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Thema: Ausbildungsgehalt trotz Übernahme vom 12.07.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Ausbildungsgehalt trotz Übernahme
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devilfish
Threadersteller

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Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 12.07.2007 15:46
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Ausbildungsgehalt trotz Übernahme

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Hallo! Ich habe in diesem Forum und über Google keine eindeutige Antwort auf meine Frage gefunden.

Und zwar sieht es de facto so aus:

Chef meinte jetzt, dass mein Ausbildungsvertrag bis zum 31. Juli gehen würde und er mir deshalb auch nur das Azubigehalt zahlen müsste. Fest stand auch, dass ich übernommen werden sollte, aber Chef hat sich bis dato natürlich noch um keinen Vertrag gekümmert. (Weil er wohl eben davon ausging, dass mein Vertrag bis zum 31. Juli ginge.)

Es steht ja bekanntermaßen fest, dass das Ausbildungsverhältnis mit bestehen der Abschlußprüfung endet. Ich weiß auch, dass bei Weiterbeschäftigung und keiner Vereinbarung ein unbefristeter Vertrag gilt.

Jetzt "kommt er mir entgegen" indem er mir das MG-Gehalt schon für Monat Juli geben würde.
Ich weiß aber, dass er mir normalerweise schon ab dem 8. Juni (Bestehen der AP), also für 3 Wochen vorher ein angemessenes Gehalt zahlen müsste.

Nur jetzt tut sich die Frage auf, WIE HOCH das mindestens sein muss! Was versteht man unter "angemessen"?

Ich finde dazu nichts konkretes. Weiß jemand Rat?

Paragraph § 21 und § 24 des BBG geben nicht ausreichend Auskunft.


Zuletzt bearbeitet von devilfish am Do 12.07.2007 22:40, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
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Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 12.07.2007 15:57
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Seid ihr tariflich organisiert?
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devilfish
Threadersteller

Dabei seit: 18.08.2005
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Alter: 41
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Verfasst Do 12.07.2007 17:00
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leider nein. Sonst würde wohl der Tariflohn gezahlt werden müssen, nicht wahr?
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Knalltüte

Dabei seit: 27.04.2004
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Verfasst Do 12.07.2007 17:10
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Ich würde an Deiner Stelle da kein Fass aufmachen.
Es stimmt, dass Dein Ausbildungsverhältnis mit Bestehen der Prüfung endet.
Es stimmt auch, dass Du ab dann kein Azubi-Gehalt mehr bekommen dürftest.
Aber, wenn Du die Chance bekommst übernommen zu werden, würde ich mir
wegen 3 Wochen nicht ins Hemd machen. Das Einzige was Du einfordern solltest ist,
Dir das schriftlich geben zu lassen dass Du ab Juli mehr Geld bekommst
(und natürlich auch wie viel).

Wie viel das sein soll, Frage mal in Deinem näheren Umkreis nach, hier bekommst Du
überregionale Gehaltstipps genannt die evtl. in Deiner Gegend gar nicht bezahlt werden
Oder ggf. auch unterbezahlt sind.
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johnny love

Dabei seit: 19.03.2004
Ort: Los Angeles, CA
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 12.07.2007 17:31
Titel

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ich hab nach der ausbildung in ner anderen agentur angefangen und damals 1700 brutto bekommen. das war schon mehr als andere dort zum einstieg bekommen haben. einstiegsgehalt lag dort bei 1400. ich glaub im schnitt isses normal so um die 1700 zu bekommen.

und wegen den paar wochen..... tsss....... mach dir nix draus. gibt schlimmeres.......letztendlich würdest du (wenn du 1700 brutto bekommen würdest) anteilig für die 3 woche bloß ca 1275 bekommen..... nach allen abzügen.... naja, kennste ja selber *zwinker*
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deeesi

Dabei seit: 01.09.2004
Ort: Leverkusen
Alter: 42
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 12.07.2007 17:49
Titel

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Ich hab auch letztes Jahr Mitte Juni das Bestehen der Prüfung bescheinigt bekommen
Und auch erst ab 1.7. "echtes" Gehalt bekommen.
Mach kein Theater wegen der paar Kröten und sein froh, dass du übernommen wirst...so seh ich das * Keine Ahnung... *
Scheinst ja bisher auch mit nem Azubi-Gehalt ausgekommen zu sein, dann gehts auch noch 3 Woche länger *zwinker*


Zuletzt bearbeitet von deeesi am Do 12.07.2007 17:50, insgesamt 1-mal bearbeitet
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devilfish
Threadersteller

Dabei seit: 18.08.2005
Ort: -
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 12.07.2007 22:34
Titel

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Ich habe mich ja, ehrlich gesagt, auch schon längst damit abgefunden. Und finde es auch nicht weiter tragisch.
Mich wundert es nur, dass es dazu wohl keine eindeutige Reglung gibt. Es ging mir ums Prinzip.
Mein Ansporn war eine Wette mit meinem Chef, diesbezüglich. Aber ich denke die genannten Paragraphen sollen ausreichen, diese gewonnen zu haben. *zwinker*

Ich danke für eure Beiträge, Leute!


Zuletzt bearbeitet von devilfish am Do 12.07.2007 22:39, insgesamt 1-mal bearbeitet
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Do 12.07.2007 22:59
Titel

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devilfish hat geschrieben:
Ich habe mich ja, ehrlich gesagt, auch schon längst damit abgefunden. Und finde es auch nicht weiter tragisch.
Mich wundert es nur, dass es dazu wohl keine eindeutige Reglung gibt. Es ging mir ums Prinzip.
Mein Ansporn war eine Wette mit meinem Chef, diesbezüglich. Aber ich denke die genannten Paragraphen sollen ausreichen, diese gewonnen zu haben. *zwinker*


Ich denke dass Du die Wette verloren hast *zwinker* - die Paragrafen des BBiG gelten für Dich nach Ende der Ausbildung nämlich nicht mehr, deshalb kannst Du Dich bzgl. des "angemessenen" Gehalts auch nicht auf sie berufen.

c_writer
 
 
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