Autor |
Nachricht |
MerlinK
Threadersteller
Dabei seit: 06.08.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
|
Verfasst Mo 06.08.2007 13:03
Titel Kleinunternehmer und Einkommensteuererkärung? |
|
|
Moin, moin, hier mal an Frage an die Steuerexperten.
Ich bin Grafikdesigner und war letztes Jahr eine zeitlang Arbeitslos. In dieser Zeit habe ich 2 kurzzeitige Jobs (1 mal 1 Woche und 1 mal 2Tage) gemacht, für die ich auch Rechnungen (Kleinunternehmer nach §19) gestellt habe. Für diese Jobs habe ich immer die "Arbeitslosigkeit" beim Arbeitsamt abgemeldet und auch keine Leistungen bezogen. Meine Frage ist nun muss ich diese Jobs bzw. Einnahmen in meiner normalen Einkommensteuererkärung angeben, wenn ja wo mache ich das denn?
Ich habe für diese Jobs keine Gewerbe angemeldet oder war als Freiberufler geführt.
Kennt sich da jemand aus??
Herzlichen Dank
MerlinK
|
|
|
|
|
c_writer
Account gelöscht
Ort: -
|
Verfasst Mo 06.08.2007 13:40
Titel Re: Kleinunternehmer und Einkommensteuererkärung? |
|
|
MerlinK hat geschrieben: | Moin, moin, hier mal an Frage an die Steuerexperten.
Ich bin Grafikdesigner und war letztes Jahr eine zeitlang Arbeitslos. In dieser Zeit habe ich 2 kurzzeitige Jobs (1 mal 1 Woche und 1 mal 2Tage) gemacht, für die ich auch Rechnungen (Kleinunternehmer nach §19) gestellt habe. |
Eher nicht. Kleinunternehmer, egal ob gewerblich oder freiberuflich, wirst Du, _nachdem_ Du entweder ein Gewerbe angemeldet oder beim Finanzamt eine Steuernummer für die freiberufliche Tätigkeit beantragt hast _und_ den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom FA entsprechend ausgefüllt hast.
Zitat: | Für diese Jobs habe ich immer die "Arbeitslosigkeit" beim Arbeitsamt abgemeldet und auch keine Leistungen bezogen. Meine Frage ist nun muss ich diese Jobs bzw. Einnahmen in meiner normalen Einkommensteuererkärung angeben, (...) |
Ja, klar.
Zitat: | wenn ja wo mache ich das denn? |
Normalerweise unter Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, aber ...
Zitat: | Ich habe für diese Jobs keine Gewerbe angemeldet oder war als Freiberufler geführt. |
... da liegt das Problem. Du warst gar nicht selbstständig.
Zitat: | Kennt sich da jemand aus?? |
Ein Steuerberater. Das ist eine heikle Angelegenheit, für die Du Dir professionellen Rat suchen solltest.
Wenigstens kommt nicht noch Leistungsmissbrauch dazu, weil Du während dieser Aufträge zum Glück keine Leistungen der AfA bezogen hast.
c_writer
|
|
|
|
|
Anzeige
|
|
|
aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
|
Verfasst Mo 06.08.2007 13:46
Titel
|
|
|
jupp - begib dich auf jeden fall zum steuerberater weil deine tätigkeit soweit ich das beurteilen kann nicht wirklich angemeldet war. oder ruf direkt beim finanzamt an. evtl. reicht es denen, wenn du die anlage gse ausfüllst und deine einnahmen offen darlegst. was du aber in zukunft tun solltest ist ein gewerbe anmelden, damit deine küftigen rechnungen auf wirklich offizielle gültigkeit haben. momentan ist das nämlich schwarzarbeit...
btw. hättest du dich für die selbständigen projekte auch nich aus der arbeitslosigkeit abmelden müssen. du darfst im monat bis 160 euro hinzuverdienen - alles darüber wird mit dem arbeitslosengeld verrechnet.
Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Mo 06.08.2007 13:48, insgesamt 1-mal bearbeitet
|
|
|
|
|
Nico B.
Dabei seit: 07.01.2006
Ort: Oldenburg
Alter: 34
Geschlecht:
|
Verfasst Mo 06.08.2007 17:21
Titel
|
|
|
Wenn Du im jahr nicht über ca. 17.000 Euro Umsatz kommst, musst Du keine Steuern zahlen.
Nico
|
|
|
|
|
cyanamide
Moderator
Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht:
|
Verfasst Mo 06.08.2007 17:22
Titel
|
|
|
Was aber nicht bedeutet, dass das ganze nicht auf einer
Einkommensteuererklärung aufgeführt werden muss.
|
|
|
|
|
c_writer
Account gelöscht
Ort: -
|
Verfasst Mo 06.08.2007 17:32
Titel
|
|
|
Nico B. hat geschrieben: | Wenn Du im jahr nicht über ca. 17.000 Euro Umsatz kommst, musst Du keine Steuern zahlen.
|
Ca. 17.000 Euro Umsatz, soso. Und von welchen Steuern sprichst Du da? Du verwechselst das nicht zufällig mit den 17500 Euro Umsatz p.a. für Kleinunternehmer, bis zu denen keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden muss?
Es gibt den steuerlichen Grundfreibetrag von 7664 Euro pro Jahr - wer nicht darüber hinaus kommt, zahlt keine (Einkommens)steuern. 'Ne Einkommenssteuererklärung muss, wie cyanamide schon geschrieben hat, dennoch abgegeben werden.
c_writer
|
|
|
|
|
Mac
Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht:
|
Verfasst Mo 06.08.2007 17:45
Titel
|
|
|
Nico B. hat geschrieben: | Wenn Du im jahr nicht über ca. 17.000 Euro Umsatz kommst, musst Du keine Steuern zahlen.
Nico |
ja, dat wär schön
|
|
|
|
|
Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
|
Verfasst Mo 06.08.2007 19:02
Titel
|
|
|
Nico B. hat geschrieben: | Wenn Du im jahr nicht über ca. 17.000 Euro Umsatz kommst, musst Du keine Steuern zahlen.
Nico |
So ein Quatsch. Und dann auch noch mit einer solchen Selbstsicherheit dargebracht.
|
|
|
|
|
|
|
|
Ähnliche Themen |
kleinunternehmer und krankenversicherung
Leasing als Kleinunternehmer
Fragen, für Kleinunternehmer
Kleinunternehmer und MwST
festangestellt + Kleinunternehmer
Selbstständigkeit als Kleinunternehmer - Fiktionaler Name?
|
|