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Thema: Höhe des Arbeitslosengelds nach der Ausbildung vom 06.02.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Höhe des Arbeitslosengelds nach der Ausbildung
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_suffered

Dabei seit: 15.06.2004
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Verfasst Mi 09.02.2005 10:39
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Waschbequen hat geschrieben:
Wie schon geschrieben, im Herbst gab es die Regelung noch, und ich kann mir nicht vorstellen weshalb sie gestrichen worden sein sollte, zumal Hartz 4 ja eigentlich "nur" das ALG II betraf, oder? Na jedenfalls bin ich da kein Experte und kein Anwalt - ich würde dir aber raten das nochmal mit sojemandem abzusprechen.

Denn am Ende helfen hier alle Spekulationen nicht.


Ich stimme Waschbequen da zu, ich bin seit letzem Oktober arbeitslos
und bei mir ist das Arbeitlosengeld aus meinem Ausbildungsgehalt +
Gehalt nach der Übernahme für 3 Monate + Tarifgehalt, berechnet worden.
Das kann doch nicht aufeinmal geändert worden sein.... ansich hätt man
das doch mitbekommen müssen. Ich krieg seit Januar sogar 17 cent mehr
pro Tag ......

Allerdings, gabs auch bei mir Schwierigkeiten und ich musste eine neue Berechnung
anfordern. Einfach hingehn und ein bisl Druck machen, wenn ihr euch nicht sicher
seit, ob das so stimmt. Auch immer fragen, was denn andere Mediengestalter bekommen...
(nicht hier, sondern bei eurem zuständigem Arbeitsamt)
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shaly

Dabei seit: 19.11.2002
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Verfasst Mi 09.02.2005 10:49
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wie sieht das denn aus, ich arbeite nach der ausbildung vier monate, verpisse mich dann drei monate nach australien (dass ich da kein alg bekomme ist klar...), komme anfang september wieder, fange aber erst mitte oktober an zu studieren. steht mir für die zeit alg zu?
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_suffered

Dabei seit: 15.06.2004
Ort: Bremen
Alter: 42
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Verfasst Mi 09.02.2005 11:35
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shaly hat geschrieben:
wie sieht das denn aus, ich arbeite nach der ausbildung vier monate, verpisse mich dann drei monate nach australien (dass ich da kein alg bekomme ist klar...), komme anfang september wieder, fange aber erst mitte oktober an zu studieren. steht mir für die zeit alg zu?


ich würde sagen ja. Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld verfällt ja nicht, nur weil du ihn nicht in Anspruch nimmst.
Kann natürlich sein, das ich mich da irre... aber wäre schon recht unlogisch, wenn du keinen Anspruch mehr haben
solltest, nur weil du 3 Monate im Ausland wars. Die Zeit vorher hast du ja hier gearbeitet und in die Kasse eingezahlt.

Allerdings musst du dich dann am besten schon vor deiner Reise nach Australien Arbeitslos melden. Musste eh,
da du ja wahrscheinlich einen befristeten Vertrag hast. Vergess nich zu klären, wie das mit dem "Auslandspraktikum" is.
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shaly

Dabei seit: 19.11.2002
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 09.02.2005 11:45
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naja, ich geh mit nem touri-visum, da wird mit praktikum nicht viel sein, ausserdem muss ich ja dem arbeitsamt zur verfügung stehen. werd mich aber mal erkundigen. geld ist geld Lächel
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venus_phosphora

Dabei seit: 11.12.2003
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Verfasst Mi 09.02.2005 13:39
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_suffered hat geschrieben:
ich würde sagen ja. Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld verfällt ja nicht, nur weil du ihn nicht in Anspruch nimmst.
Kann natürlich sein, das ich mich da irre... aber wäre schon recht unlogisch, wenn du keinen Anspruch mehr haben
solltest, nur weil du 3 Monate im Ausland wars. Die Zeit vorher hast du ja hier gearbeitet und in die Kasse eingezahlt.

Allerdings musst du dich dann am besten schon vor deiner Reise nach Australien Arbeitslos melden. Musste eh,
da du ja wahrscheinlich einen befristeten Vertrag hast. Vergess nich zu klären, wie das mit dem "Auslandspraktikum" is.



es gibt enorme kürzungen wenn man sich nicht sofort
nach kenntnisnahme der arbeitslosigkeit arbeitslos
meldet.

in den ersten 3 monaten der arbeitslosigkeit darf man
das land nicht verlassen - nichtmal seinen kreis verlassen
bzw. seine stadt verlassen.

wohnt man zB. in köln, darf man zwar in köln rumfahren,
aber wenn man zB. nach bonn fährt, ist man nicht mehr
krankenversichert. das ist neu seit mitte des letzten jahres.
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Waschbequen
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Ort: -

Verfasst Mi 09.02.2005 13:45
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venus_phosphora hat geschrieben:
in den ersten 3 monaten der arbeitslosigkeit darf man
das land nicht verlassen - nichtmal seinen kreis verlassen
bzw. seine stadt verlassen.

wohnt man zB. in köln, darf man zwar in köln rumfahren,
aber wenn man zB. nach bonn fährt, ist man nicht mehr
krankenversichert. das ist neu seit mitte des letzten jahres.


Au weia! Das hätte ich jetzt gerne irgendwie belegt - denn irgendwie drängt sich mir da der Gedanke auf, dass das grober Unfug ist ...
 
venus_phosphora

Dabei seit: 11.12.2003
Ort: 101 rvk
Alter: 44
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 09.02.2005 14:03
Titel

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Waschbequen hat geschrieben:
venus_phosphora hat geschrieben:
in den ersten 3 monaten der arbeitslosigkeit darf man
das land nicht verlassen - nichtmal seinen kreis verlassen
bzw. seine stadt verlassen.

wohnt man zB. in köln, darf man zwar in köln rumfahren,
aber wenn man zB. nach bonn fährt, ist man nicht mehr
krankenversichert. das ist neu seit mitte des letzten jahres.


Au weia! Das hätte ich jetzt gerne irgendwie belegt - denn irgendwie drängt sich mir da der Gedanke auf, dass das grober Unfug ist ...



nein leider kein unfug, das hat mir der tolle "berater" selbst gesagt.
quelle als beleg müsste man suchen bzw. ist glaube ich auch in diesen
super-merkblätterm irgendwo zu lesen.

man hat quasi nach beginn der arbeitslosigkeit eine 3-monatige "urlaubsperre"
wie bei einer probezeit. danach kann man verreisen, muss aber "urlaubsantrag"
stellen und für diese tage kriegt man weniger geld oder gar keins, muss ich nochmal
nachlesen zuhause.
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Ashton

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Alter: 107
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Verfasst Mi 09.02.2005 14:03
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Geht arbeiten! Auch wenn's inner Pommesbude is.
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