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twisterx
Threadersteller
Dabei seit: 28.09.2005
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Verfasst Do 01.02.2007 13:21
Titel Überbrückungsgeld trotz Eigenkündigung? |
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Gibt das Überbrückungsgeld (jetzt ja Gründungszuschuss)
auch wenn man selbst kündigt? Wenn nein, weiß da jemand ne
Möglichkeit doch dran zu kommen?
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Michael Triggaman
Dabei seit: 21.12.2005
Ort: MS
Alter: 46
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arttraktive
Dabei seit: 05.06.2006
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Verfasst Do 01.02.2007 14:55
Titel
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also soweit ich weiss: wenn du selbst kündigst bekommst du ne sperre auf zeit (ich glaube drei monate) die dir von der gesamten laufzeit abgezogen werden (beginn verschiebt sich - glaube ich - nach hinten). ganz können sie dir das nur streichen, wenn du den antrag generell nicht durchbekommen würdest. es gibt außerordentliche kündigungsgründe (wie z.b. nach der elternzeit, wenn dir dein ag keine teilzeitstelle anbieten kann) die sie anerkennen müssen, ohne dir ne sperre zu erteilen. bei allem gilt: stell dich gut mit dem aa-angestellten, die können mehr erreichen, als sie uns manchmal glauben machen wollen (in sofern du an jemanden gerätst, der weiss wovon er spricht)
sprech einfach im vorfeld (auch wenn du noch angestellt bist) mit einem von den "beratern", wenn du denen nicht kommst von wegen: ich weiss was mir zusteht - kohle her, sind die in der regel auch sehr kooperativ und auskunftsfreudig - wie man in den wald reinruft...
...viel erfolg!
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twisterx
Threadersteller
Dabei seit: 28.09.2005
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Verfasst Do 01.02.2007 15:17
Titel
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danke!
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LesClaypool
Dabei seit: 24.02.2003
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Verfasst Do 01.02.2007 17:28
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Ich habe damals (vor gut 3 Jahren) direkt ohne eine Sperre Überbrückungsgeld bekommen, da ich meine Stelle gekündigt hatte, um mich selbstständig zu machen. Die Bedingung war, daß es nahtlos vom Beschäftigungsverhältnis in die Selbstständigkeit überging. Das ganze auf jeden Fall vorab schon mit deinem Arbeitsberater klären. ich hätte damals nur fast eine Sperre bekommen, weil ich mich zu spät bei der AA gemeldet hab.
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arttraktive
Dabei seit: 05.06.2006
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Verfasst Do 01.02.2007 21:01
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ich glaube das system läuft jetzt ganz anders. die förderhöhe wird auf grundlage des aktuellen arbeitslosengeldes bestimmt...also das, was man bekommen würde an alg + 300 euro extra. ich meine gehört zu haben, das man mind. 1 tag alg bezugsberechtigt sein muss um die förderung zu bekommen - kann mich aber irren...die vom amt müsstens wissen, wobei die leider auch nur zu oft im dunkeln tappen...und achtung: wer durch irgendeine sache das alg geld gekürzt bekommt, oder bekommen hat (z.b. durch eine arbeit neben dem alg bezug, oder weil man nur noch teilzeit zur verfügung steht) der bekommt die förderung NUR auf dem aktuell ausgezahlen alg bezug...fleißige und eltern werden also mal wieder in den a... gekniffen
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charon
Dabei seit: 23.01.2006
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Verfasst Do 01.02.2007 21:04
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Zitat: | also soweit ich weiss: |
Zitat: | ich glaube das system läuft jetzt ganz anders. |
Du siehst... setz dich am besten direkt mit dem Amt in Verbindung. Nur da erhälst du (in der Regel) eine genaue Auskunft!
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twisterx
Threadersteller
Dabei seit: 28.09.2005
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Verfasst Fr 02.02.2007 09:20
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1000 x danke!
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