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Thema: [AP05] Ab wann Nachprüfung? vom 31.05.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Abschlussprüfung Theorie -> [AP05] Ab wann Nachprüfung?
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kuenk
Threadersteller

Dabei seit: 26.10.2004
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 31.05.2005 18:13
Titel

[AP05] Ab wann Nachprüfung?

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nabend,

werd mal nix zur prüfung sagen (hab den großen thread durch und ......) * Ich bin ja schon still... *
die hoffnung stirbt zuletzt, trotzdem aus reiner neugier nochmal die fragen, wann nachprüfung und wann nicht?

beispiele:

1. sperrfach z.b. nur 40%, rest drüber --> nachprüfung oder halbes jahr warten?
2. sperrfach nur 40% und Mi/Ma oder WISO nur 40% --> nachprüfung oder halbes jahr warten?
3. nur Mi/Ma oder nur WISO 40%, rest drüber --> nachprüfung oder halbes jahr warten?

man bin ich knülle im kopf.
toi toi toi

// Titel editiert
// Bitte in Zukunft ordentliche Titel verwenden
// Gruss Shakadi


Zuletzt bearbeitet von shakadi am Di 31.05.2005 19:47, insgesamt 1-mal bearbeitet
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monalisa

Dabei seit: 25.03.2004
Ort: Kölle am Rhing
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 31.05.2005 19:58
Titel

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Alsoooo,
ich zitiere aus der Ausbildungsordnung:
"Der Prüfungsteil B (damit ist dioe schriftliche Prüfung gemeint, meine Anm.) ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Prüfungsbereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.

Innerhalb des Prüfungsteiles B sind die Prüfungsbereiche wie folgt zu gewichten:
1. Prüfungsbereich Konzeption und Gestaltung 30 Prozent,
2. Prüfungsbereich Medienintegration und Medienausgabe 30 Prozent,
3. Prüfungsbereich Kommunikation 20 Prozent,
4. Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde 20 Prozent.

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen A (praktische Prüfung) und B (theoretische Prüfung) sowie innerhalb des Prüfungsteils B im Sperrfach mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind."

Auf gut deutsch heißt das: du musst grundsätzlich den gesamten schriftlichen Teil mit mindestens insgesamt 50% (das entspricht einem knappen ausreichend) schaffen, wobei das Sperrfach mindestens 50 Punkte gebracht haben muss.


Jetzt zu deinen Beispielen:

1. sperrfach z.b. nur 40%, rest drüber --> nachprüfung oder halbes jahr warten?

mündliche Nachprüfung, wenn mit 70 Punkten (entspricht einem unteren befriedigend) bestanden, dann Prüfung insgesamt bestanden (weil das Ergebnis der schriftlichen doppelt zählt = 80 P und das Ergebnis der mündlichen einfach = 70 P ergibt zusammen 150 P geteilt durch 3 (wegen Verhältnis 2:1) = 50 P, die dann auf deinem Zeugnis erscheinen werden.
Wenn mündliche Prüfung unter 70 P: neue Chance, neues Glück in einem halben Jahr


2. sperrfach nur 40% und Mi/Ma oder WISO nur 40% --> nachprüfung oder halbes jahr warten?
Einladung für die Nachprüfung in zwei Fächern.

Für den Mi/Ma-Fall: Prozedere siehe oben; wenn nicht beide Teile mit 70 P in der mündlichen Nachprüfung bestanden werden: neue Chance, neues Glück in einem halben Jahr

Für den WISO-Fall: Prozedere für Sperrfach siehe oben; sind Komm und/oder MiMa gut gelaufen, wird nur das Sperrfach zwangsläufig mündlich geprüft, WISO kann auf deinen Wunsch geprüft werden


3. nur Mi/Ma oder nur WISO 40%, rest drüber --> nachprüfung oder halbes jahr warten?
Nachprüfung, Prozedere siehe oben; wenn Prüfung insgesamt 50%, dann bestanden


Alles klar?

monalisa
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kuenk
Threadersteller

Dabei seit: 26.10.2004
Ort: -
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 31.05.2005 20:10
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alles klar.
besten dank....hoffe ja mal, dieses prozedere nicht absolvieren zu müssen! * Ich bin unwürdig *

und sorry für den nicht so ganz selbsterklärenden titel.....bin halt a bissel ausgelaugt heute! * Ich bin müde... *
nichts für ungut
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CorinnaS

Dabei seit: 16.01.2004
Ort: Dorsten
Alter: 41
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 31.05.2005 20:15
Titel

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Scheiße. Jetzt hab ich noch mehr Angst!
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kuenk
Threadersteller

Dabei seit: 26.10.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 31.05.2005 20:39
Titel

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mist ist halt nur, mit sonem unguten gefühl in die praktische zu starten. Meine Güte!
aber seis drum...ändern kann man jetzt ehh nix mehr und zur not dann halt in einem halben jahr in alter frische nochmal ran.
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venus_phosphora

Dabei seit: 11.12.2003
Ort: 101 rvk
Alter: 44
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 31.05.2005 20:50
Titel

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apropos: wenn ich jetz noch ein halbes jahr länger
in meine tolle agentur muss:

müssen die mich noch dabehalten oder ..?

mein platz ist ja schon wieder anderweitig vergeben..

Hä?
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melarchie

Dabei seit: 02.09.2004
Ort: Land of the Dibbelabbes
Alter: 52
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 31.05.2005 20:53
Titel

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venus_phosphora hat geschrieben:
apropos: wenn ich jetz noch ein halbes jahr länger
in meine tolle agentur muss:

müssen die mich noch dabehalten oder ..?

mein platz ist ja schon wieder anderweitig vergeben..

Hä?


Nu mach ma halblang. Das wird schon. Ich wette dass mindestens 90% derer, die hier
rumjammern (mich eingeschlossen), doch bestanden haben * Ja, ja, ja... *
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venus_phosphora

Dabei seit: 11.12.2003
Ort: 101 rvk
Alter: 44
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 31.05.2005 20:58
Titel

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nein ich kann jetzt schon definitv sagen
habe nicht bestanden

warum und wieso
hab keine lust darüber zu diskutieren
und auch keine lust auf "wird schon"
auch wenns nett gemeint ist

also: wie sieht das mit der weiterbeschäftigung aus?
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