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Autor |
Nachricht |
Thobie
Threadersteller
Dabei seit: 15.02.2008
Ort: Hamburg
Alter: 62
Geschlecht:
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Verfasst Do 27.08.2009 13:34
Titel
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Piki hat geschrieben: | Es gibt für Posts in öffentlichen Foren keine „Rechtsnachfolger“ des Verfassers. Piki |
Sorry, jetzt hast Du das falsch verstanden. Es geht um einen Beitrag eines verstorbenene Journalisten, den ich in einem Buch publiziert habe. Da gibt es sehr wohl Rechtsnachfolger, die Anspruch auf ein Honorar haben.
Thobie
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Piki
Dabei seit: 30.01.2008
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Do 27.08.2009 14:34
Titel
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Thobie hat geschrieben: | Piki hat geschrieben: | Es gibt für Posts in öffentlichen Foren keine „Rechtsnachfolger“ des Verfassers. Piki |
Sorry, jetzt hast Du das falsch verstanden. Es geht um einen Beitrag eines verstorbenene Journalisten, den ich in einem Buch publiziert habe. Da gibt es sehr wohl Rechtsnachfolger, die Anspruch auf ein Honorar haben.
Thobie |
Ich habe das schon richtig verstanden. Siehe hier:
Thobie hat geschrieben: | Die Urheberrechte liegen heute bei bei einem seiner Neffen, der in Köln lebt. Es ist die Frage, ob das Type-Forum die weiterreichenden Rechte des jetzigen Rechtsnachfolgers, seines Neffen, hat und ob es den Artikel weiter publizieren kann. Oder ob es ihn vom Netz nehmen muss. Mir sind nicht wenige Fälle bekannt, wo dies, wie eventuell vorliegend, passiert ist, dass es nicht mehr online publiziert werden darf. Es sei denn, gegen Honorarzahlung. |
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burnout
Dabei seit: 31.01.2002
Ort: Osnabrücker Land
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Do 27.08.2009 16:56
Titel
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Ich kann doch als Rechtsnachfolger nicht verlangen, dass ein Text, den mein Opa oder sonstwer in einem Buch veröffentlicht hat, vernichtet wird und das Buch nicht mehr verkauft wird. Warum sollte dies in einem Forum so sein?
Oder versteh ich da etwas falsch?!
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m
Moderator
Dabei seit: 18.11.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Do 27.08.2009 17:01
Titel
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Ich verstehe es auch immer noch nicht. Ist das wirklich so gemeint?
Klar, doof dass man für so etwas bezahlt weil man denkt es sei ein
Alleinstellungsmerkmal und im nachhinein stellt man fest dass es vers.
Quellen doch noch veröffentlichen. Aber ok, man hätte auch erst gar
nicht auf die Idee kommen sollen dass es etwas so besonderes ist …
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type1
Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Fr 28.08.2009 10:39
Titel
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Spannendes Ding. Lol.
Abboniert.
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Fr 28.08.2009 11:58
Titel
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egal welche inhalte ein buch hat steht die lesbarkeit im fordergrund. das sind einfach dinge wie schriftwahl, abstände und satzspiegel. das es auch noch thematisch übereinstimmt, geht man davon aus, das zumindest alles grundprinzipien einen buches stimmen. wenn das schon nicht der fall ist, wie soll man dann glauben können was der inhalt hergibt.
das langweiligste fachbuch ist dennoch formal korrekt gesetzt und hat einen standard. bei diesem buch jedoch fehlt jeglicher standard. über inhalte kann ich nichts sagen, da ich es nicht gelesen habe und auch nicht werde. der grund ist einfach, das es mir zu anstrengend ist die blindenschrift und den gequetschten satzspiegel auf 148 seiten zu verfolgen.
ich habe schon zahlreiche bücher gesetzt, gestalter und entwickelt, ebenso schon magazine gelayoutet und auch relaunched, daher wage ich diese strenge urteil des designs des buches. und dieses beziehen sich auch nur auf das was hier gezeigt wurde...
es wären zahlreiche kleinigkeiten die man einfach hätte besser machen müssen. angefangen von typo bis gestaltungsraster. bei einer 2t-auflage wäre das wirklich zu überdenken...
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designzicke
Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht:
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Verfasst Fr 28.08.2009 12:21
Titel
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Nefliete hat geschrieben: | egal welche inhalte ein buch hat steht die lesbarkeit im fordergrund. |
genauso wie die rechtschreibung...
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phihochzwei
Moderator
Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Mülheim an der Ruhr
Alter: 46
Geschlecht:
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