplett unlustig sein, wir wissen es nicht.


Natürlich ist hier vieles Spekulation. Daher habe ich meinen Post auch sehr allgemein gehalten.
Sollten das Arbeiten sein, die mit der Firma nichts zu tun haben, bei der der TO sich gerade in Anstellung befindet, bin ich gespannt, durch welche Art Passus man das Zur-Schau-Stellen untersagen dürfte. Verschwiegenheit und Nebentätigkeit (Wenn aktiv keine solche betrieben wird und das Portfolio aus nicht-kommerziellen Referenzen oder in der Vergangenheit erstellten besteht) ist es ja nicht. Das meinte ich mit Identität.
Wenn du mich belehren kannst: Her damit!


Zuletzt bearbeitet von type1 am Mo 02.07.2012 19:04, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 116623
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Ort: -

Verfasst Mo 02.07.2012 19:17
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type1 hat geschrieben:

Wenn du mich belehren kannst: Her damit!


Lies doch einfach mal nach, was monika_g geschrieben und gefragt hat.
 
type1

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Ort: -
Alter: 44
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Verfasst Mo 02.07.2012 19:31
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someonesdaughter hat geschrieben:
type1 hat geschrieben:

Wenn du mich belehren kannst: Her damit!


Lies doch einfach mal nach, was monika_g geschrieben und gefragt hat.


Hab ich. Ob und eine welche SMP dem TO vorliegt bleibt - wie Du sagst - Spekulation.
Für mich bleibt allerdings fraglich, inwiefern eine SMP in meine Meinungsfreiheit eingreifen darf.
Das eine gewisse E-Etikette im Sinne eines Auftretens als Angestellter (Firmen-Facebook-Page, XING-Profil oder Firmen-Twitter) vollziehe ich 100% nach. Dass das aber soweit ausartet, freie Meinung und Publikation losgelöst von meiner ROLLE als Arbeitnehmer zu untersagen halte ich für rehtlich grenzwertig. Betrachte dies als meine Meinung. Wenn Du rechtlich fitter bist, wirst Du sicher Argumente dagegen haben.
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monika_g

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Verfasst Mo 02.07.2012 20:01
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type1 hat geschrieben:
Dass das aber soweit ausartet, freie Meinung und Publikation losgelöst von meiner ROLLE als Arbeitnehmer zu untersagen


naja, da gäbe es einiges.

Wir wissen ja nichtmal, wo der TE arbeitet und in der aktuellen Arbeitsmarktsituation können viele ja froh sein, überhaupt irgendwo zu arbeiten. Nimm mal den großen Bereich der weltanschaulichen Einrichtungen. Dass gewisse überspitzte Cartoons da nicht wirklich ankommen, dürfte klar sein. Ebenso gibt es einiges, das sich mit dem Bereich der Jugend- und Kinderarbeit nicht verträgt. Aber selbst wenn man einen Job in der Bank hat, wird es wohl nicht gut kommen, Kapitalismuskritik offen zu äußern. Genauso, wie Gewerkschaften u. U. etwas dagegen hätten, wenn man allzu laut mit bestimmten Positionen der FDP sympatisiert.
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