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Thema: Design-Fachbuch „Designers Allerlei“ für Auszubildende vom 26.08.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Design-Fachbuch „Designers Allerlei“ für Auszubildende
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Thobie
Threadersteller

Dabei seit: 15.02.2008
Ort: Hamburg
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 27.08.2009 00:08
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m hat geschrieben:
Aber es kann ihm doch im nachhinein niemand verbieten selbst einen Text veröffentlich zu haben.Würde mich schwer wundern Hmm...?!

Nein, kann ihm nicht. Aber: Der jetzige Rechtsnachfolger, einer seiner Neffen in Köln, kann jederzeit aufgrund der Kenntnis dieser Publikation im Internet die Veröffentlichung zurückziehen. Es sei denn, der Nutzer, das Internetforum, hat die Nutzungsrechte eingekauft und dafür bezahlt. Ansonsten kann der Rechtsnachfolger die Nutzungsrechte zurückziehen und den Betreiber auffordern, die Publikation zu unterbinden.

Geltendes Recht. Nutzungsrechte sind kündbar.

Grüße



Thobie
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Thobie
Threadersteller

Dabei seit: 15.02.2008
Ort: Hamburg
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 27.08.2009 00:14
Titel

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designzicke hat geschrieben:
egal, das ganze ist auch bei der zeit online

Nur, dass dieser Artikel von 1997 stammt und der in meinem Buch auf dem Stand von April 1999 ist. Hanno Kühnert hat diesen Artikel um mehrere Informationen, die ihn über den Klammeraffen in mehreren Jahren erreichten, vervollständigt.


Thobie
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remote

Dabei seit: 10.11.2006
Ort: /var/www/
Alter: 110
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 27.08.2009 00:25
Titel

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Thobie hat geschrieben:
m hat geschrieben:
Aber es kann ihm doch im nachhinein niemand verbieten selbst einen Text veröffentlich zu haben.Würde mich schwer wundern Hmm...?!

Nein, kann ihm nicht. Aber: Der jetzige Rechtsnachfolger, einer seiner Neffen in Köln, kann jederzeit aufgrund der Kenntnis dieser Publikation im Internet die Veröffentlichung zurückziehen. Es sei denn, der Nutzer, das Internetforum, hat die Nutzungsrechte eingekauft und dafür bezahlt. Ansonsten kann der Rechtsnachfolger die Nutzungsrechte zurückziehen und den Betreiber auffordern, die Publikation zu unterbinden.

Geltendes Recht. Nutzungsrechte sind kündbar.

Grüße



Thobie


Das ist in dem Fall keineswegs so klar geregelt wie es Dir vll. passen würde.
Trotzdem finde ich Deine herangehensweise ziemlich daneben.

Ein gutes Buch verkauft sich auch, wenn die Inhalte (in schlechterer Form) anderswo erreichbar sind.
Wenn schon ein Forenpost mit Inhalten deines Buches Dir Sorgen bereitet, was sagt das dann über deine eigene Wertschätzung der Buchproduktion?

... leider bestätigt sich diese Einschätzung bei einem Blick in das "teaser-PDF".
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Thobie
Threadersteller

Dabei seit: 15.02.2008
Ort: Hamburg
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 27.08.2009 00:27
Titel

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m hat geschrieben:
… dass jemand, der heute die Nutzungsrechte besitzt, dem Typeforum untersagen kann, Texte, die der Autor persönlich veröffentlich hat, weiterhin anzubieten.

Hallo, Moderator,

vergiss bitte nicht, was zu Deinem obigen Zitat passt, dass der jetzige Rechteinhaber der ALLEINIGE Inhaber der Nutzungsrechte eines Werkes oder Produktes ist. Er kann somit solche Vorgänge einfach und faktisch schnell und juristisch korrekt unterbinden, wenn er es will und für angebracht hält.

Und es hängt davon ab, was der ursprüngliche Urheber dem Forum an Nutzungsrechten übertragen hat und was er davon vergütet bekommen hat. Grundsätzlich steht einem Urbeher, der Nutzungsrechte vergibt, jederzeit frei, diese Nutzungerechte wieder zurückzuziehen und die Veröffentlichung seines Artikels, Logos, Grafikentwurfs, Bildes, Gemäldes usw. zu unterbinden. Wenn hier jemand, der hier als Rechteinhaber autorisiert ist, in diesem Sinne einschreitet, kann der Nutzer des Produkts NICHT MEHR publizieren.

Grüße



Thobie
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Thobie
Threadersteller

Dabei seit: 15.02.2008
Ort: Hamburg
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 27.08.2009 00:31
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remote hat geschrieben:
Das ist in dem Fall keineswegs so klar geregelt wie es Dir vll. passen würde.

Nein? Wie ist also Deine Argumentation?



Thobie
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m
Moderator

Dabei seit: 18.11.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 27.08.2009 00:32
Titel

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remote hat geschrieben:
Das ist in dem Fall keineswegs so klar geregelt wie es Dir vll. passen würde.


Ich kann mir das auch beim besten Willen nicht vorstellen.


Naja, was soll´s, wen interessiert die Geschichte überhaupt * Keine Ahnung... *


Zuletzt bearbeitet von m am Do 27.08.2009 00:33, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Thobie
Threadersteller

Dabei seit: 15.02.2008
Ort: Hamburg
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 27.08.2009 00:33
Titel

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remote hat geschrieben:
Wenn schon ein Forenpost mit Inhalten deines Buches Dir Sorgen bereitet, was sagt das dann über deine eigene Wertschätzung der Buchproduktion?

Gut!



Thobie


Zuletzt bearbeitet von Thobie am Do 27.08.2009 00:38, insgesamt 7-mal bearbeitet
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Piki

Dabei seit: 30.01.2008
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Do 27.08.2009 09:28
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Es gibt für Posts in öffentlichen Foren keine „Rechtsnachfolger“ des Verfassers. Wenn schon, dann wäre es der Forenbetreiber, denn er wird ohnehin schon für jede Meinungsäußerung haftbar gemacht, als hätte er persönlich gepostet.

So hätten es wohl manche Rechteverwurster und Abmahnheinis gerne – einmal ist der Forenbetreiber der Urheber, ein andermal der Verfasser – je nachdem, was lukrativer ist.

Sollte ich demnächst das Zeitliche segnen, haben meine Hinterbliebenen als meine „Rechtsnachfolger“ ja wenigstens noch die Tantiemen aus diesem Beitrag.

Piki
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