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Thema: Vermieter verbietet schon gedruckte Werbung - Rechmäßig? vom 10.01.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Vermieter verbietet schon gedruckte Werbung - Rechmäßig?
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Der Schnitter
NaturalBornGriller
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Verfasst Mo 10.01.2011 17:19
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Vermieter verbietet schon gedruckte Werbung - Rechmäßig?

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Hallo erstmal!

Gerade hat mir ein Kunde sein Leid geklagt und ich dachte, vielleicht hat hier jemand schon mal was ähnliches erlebt und kann helfen.

Zur Sache: Der Kunde ist selbstständiger Masseur ohne eigene Praxisräume.
Statt dessen hat er bei einem örtlichen REHA-Rentrum als Untermieter einen Raum gemietet, mit Mietvertrag und allem.
Der Empfang wird über die Anmeldung des REHA-Zentrums abgewickelt, die auch die telefonischen Anfragen entgegennimmt.

Das Rehazentrum darf von Rechts wegen keine Werbung machen, mein Kunde allerdings schon, da er keine Heilbehandlungen anbietet.
Nach Absprache mit der Leiterin des REHA-Zentrums hat er dann auch einen riesigen Stapel Flyer drucken lassen, ein Firmenschild fürs Gebäude bestellt, Kundenstopper, Briefpapier, die ganze Palette, alle natürlich mit der Adresse und dem Beisatz: "Im REHA-Zentrum X, zweiter Stock", oder, bei den Flyern auch: "Termine an der Rezeption REHA-Zentrum"

Der Zusatz "REHA-ZENTRUM..." wurde von der Leiterin auch genehmigt, allerdings mündlich.
Soweit zur Ausgangslage.

Der Kunde macht also fleißig Werbung, seine Farben und sein Layout unterscheiden sich DEUTLICH von denen des Rehazentrums, aber die Dienstleistung "Wellness-Massage" überschneidet sich bei beiden Parteien.

Kurz vor Weihnachten kam es zum Streit, weil eine REHA-Patientin einen Massagegutschein bei meinem Kunden gekauft hat.
Daraufhin hat die Leiterin des REHA-Zentrums meinem Kunden jegliche Werbung mit der Ortsangabe "REHA-Zentrum" untersagt und ihm sowohl das Aufstellen von Kundenstopern auf der Straße, als auch das Anbringen des Firmenschilds verboten.

Mein Kunde sitzt jetzt also auf mehreren tausend Blatt Altpapier, einer Beschilderung, diversen Aufstellern und ist nicht sehr glücklich mit der Situation.

Ich nehme an, als Vermieterin stehen dem REHA-Zentrum schon gewisse Möglichkeiten offen, aber darf man sowas komplett verbieten?
Und wer übernimmt die Kosten für eine neue Geschäftsausstattung? Hat mein Kunde überhaupt Anspruch auf Erstattung?

Ich habe ihm natürlich geraten bei einem Anwalt nachzufragen, da eine gütliche Lösung wohl nicht in Frage kommt. Er sucht auch bereits nach neuen Praxisräumen, denn auf der Basis kann man natürlich nicht zusammen arbeiten.
Aber mir persönlich kommt es schon seltsam vor, daß mir mein Vermieter verbietet exakte Adresse anzugeben, wenn ich bei ihm zur Untermiete bin.

Kann da jemand von euch was dazu sagen?


Zuletzt bearbeitet von Der Schnitter am Mo 10.01.2011 17:25, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
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Verfasst Mo 10.01.2011 17:32
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Normalerweise heißt gewerblicher Mietvertrag auch in der Regel
irgend eine Form der Aussenwerbung. Aber da höre ich auch das
Wort 'Untermiete'.

Das Ende vom Lied wird ein Rechtsstreit sein. Da er eh'
schon andere Räume anpeilt, würde ich wahrscheinlich
mal mit dem Anwalt drohen und auf einen Vergleich
drängen, wie auch immer der aussieht.
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Der Schnitter
NaturalBornGriller
Threadersteller

Dabei seit: 21.07.2003
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Verfasst Mo 10.01.2011 17:36
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Also, laut seiner Aussage gibt es nur einen normalen Mietvertrag für die Nutzung der Räume. Kein Wort über Werbung und sonstiges...
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Odin_333

Dabei seit: 23.01.2009
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Verfasst Mo 10.01.2011 17:39
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Zitat:
"Der Zusatz "REHA-ZENTRUM..." wurde von der Leiterin auch genehmigt, allerdings mündlich.


Damit wäre der Fall für mich klar. Der Kunde hat die Erlaubniss bekommen - folglich darf die Leiterin ihm diese nicht nachträglich entziehen.

Bei den Ausgaben die er hatte, würde ich einen Anwalt konsultieren.
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Mac

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Ort: Köln
Alter: 62
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Verfasst Mo 10.01.2011 17:42
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Der Schnitter hat geschrieben:
Also, laut seiner Aussage gibt es nur einen normalen Mietvertrag für die Nutzung der Räume. Kein Wort über Werbung und sonstiges...


Ein gewerblicher Mietvertrag hat das (in den Stanard-Miet-Formularen) sogar schon vorfomuliert.
M.M nach kann eine Werbung für das eigene Unternehmen nicht verboten werden, es hängt nur davon ab, wie und wo.

Wenn er schreibt: Massage : Pfefferkuchenstrasse 10: da kann keiner was gegen haben.
Wenn er schreibt: im XX-Haus -> Rechtsanwalt. Dat wär mir zu heikel was dazu zu sagen.

Was das Aufstellen von Kundenstoppern angeht: da gibt es erstens von Stadt zu Stadt unterschiedliche Regeln. In Köln zb dürfen die max 60 cm in den Strassenraum ragen (wenn ich das richtig im Kopf habe) - sonst extra Stellfläche, Ordnungsamt, Zwergenaufstand. Wenn er einen Raum innerhalb des Gebäudes hat, er also kein Ladenlokal mit Front, könnte das auch im Ermessens des Vermieters liegen.

Aber wie immer bei solchen Fragen im mgi, du weißt was kommt: Rechtsanwalt fragen.
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Cus.ario

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Verfasst Di 11.01.2011 12:53
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Zitat:
Das Rehazentrum darf von Rechts wegen keine Werbung machen



Warum?
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Smooth-Graphics

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Verfasst Di 11.01.2011 12:55
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Weil Heilberufe das nicht explizit dürfen bzw. nur in solch einem Umfang, dass es fast unmöglich oder aber unrentabel ist.
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Der Schnitter
NaturalBornGriller
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Verfasst Di 11.01.2011 13:47
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Korrekt Lächel
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