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juvet
Threadersteller
Dabei seit: 06.06.2005
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Verfasst Mo 06.06.2005 19:00
Titel [Recht] Schule verbietet Verwendung ihres Namens auf Flyern |
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Hallo zusammen, gleich in meinem ersten Beitrag komme ich mit einem Problem:
Neuerdings verbietet unsere Schule unserer lokalen Disco das Drucken und Veröffentlichen von Flyern, auf denen der Name der Schule erwähnt wird.
Meine Frage: Kann eine öffentliche Einrichtung überhaupt die (sachliche) Nennung ihres Namens verbieten?
Es handelt sich ja schließlich nur um Nennungen dieser Art: "Party der Stufe 12 am ... Gymnasium"
Danke für Eure Hilfe!
Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Do 09.06.2005 12:53, insgesamt 1-mal bearbeitet
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way2hot
Dabei seit: 14.03.2004
Ort: Jüchen-Gierath
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Mo 06.06.2005 19:04
Titel
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Müssen ja bisher ziemlich schlechte Parties gewesen sein.
Aber um auf die Frage einzugehen... Womit begründet die Schule denn diese Unterlassungsforderung bzw. auf welche rechtliche Grundlage stützen die sich? Sofern die das nicht bereits erwähnt haben, würde ich dahingehend einfach mal fragen. Da müssen sie dann schon mit den passenden Argumenten kommen.
Zuletzt bearbeitet von way2hot am Mo 06.06.2005 19:05, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Reddenz
Dabei seit: 18.08.2003
Ort: Montabaur
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Mo 06.06.2005 19:07
Titel
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Ist gar nicht so unüblich. Nachdem es in den frühen 90ern mehrere Polizeieinsätze gab bei den Stufenfeten meiner ehemaligen Schule wurde das dann endgültig nach einer Messerstecherei verboten. Seit dem steht eben nur noch "11/12/13er Fete" oder einfach nur "Stufenfete" auf den Flyern.
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juvet
Threadersteller
Dabei seit: 06.06.2005
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Mo 06.06.2005 19:13
Titel
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Um zur Begründung seitens der Schule zu kommen:
Stufenpartys seien schließlich keine Schulveranstaltungen, dann habe da auch der Name der Schule nichts verloren...
Die Partys waren bisher nichtmal schlecht , schließlich weiß auch unsere Schulleitung, dass wir über solche Partys die ganzen Abi-Veranstaltungen mitfinanzieren...
Aber nochmal allgemein: Welche rechtliche Handhabe hat die Schule denn, die Nennung des Namens zu verhindern?
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Reddenz
Dabei seit: 18.08.2003
Ort: Montabaur
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Mo 06.06.2005 19:26
Titel
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Ich würds nicht drauf ankommen lassen. Zum einen wenn es eine Privatschule ist (Kirchlich langt schon, alles was nicht 100% Staatlich ist) ist deren Entscheidungsgewalt was größer. Zum anderen, gott dann lässt man eben den Namen weg!
Die Schule ist da in der Regel am längeren Hebel und sich wegen so´nem Mist kurz vor´m Abschluss noch auf Kriegsfuss mit dem Kollegium o.ä. zu begeben isses nicht wert. Abgesehen davon, der Partyausschuss oder wer auch immer für den Scheiß "verantwortlich" ist wird eh nicht belangt, sondern die dumme Medienschlampe die´s Wochenende für die Flyer, Poster oder Zeitung geopfert hat.
Kurz um, Lohnt nicht!
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juvet
Threadersteller
Dabei seit: 06.06.2005
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Verfasst Mo 06.06.2005 19:35
Titel
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So tragisch ist das ja nicht, dann nehmen wir eben einen anderen Namen, man wird schon wissen dass wir es sind.
Wenigstens kann uns dann niemand mehr was...
Trotzdem find ich es kleinkariert von unserer Schule
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way2hot
Dabei seit: 14.03.2004
Ort: Jüchen-Gierath
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Mo 06.06.2005 20:48
Titel
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juvet hat geschrieben: | Trotzdem find ich es kleinkariert von unserer Schule |
Das ist es auf jeden Fall.
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zeitgeisty
Dabei seit: 20.02.2002
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Mo 06.06.2005 21:21
Titel
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haben die bei uns in STOLZENAU damals auch verboten.
argument:
keine schulveranstaltung kein schulname
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