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Thema: [AP05] Ab wann Nachprüfung? vom 31.05.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Abschlussprüfung Theorie -> [AP05] Ab wann Nachprüfung?
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melarchie

Dabei seit: 02.09.2004
Ort: Land of the Dibbelabbes
Alter: 52
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 31.05.2005 21:01
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Glaube kaum das es "Pflicht" des Betriebs (oder generell) ist, dich für das nächste halbe Jahr
weiter zu beschäftigen.
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DooH

Dabei seit: 06.08.2003
Ort: Köln
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 31.05.2005 21:18
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melarchie hat geschrieben:
Glaube kaum das es "Pflicht" des Betriebs (oder generell) ist, dich für das nächste halbe Jahr
weiter zu beschäftigen.


und wie wird dann gewähleistet, dass man seine Ausbildung abschließen kann?
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melarchie

Dabei seit: 02.09.2004
Ort: Land of the Dibbelabbes
Alter: 52
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 31.05.2005 21:31
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DooH hat geschrieben:
melarchie hat geschrieben:
Glaube kaum das es "Pflicht" des Betriebs (oder generell) ist, dich für das nächste halbe Jahr
weiter zu beschäftigen.


und wie wird dann gewähleistet, dass man seine Ausbildung abschließen kann?


Hm, vermutlich habt ihr Recht.
Zitat:
Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit.
Wird die Abschlußprüfung vorzeitig abgelegt und bestanden, ist das Ausbildungsverhältnis mit dem Tag der Feststellung des Prüfungsergebnisses beendet.
Wird die Abschlußprüfung nicht bestanden, so kann der Auszubildende verlangen, das Ausbildungsverhältnis bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung - höchsten aber um ein Jahr- zu verlängern.


(http://www.azubiworld.com/lexikon.php)

Ich dachte eben dass die Ausbildung bei Nichtbestehen automatisch beendet sei, bzw. kein Recht auf Weiterbeschäftigung besteht, da die Bedingungen einer Zulassung zur erneuten Prüfung bereits erfüllt sind.


Zuletzt bearbeitet von melarchie am Di 31.05.2005 21:34, insgesamt 2-mal bearbeitet
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venus_phosphora

Dabei seit: 11.12.2003
Ort: 101 rvk
Alter: 44
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 31.05.2005 21:34
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da steht immer nur, man hat anspruch bzw. man kann verlangen

klingt so schwammig irgendwie...
naja, bin donnerstag bei der feinen arbeitsagentur
vielleicht wissen die mal was * Such, Fiffi, such! *
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rex

Dabei seit: 08.03.2004
Ort: Bevern
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 01.06.2005 06:22
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Guten Morgen.

Mir wurde in der Schule gesagt das der Betrieb verpflichtet ist, das erste halbe ja den auszubildenen weiter zu beschäftig, wenn man dann allerdings noch einmal durchrasselt ist es keine pflicht mehr und man muss entweder schauen selber nen arbeitsplatz zu finden für das weitere halbe jahr oder man ist halt arbeitslos und wenn man die prüfung dann noch einmal machen will, dann muss man sie selber zahlen. der preis liegt bei etwa 120 € oder so

mfg
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rockstady666

Dabei seit: 02.03.2004
Ort: Bayern
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 01.06.2005 07:30
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was steht mir bevor wenn ich in Ko/Ge gerade noch auf 50% gekommen bin, in Integration aber nur so ca. 35% erreicht habe???
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kuenk
Threadersteller

Dabei seit: 26.10.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 01.06.2005 07:47
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morgen,

wurde von monalisa auf der ersten seite dieses threads ganz gut beschrieben. *Thumbs up!*
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dasmausi

Dabei seit: 11.03.2004
Ort: Central Maine
Alter: 40
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 01.06.2005 08:07
Titel

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CorinnaS hat geschrieben:
Scheiße. Jetzt hab ich noch mehr Angst!


net nur Du *hu hu huu* Das würd mir absolut garnicht in Kram passen wenn ich die Prüfung wiederholen muss. I weiß garnet wie ich das machen soll, bin da garnimmer hier hmpf. Da hilft nur noch Beten * Ich bin unwürdig * * Ich bin unwürdig * * Ich bin unwürdig *
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