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Thema: Arbeitsproben online - Arbeitgeber verbietet es vom 27.03.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Arbeitsproben online - Arbeitgeber verbietet es
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cygnus
Threadersteller

Dabei seit: 20.05.2007
Ort: -
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 27.03.2008 13:38
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Arbeitsproben online - Arbeitgeber verbietet es

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Hi, ich bin sicher irgendwo hier hat schon jemand etwas änliches geschrieben. Jedoch stehe ich im Zwiespalt mit der Zeit und der Situation, die in einigen Hinsichten doch recht individuell scheint. Ich habe Arbeitsproben von einem Projekt, das vom Pressedezernat der Stadt in Auftrag gegeben wurden. Realisiert wurde es durch mich in einer anderen Firma. Nun will ich diese online auf meine Website setzen. Dies aber will mir die Projektleitung und das Pressedezernat vernieten. Dazu muss ich sagen, habe ich an diesem Projekt mitgearbeitet um reale Arbeitsproben zu bekommen und um Chancen als MG zu verbessern. Da ich diese Arbeiten gestaltet habe, ist es doch mein "geistiges Eigentum" oder etwa nicht?

Dazu gesagt: Es wurde kein Vertrag aufgesetzt in dem soetwas geregelt wurde oder in irgendeiner Form festgehalten.

Brauche dringend Rat! Danke im Voraus!
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l'Audiophile

Dabei seit: 16.09.2004
Ort: Berlin
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 27.03.2008 13:43
Titel

Re: Arbeitsproben online - Arbeitgeber verbietet es

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cygnus hat geschrieben:
Da ich diese Arbeiten gestaltet habe, ist es doch mein "geistiges Eigentum" oder etwa nicht?


Das hast du dem Kunden verkauft. *zwinker*
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cygnus
Threadersteller

Dabei seit: 20.05.2007
Ort: -
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 27.03.2008 13:46
Titel

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naja das ist ein gGmbH. Ich habe nix verkauft... oder doch?

Zuletzt bearbeitet von cygnus am Do 27.03.2008 14:18, insgesamt 1-mal bearbeitet
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l'Audiophile

Dabei seit: 16.09.2004
Ort: Berlin
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 27.03.2008 13:48
Titel

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cygnus hat geschrieben:
naja das ist ein gGmbH und ich habe das als 1€ Jobber gemacht. Ich habe nix verkauft... oder doch?


Ein Monteur im VW-Werk hat auch nicht den Anspruch, den selbstmontierten Golf mit nach Hause zu nehmen. *zwinker*



… guck mal unten bei „ähnliche Themen”


Zuletzt bearbeitet von l'Audiophile am Do 27.03.2008 13:49, insgesamt 1-mal bearbeitet
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GreenMan
Moderator

Dabei seit: 06.09.2003
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Verfasst Do 27.03.2008 13:49
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Re: Arbeitsproben online - Arbeitgeber verbietet es

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cygnus hat geschrieben:
Realisiert wurde es durch mich in einer anderen Firma. ... Es wurde kein Vertrag aufgesetzt in dem soetwas geregelt wurde oder in irgendeiner Form festgehalten.

Dann hast du leider keine Chance. Die Arbeiten sind auch nicht dein "geistiges Eigentum", sondern das Urheberrecht liegt bei der Firma, bei der du angestellt warst (wenn ich das korrekt herauslese). Diese ... und der Auftraggeber ... können entscheiden, ob du die Arbeiten veröffentlichen darfst oder nicht, und unter welchen Bedingungen. Mit welchen Intentionen du den Job begonnen hast, spielt überhaupt keine Rolle.

Du solltest dich zuerst mal über Urheber- und Nutzungsrechte informieren und dann evtl. mit diesem Hintergrundwissen nochmal mit deinem Arbeitgeber verhandeln. Ansonsten als Lehrgeld verbuchen und solche Sachen in Zukunft schon vorher vertraglich abklären.


Zuletzt bearbeitet von GreenMan am Do 27.03.2008 13:51, insgesamt 2-mal bearbeitet
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cygnus
Threadersteller

Dabei seit: 20.05.2007
Ort: -
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 27.03.2008 14:18
Titel

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danke für die tipps. sagt mal nervt das niemanden? nein ich schmück das nicht weiter aus. ist ja nicht eure schuld und
überhaupt wären das themen, die hier nicht her passen. danke nochmal. hab ich wohl wie viele andere auch die ar***karte
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 27.03.2008 18:38
Titel

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naja wenn ich für agenturen arbeite kaspere ich sowas halt im vorfeld aus... und wenn sie sagen "is nich" dann schlag ich direkt in meiner kalkulation von haus aus weng mehr drauf, um diesen "verlust" wieder wett zu machen... es gibt einige kunden die nicht wollen, das der ersteller einer seite oder eines printprodukts genannt wird. wenn der kunde das uneingeschränkte nutzungsrecht an einer designdienstleistung erwirbt (wie es wohl in deinem fall ist), dann kann er über dieses nutzungsrecht auch bestimmen. da nützt es dir dann nichts, das du der urheber bist - denn der urheber kann mit dem projekt ohne nutzungsrecht nicht viel anfangen...

das nächste mal solche dinge halt einfach mit dem kunden im vorfeld klären und insbesondere nutzungsrechte schriftlich festhalten. dann entstehen solche diskussionen erst gar nicht...
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GreenMan
Moderator

Dabei seit: 06.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 27.03.2008 18:59
Titel

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aUDIOfREAK hat geschrieben:
das nächste mal solche dinge halt einfach mit dem kunden im vorfeld klären und insbesondere nutzungsrechte schriftlich festhalten. dann entstehen solche diskussionen erst gar nicht...

Er ist aber nicht als freier Grafiker, sondern als Angestellter (1€-Job) tätig gewesen. Da werden die Nutzungsrechte eh von anderen ausgehandelt ...


Zuletzt bearbeitet von GreenMan am Do 27.03.2008 18:59, insgesamt 1-mal bearbeitet
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