Autor |
Nachricht |
momai
Threadersteller
Dabei seit: 08.09.2003
Ort: Augsburg
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Di 12.02.2008 20:25
Titel Kleinunternehmer und MwST |
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Hallo zusammen,
ich hab jetzt schon etliche Thread's vorher gelesen und muss leider sagen so die richtige Lösung war nicht dabei...
Folgendes:
Ich bin Kleinunternehmer und von der Mehrwertsteuer befreit. Jetzt hab ich eine Rechnung zu schreiben und wollte wissen ob es reicht wenn der Satz "Rechnungsbetrag ohne MwST" mit am Rechnungsbetrag steht, oder muss da noch ein Verweis auf den Paragraphen stehen?
Des weiteren Frag ich jetzt mal ob jemand im Stadtraum München einen guten und kompetenten Steuerberater kennt der Erfahrungen in genau diesem Bereich besitzt...
.der momai
Zuletzt bearbeitet von momai am Di 12.02.2008 20:25, insgesamt 1-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Di 12.02.2008 20:40
Titel
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ich hab damals als ich noch ein kleinunternehmen hatte immer druff geschrieben "aufgrund der kleinunternehmerregelung kein umsatzsteuerausweis". das hat immer gereicht.
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momai
Threadersteller
Dabei seit: 08.09.2003
Ort: Augsburg
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Di 12.02.2008 20:46
Titel
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hmm danke...
also ich persönlich glaub das das reicht...aber bin mir jetzt nicht mehr ganz sicher, dachte hauptsache wichtig ist das man die Mehrwertsteuer eben nicht ausweist und das mach ich doch eigentlich mit diesem satz
wie machen das eigentlich andere Kleinunternehmer?
Zuletzt bearbeitet von momai am Di 12.02.2008 20:47, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Smooth-Graphics
Dabei seit: 22.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 12.02.2008 21:06
Titel
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Code: | Die "#####" GbR ist laut §19 UStG ein umsatzsteuerbefreites Kleinunternehmen. |
So mach ich das.
Was zur Folge hat, dass die MwSt. auch nicht ausgewiesen werden muss.
Zuletzt bearbeitet von Smooth-Graphics am Di 12.02.2008 21:06, insgesamt 1-mal bearbeitet
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momai
Threadersteller
Dabei seit: 08.09.2003
Ort: Augsburg
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Di 12.02.2008 23:47
Titel
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werd wohl so einen satz einbauen...bzw den alten gegen einen austauschen
hoffe nur das das Finanzamt keinen Trouble macht aufgrund meiner kurzen Ausführung
.der momai
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c_writer
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mi 13.02.2008 10:24
Titel
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momai hat geschrieben: |
hoffe nur das das Finanzamt keinen Trouble macht aufgrund meiner kurzen Ausführung |
Macht es nicht, denn Du bist nicht verpflichtet, irgendeine Anmerkung zu machen. Der Hinweis empfiehlt sich nur, um Rückfragen von Kunden zu vermeiden.
c_writer
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mickeysucks
Dabei seit: 28.06.2006
Ort: coburg
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Fr 15.02.2008 08:22
Titel
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dem kann ich nur beipflichten, so stehts auch in meinen rechnungen ! einfach den satz drunter noch und gut is..
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käschdin
Dabei seit: 09.02.2007
Ort: Berlin
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Di 19.02.2008 18:37
Titel
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Gestattet mir eine kurze Zwischenfrage:
Ich arbeite seit Beginn 2007 freiberuflich als Texterin und habe im vergangenen Jahr wegen der Kleinunternehmer-Regelung keine Mwst. ausgwiesen.
Nun habe ich gerade meine Einkünfte von 2007 zusammen gerechnet und komme auf ziemlich genau 18.000 Euro. Die Kleinunternehmer-Grenze liegt ja bei 17.500 Euro. Muss ich die Rechnungen, die ich im Januar 2008 geschrieben habe, zurückpfeifen und darauf die Mwst. ausweisen, weil ich im vergangenen Jahr über 17.500 Euro Umsatz hatte?
Grüße,
Kerstin
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