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Thema: festangestellt + Kleinunternehmer vom 17.12.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> festangestellt + Kleinunternehmer
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Sherlock Flows
Threadersteller

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Verfasst Sa 17.12.2011 19:06
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festangestellt + Kleinunternehmer

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Hi,

eine Freundin von mit hat einen Vollzeitjob (normal versteuert, Solzialbeiträger, etc.) + einen 400€ Job von dem sie nix versteuern muss.

Jetzt frage ich mich: Wenn ich ein Festanstellung kriege und paar meiner alten Kunden (von meinem bisherigen Kleinunternehmer-Dasein) noch weiterhin bedienen will, kann ich das ohne meine Kleinunternehmer-Einnahmen zu versteuern, wie auch bissher, solange sie unterm Freibetrag 7600€/Jahr liegen? Klingt zu schön um war zu sein.

(Alles natürlich mit meinem Chef abgesprochen, keine direkte Konkurrenz)
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Benutzer 116623
Account gelöscht


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Verfasst Sa 17.12.2011 19:37
Titel

Re: festangestellt + Kleinunternehmer

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Sherlock Flows hat geschrieben:

Jetzt frage ich mich: Wenn ich ein Festanstellung kriege und paar meiner alten Kunden (von meinem bisherigen Kleinunternehmer-Dasein) noch weiterhin bedienen will, kann ich das ohne meine Kleinunternehmer-Einnahmen zu versteuern, wie auch bissher, solange sie unterm Freibetrag 7600€/Jahr liegen? Klingt zu schön um war zu sein.


Ist auch nicht wahr - der Freibetrag bei der Einkommensteuer ist zwar aktuell höher: 8004,- Euro - aber der gilt für das gesamte Einkommen. Du musst also das Einkommen aus dem Nebengewerbe, die Kleinunternehmerregelung hat damit nichts zu tun, zusätzlich versteuern.
 
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Sherlock Flows
Threadersteller

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Verfasst Mi 04.01.2012 15:42
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1. also das aus dem 400€-Job auch?

2. folgender neuer Fall: Wenn Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit + 400€Job im Jahr über 8004€ liegen, wird beides versteuert?


Zuletzt bearbeitet von Sherlock Flows am Mi 04.01.2012 15:47, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Frank Münschke
Forums-Papa

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Verfasst Mi 04.01.2012 15:56
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bei einem sogenannten 400-Euro-Job wird durch den Arbeitgeber eine Pauschalversteuerung und eine Zahlung von Sozialabgaben geleistet, also sind solche Beträge bereits versteuert und mit Abgaben versehen ...
Das ist also was komplett anderes als Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, die sind noch nicht versteuert, die werden also geltend gemacht ...
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Sherlock Flows
Threadersteller

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Verfasst Mi 04.01.2012 16:11
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heißt also konkret: ich könnte jährlich 8.000€ als Freelancer verdienen + jeden Monat die 400€ aus dem Mini-Job und müsste nichts versteuern, richtig?

(selbstverständlich dürfte ich den Minijob-Kunden nicht auch als Freelancer bedienen)


Zuletzt bearbeitet von Sherlock Flows am Mi 04.01.2012 16:14, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Frank Münschke
Forums-Papa

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Verfasst Mi 04.01.2012 16:19
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Unter dem Vorbehalt, dass du hier keine rechtsverbindlichen Auskünfte kriegen kannst und kriegst, würde ich dem zustimmen. Alles weitere sagt dir der Steuerberater deines Vertrauens ... * Keine Ahnung... *
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Mi 04.01.2012 20:39
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Sherlock Flows hat geschrieben:
heißt also konkret: ich könnte jährlich 8.000€ als Freelancer verdienen + jeden Monat die 400€ aus dem Mini-Job und müsste nichts versteuern, richtig?

(selbstverständlich dürfte ich den Minijob-Kunden nicht auch als Freelancer bedienen)


das heißt konkret du darfst insgesamt 8000 euro + 400 euro mini-job verdienen. ob freelancer oder angestellter spielt dabei keine rolle. es zählt dein gesamteinkommen (das beinhaltet einkünfte aus selbstständigkeit und angestelltenverhältnis).
 
Sherlock Flows
Threadersteller

Dabei seit: 10.07.2007
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Verfasst Do 12.01.2012 16:15
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Die 17.500€ Grenze (Umsatzsteuer im nächsten Jahr ja oder nein), gilt die nur für die Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit oder für die gesamten (also z.B. Sebstständigkeit + Festanstellung)?
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