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Thema: kleinunternehmer und krankenversicherung vom 28.10.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> kleinunternehmer und krankenversicherung
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hansepunk
Threadersteller

Dabei seit: 11.10.2006
Ort: : st.pauli u. 1/4 :
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 28.10.2007 22:48
Titel

kleinunternehmer und krankenversicherung

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gudden abend,
nachdem ich die suche zu diesem thema malträtiert habe,
und jeder der mal was gesucht hat weiß wie wundervoll genau unsere suche ist Meine Güte!,
und keine annähernd gute befriedigende antwort oder hinweis gefunden habe
heul ich mich mal aus..


also

habe ein jobangebot bekommen von ner agentur für deren bereich grafik/html/css,
habe mich bei dem art director vorgestellt und es paßt soweit.

der haken, folgender satz aus der mail:

"...im Hinblick auf einer längere Zusammenarbeit ist es allerdings sinnvoller dich als freier Mitarbeiter in einem projektbezogenen Arbeitsverhältnis einzubinden. Das würde heißen Vollzeit, mit fester monatlicher Vergütung. Es wäre dazu sinnvoll, wenn du deine monatliche Gehaltsvorstellung nochmals an..."

damit ist ne art probezeit von ein bis zwei monaten gemeint,
deren chef möchte natürlich erstmal gerne sehen wie es ist mit mir zu arbeiten,
ich geh vom guten aus und nicht von der idee das die mich nur günstig haben wollen,
anstatt mit mir ne normale probezeit bei vollen sozialleistungen zu haben.
die option auf ne festanstellung wurde angegeben.

um dem ziel, endlich ne festanstellung in nem netten laden zu haben,
der laden scheint nett, näher zu kommen würde ich mich auf den deal einlassen:

ich bin zur zeit in einem arbeitsverhältniss angestellt,
das zwischen 400 - 800 euro liegt,mich in dem bereich langfristig nicht weiter bringt
und bei denen ich aber krankenversichert bin.

jetzt die fragen

Hä?

kann ich als kleinunternehmer, (der begriff ist mir steuer- und einkommenstechnisch klar)
bei nem anderem arbeitnehmer krankenversichert sein?

Hä?

bei wem erfrage ich zu dem thema genaueres
habe morgen vor meine krankenkasse anzurufen und evtl beim finanzamt vorbeizuschauen
( nur sind die 2. ja immer sehr sparsam mit informationen)

Hä?

gibt es ne lektüre oder ein buch das man sich anschauen könnte

Hä?

was würdet ihr als gehaltsvorstellung angeben?
(bei drei jahre berufserfahrung)

Jo!

ich mach mir jetzt mal ein paar gedanken ob ich mich dadrauf einlassen soll oder nicht,
denn ein austritt aus der gesetzlichen in ne private und wenn die mich nicht nehmen,
was dann...falls jemand dazu persönliches zu sagen hat bitte per pn.



good night, good fight


Zuletzt bearbeitet von hansepunk am So 28.10.2007 22:48, insgesamt 1-mal bearbeitet
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pRiMUS

Dabei seit: 09.09.2003
Ort: Vienna
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 28.10.2007 23:30
Titel

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pass nur auf, das du nicht in die scheinselbständigkeit reinrutscht mit nur einem arbeitgeber. alleine die sache "freie mitarbeit" und "montlich fester vergütung" lässt das fiesenanzamt bei sowas hellhörig werden.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 29.10.2007 07:31
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grundsätzlich isses wohl so geregelt, das du dort krankenversichert bist, wo du den hauptteil deines einkommens beziehst. sollte das die selbständigkeit sein, musst du dich im regelfall auch wie ein normaler selbständiger versichern.

ich würd mich allerdings dann auch dahingehend absichern, das du hinterher die übernahmechance in ein angestelltenverhältnis hast. denn als freier mitarbeiter musst du ein vielfaches des lohnes verlangen, was du als angestellter verlangen müsstest, um überleben zu können. und das problem mit der scheinselbständigkeit bei nur einem großen auftraggeber ist auch gegeben.

für den arbeitgeber ist diese regelung natürlich sehr bequem. es gibt keine sozialabgaben und was fast noch wichtiger ist - keinen kündigungsschutz. d.h. wenn er dich nicht mehr braucht, lässt er dir schlicht keine aufträge mehr zukommen. und das ist natürlich gefährlich wenn man sich in abhängigkeit von nur einem kunden begibt.

ich würde da eher mal nachfragen, ob es für die probezeit nich ne andere möglichkeit gibt (400 € job oder offiziell ein praktikum oder sowas). hier hast du zumindest, falls er dich nicht will, hinterher anspruch auf sozialleistungen wie alg2. die hättest du erstmal nicht, wenn du dich in die selbständigkeit begeben würdest - außer du versicherst dich selbst freiwillig gegegn arbeitslosigkeit (was man als selbständiger mittlerweile für rund 50 € / monat kann - setzt allerdings voraus, das man eine gewisse zeit selbständig ist - ich glaub mind. 1/2 - 1 jahr).
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nanu

Dabei seit: 31.03.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 29.10.2007 11:15
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Hansepunk hat geschrieben:
ich bin zur zeit in einem arbeitsverhältniss angestellt,
das zwischen 400 - 800 euro liegt,mich in dem bereich langfristig nicht weiter bringt
und bei denen ich aber krankenversichert bin.


Du hast also eine Teilzeitselle bei der du auch Sozialversichert bist.
Dann würde ich das andere erst mal als Nebengewerbe laufen lassen, es sei denn die Agentur bietet doch noch ein festes Arbeitsverhältnis mit Sozialleistungen an.


aUDIOfREAK hat geschrieben:
ich würde da eher mal nachfragen, ob es für die probezeit nich ne andere möglichkeit gibt (400 € job oder offiziell ein praktikum oder sowas). hier hast du zumindest, falls er dich nicht will, hinterher anspruch auf sozialleistungen wie alg2.


Anspruch auf alg2 hat doch grundsätzlich jeder Arbeitslose, wenn er grundsätzlich vermittelt werden kann u. kein Anspuch (mehr) auf alg1 besteht u. des weiteren Bedürftigkeit vorliegt.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 29.10.2007 11:19
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nanu hat geschrieben:

Anspruch auf alg2 hat doch grundsätzlich jeder Arbeitslose, wenn er grundsätzlich vermittelt werden kann u. kein Anspuch (mehr) auf alg1 besteht u. des weiteren Bedürftigkeit vorliegt.


außer man ist selbständig... dann hat man idr. keinen anspruch mehr auf solche sozialleistungen, sofern man sich nicht freiwillig selbst versichert...
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nanu

Dabei seit: 31.03.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 29.10.2007 11:23
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aUDIOfREAK hat geschrieben:
außer man ist selbständig... dann hat man idr. keinen anspruch mehr auf solche sozialleistungen, sofern man sich nicht freiwillig selbst versichert...


Das ist korrekt betrifft aber nur das alg1!
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