Dabei seit: 22.02.2005 Ort: - Alter: 45 Geschlecht:
Verfasst Sa 26.02.2005 15:28 Titel
Überbrückungsgeld und Praktikum gleichzeitg ?
Hi,
Ich habe mich vor kurzem selbständig gemacht (ich weiß ich bin verrückt) und beziehe
Überbrückungsgeld vom Arbeitsamt. Jetzt möchte ich aber nochmal ein halbes Jahr `n Praktikum machen,
um auch meinen Kundenstamm zu vergrößern.
Fürs Praktikum würds 500 € auf Lohnsteuerkarte geben. Kann es da Probleme mit dem Bfa und
dem Arbeitsamt geben wegen Scheinselbsständigkeit ??
Dabei seit: 16.02.2005 Ort: - Alter: 43 Geschlecht:
Verfasst Sa 26.02.2005 15:45 Titel
Zitat:
Kann es da Probleme mit dem Bfa und dem Arbeitsamt geben
Klare Antwort: Immer beim Arbeitsamt oder der BFA nachfragen. Ehrliche Fragen im Vorfeld verhindern größeres rumgezicke und Probleme mit den Ämtern.
Ich kann mir kaum vorstellen dass du weiterhin ein volles Überbrückungsgeld beziehen kannst wenn du im Praktikum 500€ verdienst. Vielleicht wirds dir auch ganz gestrichen. Scheinselbstständig weiß ich net genau. Würdest du jeztzt kein Geld vom Betrieb bekommen wär des sicherlich net so des Problem. Dann könnte man es (aber des hab ich net gesagt) einfach so machen...
WG der Scheinselbständigkeit kommts ja auch immer drauf an was du als Haupteinnahmequelle angibst usw..
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