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Thema: Leasing als Kleinunternehmer vom 07.03.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Leasing als Kleinunternehmer
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derButler
Threadersteller

Dabei seit: 17.05.2006
Ort: 49716 Meppen
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 07.03.2007 18:07
Titel

Leasing als Kleinunternehmer

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Ich bin im Moment noch Kleinunternehmer und wollte mir bei Dell ein Notebook
leasen.

Ich rechne damit, mich in 2 Monaten für die Ust. anzumelden.

Kann ich anschließend die Ust. des Leasingvertrags absetzen oder erst anmelden
und dann kaufen?

Brauche es nämlich jetzt schon.
Danke.
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 07.03.2007 18:17
Titel

Re: Leasing als Kleinunternehmer

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derButler hat geschrieben:
Ich bin im Moment noch Kleinunternehmer und wollte mir bei Dell ein Notebook
leasen.

Ich rechne damit, mich in 2 Monaten für die Ust. anzumelden.

Kann ich anschließend die Ust. des Leasingvertrags absetzen oder erst anmelden
und dann kaufen?

Brauche es nämlich jetzt schon.
Danke.


Du kannst erst dann as absetzen, wenn du angemeldet bist.
Es gibt aber auch Ausnahmen, die zur Existenzgründung nötig sind - das bezieht sich mW aber meist auf GmbHs.

Bei dir wäre eher zu klären, ob sich ein Leasing für dich rechnet.
Und absetzen heißt ja auch, dass du genug Kohle machst, damit du Kosten mindern kannst.

Ich würde vermuten, du fährst besser, wenn du das privat finanzierst.
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nanu

Dabei seit: 31.03.2006
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Alter: -
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Verfasst Mi 07.03.2007 21:26
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Als Kleinunternehmer kann man doch auch schon ein Notebook als Betriebskosten absetzen!
Das wird dann als Betriebskosten von den Einnahmen abgezogen.

Die Umsatzsteuer für das Notebook hat nach meiner Meinung damit überhaupt nicht zu tun, denn du vertreibst es ja nicht weiter an deine Kunden - Oder?


Zuletzt bearbeitet von nanu am Mi 07.03.2007 21:27, insgesamt 1-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 08.03.2007 09:02
Titel

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nanu hat geschrieben:
Als Kleinunternehmer kann man doch auch schon ein Notebook als Betriebskosten absetzen!
Das wird dann als Betriebskosten von den Einnahmen abgezogen.

Die Umsatzsteuer für das Notebook hat nach meiner Meinung damit überhaupt nicht zu tun, denn du vertreibst es ja nicht weiter an deine Kunden - Oder?


als normaler unternehmer ist die umsatzsteuer ein durchlaufender posten für dich. man kann sich aus der rechnung also zu erst mal die ust vom finanzamt wiederholen.

danach kann man die rechnung zur gewinnminderung für die jahressteuererklärung einsetzen. als kleinunternehmer fällt ersteres komplett weg, weil man ja keine ust ans finanzamt abführt und somit auch nicht berechtigt ist, welche erstattet zu bekommen.

ein notebook (bzw. alle anschaffungen die einen wert über 400 € haben) muss abgeschrieben werden. d.h. man kann den wert des notebooks nicht auf einmal absetzen. normalerweise geht man bei computern von 3 jahren aus, in denen der wert abgeschrieben wird.
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pRiMUS

Dabei seit: 09.09.2003
Ort: Vienna
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 08.03.2007 09:40
Titel

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es sei denn man findet einen händler der einem die rechnung auf 399€ splitted Lächel
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 08.03.2007 11:02
Titel

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pRiMUS hat geschrieben:
es sei denn man findet einen händler der einem die rechnung auf 399€ splitted Lächel


So schlau istdas Finanzamt auch schon. Das funktioniert nur, wenn er dann ne Rechnug über andere Artikel bekommt.
Und rechtlich gesehen ist dieser Rat eher bedenklich zu beurteilen....
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netnite

Dabei seit: 24.12.2005
Ort: Thüringen
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 08.03.2007 11:27
Titel

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aUDIOfREAK hat geschrieben:

ein notebook (bzw. alle anschaffungen die einen wert über 400 € haben) muss abgeschrieben werden. d.h. man kann den wert des notebooks nicht auf einmal absetzen. normalerweise geht man bei computern von 3 jahren aus, in denen der wert abgeschrieben wird.


Wie verhält sich das eigentlich, wenn ich meinen PC in Einzelteilen kaufe und selber zusammen baue?
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 08.03.2007 11:35
Titel

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netnite hat geschrieben:
aUDIOfREAK hat geschrieben:

ein notebook (bzw. alle anschaffungen die einen wert über 400 € haben) muss abgeschrieben werden. d.h. man kann den wert des notebooks nicht auf einmal absetzen. normalerweise geht man bei computern von 3 jahren aus, in denen der wert abgeschrieben wird.


Wie verhält sich das eigentlich, wenn ich meinen PC in Einzelteilen kaufe und selber zusammen baue?


naja wenn du für die einzelnen teile einzelne rechnungen bekommst (oder zumindest einzelne rechnungsposten) und die posten jeweils unter 400 € liegen müsste das eigentlich mit einem mal absetzbar sein... aber im zweifelsfall den steuerberater fragen. weil wie in deutschland üblich gibts für alles sonderregelungen. das könnte ich mir hier auch gut vorstellen...
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