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john08doe
Threadersteller
Dabei seit: 16.01.2010
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Verfasst Di 23.02.2010 17:21
Titel Selbstständigkeit als Kleinunternehmer - Fiktionaler Name? |
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Hallo!
Ich bin Student und würde mich nun gerne Selbstständig machen, also Nebenberuflich.
Ich werde das ganze als Kleinunternehmer lt. §19 UStG machen.
Nun habe ich wo aufgeschnappt, dass es einem Kleinunternehmer eventuell nicht getattet ist einen fiktionalen Namen, meinet wegen "supertoll-design" zu benutzen.
Weiß darüber jemand etwas genau?
Wenn dem tatsächlich so ist, wie darf ich mich dann nennen? Nur "Nachname-Werbeagentur"?
Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen, da ich dann die schon seit Tagen laufenden Brainsorming-Sessions einstellen kann...
DANKE EUCH!
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Smooth-Graphics
Dabei seit: 22.05.2006
Ort: -
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Verfasst Di 23.02.2010 17:40
Titel
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Hm, also bei einer GbR als Kleinunternehmer geht das. Wie es bei einer Einzelperson ist, weiß ich nicht, aber ich denke, dass das überhaupt kein Problem sein sollte.
Vielleicht weiß audiofreak da mehr?
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Di 23.02.2010 18:22
Titel
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du musst halt im offiziellen geschäftsverkehr (also bei rechnungen, angeboten, etc) deinen richtigen namen mit angeben, dann sind auch ausgedachte firmennamen kein problem.
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m
Moderator
Dabei seit: 18.11.2004
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Verfasst Di 23.02.2010 18:24
Titel
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Schmeiß mal die Suche an, das Thema wurde hier schon sehr häufig besprochen …
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john08doe
Threadersteller
Dabei seit: 16.01.2010
Ort: -
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Verfasst Di 23.02.2010 22:15
Titel
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ich habe schon gesucht, aber daraus werde ich auch nicht so schlau.
ich wöllte eben gerne eine konkrete Antwort, ob ich mich "bla-werbeagentur" nennen darf, wenn ich auf meiner HP und in den Geschäftspapieren meinen Namen angebe. Der fiktive Name darf aber auf jedenfall eben nicht "müller-werbeagentur" sein, da dies dann irreführend wäre, das ist klar.
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Bajuware
Dabei seit: 02.07.2009
Ort: -
Alter: 54
Geschlecht:
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Verfasst Mi 24.02.2010 00:11
Titel
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Als Einzelunternehmer kannst Du auch die Form des e.K. (eingetragener Kaufmann) wählen, dann gehen auch Phantasienamen ohne Deinen persönlichen Namen.
Gruß Bajuware
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Swiff
Dabei seit: 23.02.2010
Ort: Lüneburger Heide
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Verfasst Mi 24.02.2010 09:00
Titel
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Du kannst dir als Firmenname ausdenken was du willst,
es muss nur dein voller Vor- und Zuname dazugesetzt werden.
Also:
Supertoll-Design
Fritz Müller-Lüdenscheidt
Da der Firmenname ja sonst nirgends registriert ist
(Amtsgericht, IHK ö.Ä.), muss ja nachvollziehbar sein,
wer sich hinter "Supertoll-Design" verbirgt. Post vom
Finanzamt oder anderen Behörden wirst du dann auch
ausschließlich an deinen pers. Namen bekommen.
Gruß Swiff
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Bajuware
Dabei seit: 02.07.2009
Ort: -
Alter: 54
Geschlecht:
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Verfasst Mi 24.02.2010 12:31
Titel
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@ Swiff das ist nur bedingt richtig! Bei einer GmbH, UhG, e.K., GbR, OHG, ist es nicht zwingend erforderlich das der Name mit erscheint. Auskunft gibt hier zum einen die zuständige IHK, natürlich das Gewerbeamt und Rechtsanwälte sowie Notare. Diese Institute und Personen sollte man eh kontaktieren und ferner sollte man sich auch beim Marken und Patentamt erkundigen, ob der Wunschname nicht schon verwendet wird.
Gruß Bajuware
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