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Thema: Höhe des Arbeitslosengelds nach der Ausbildung vom 06.02.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Höhe des Arbeitslosengelds nach der Ausbildung
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Dabei seit: 02.03.2005
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Verfasst Mi 02.03.2005 19:49
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so, um das thema nochma aufzuwärmen, hab ich mich ma hier angemeldet

ich war vor meiner arbeitslosigkeit azubi in nem staatlichen betrieb -> sowieso eine geringe vergütung
hab ich natürlich alg I beantragt ...
naja, es wird leider vom azubigehalt - 60 % - 21 % sozialabgaben berechnet
bei mir sind es wahnsinne 144,86 €

da ich noch bei muddi wohn, hab ich keine ausgaben an miete, verpflegung ... usw,
doch andere sachen ( autoversicherung, berufsunfähigkeits/rentenversicherung, bausparvertrag, bassunterricht )
brauchen dieses geld bis auf 20 € auf.

von euch schonmal jmd versucht von 20 €/monat oda 5€/woche zu leben ?

ich habe natürlich einspruch eingelegt, mich auf diese pressemitteilung vom 16.06 ( oda so ähnlich ) berufen, aber die antwort, die ich erwartet habe, kam natürlich -> drei seiten schwachsinniges geschwafel und gesetzesauszüge, doch auf die pressemitteilung wurd 0 eingegangen.
ich war auch schon öfter bei der aa, doch man erzählt mir immer das selbe *grml
mit mehr alg I hab ichs jetzt schon aufgegeben ...


kann ich sonst noch irgendwelche sachen vonner aa / sa beantragen ?
( wie gesagt : wohn zu hause, muss nichts abgeben(kindergeld kriecht muddan), hab nen auto)
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Astro

Dabei seit: 14.04.2003
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Verfasst Mi 02.03.2005 19:59
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Du bist jetzt ne arme Sau und wirst es immer bleiben. Akzeptiere es.

Wir treffen uns in ein paar Jahren mal in irgendeinem Park oder Obdachlosenasyl. Bis denne dann.
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CrazyGecko

Dabei seit: 09.01.2003
Ort: Augsburg/Pfersee
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 02.03.2005 20:14
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Hab heute meinen Bescheid bekommen, wie sie mich finanziell stützen:

Bemesungsentgelt: 21.88 EUR (kann eigentlich nicht ein Prozentsatz des Azubigehalt sein, dann hätte ich weniger)
Leistungsentgelt (Bemesungsentgelt - Sozialversicherungspauschaule von 21%): 17,29 EUR
Prozentsatz: 60%

macht unterm Strich: 10,37 EUR täglich, bei 30 Tagen also 311,10 EUR.

Mich wundert, dass ich überhaupt was bekomme, da ich bereits einmal ein Jahr Unterstützung bezogen habe. Aber muss wohl dran liegen, dass ich dann 3,5 Jahre studiert und dann 2,5 Jahre die Ausbildung gemacht hab! War insgesamt gut 7 Jahre "beschäftigt" ... bevor ich mich wieder arbeitssuchend gemeldet hab!

Hab leider keine Infos dazu gefunden, wie das genau geregelt ist (also ab wann man nach dem ersten Bezug der Unterstützung wieder "bedürftig" ist) ...

Gruss,
crazygecko


Zuletzt bearbeitet von CrazyGecko am Mi 02.03.2005 20:17, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Chicksi

Dabei seit: 16.01.2004
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Verfasst Mi 02.03.2005 21:05
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Komisch, komisch eure Zahlen hier ...

Ich bin nach der Ausbildung arbeitslos geworden und hab 420,- Euro im Monat bekommen. Habn mir jetz 20 Euro abgezogen, warum auch immer ... reg ich mich gar nich drüber auf. Zu nächstem Monat hab ich eh wieder nen Job * huduwudu! *
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Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 02.03.2005 21:42
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Chicksi hat geschrieben:
Komisch, komisch eure Zahlen hier ...

Ich bin nach der Ausbildung arbeitslos geworden und hab 420,- Euro im Monat bekommen. Habn mir jetz 20 Euro abgezogen, warum auch immer ... reg ich mich gar nich drüber auf. Zu nächstem Monat hab ich eh wieder nen Job * huduwudu! *


Glueckwunsch Chicksi * huduwudu! *
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Chicksi

Dabei seit: 16.01.2004
Ort: -
Alter: 40
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 02.03.2005 22:28
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Dangööö Lächel

Is zwar kein Mediengestalter Job aber immerhin ne Büroarbeit ... und endlich wieder Kohle *Thumbs up!*
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trust

Dabei seit: 24.03.2004
Ort: Lünen
Alter: 39
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 07.03.2005 13:51
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verwirrung

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Hallo Leute!

Also, ich bin schon ein wenig verwirrt. Bin zur Zeit noch in meiner Ausbildung und fange wahrscheinlich im Oktober an zu studieren, wenn ich angenommen werde. Für mich war bis heute Arbeitslosengeld kein Thema, weil ich dachte, dass man halt 60 % der Ausbildungsvergütung bekommt. Weil ich in so ner Maßnahme drin bin, dass mal vom Staat gefördert wurde, liegt mein Bruttowert bei 280 Euro. Nun hab ich heute gehört, dass ne Arbeitskollegin beim AA war. Die würde jetzt nach der Ausbildung 500 -700 Euro bekommen. Der Durchschnittslohn eines Mediengestalters wird da wohl genommen und 60% werden dann davon abgezogen. Unsere Azubis, die verkürzt haben bekommen auch viel. Eine möchte nämlich auch studieren und ist z.Z. arbeitslos bekommt aber 700 Euro.

Wie ist das eigentlich, wenn man weiß dass man studieren will und sich nur 2- 3 Monate arbeitslos melden will/muss? Muss man dem Arbeitsamt dann auch monatlich zeigen, dass man sich irgendwo bewirbt? Darf man den leuten vom Arbeitsamt überhaupt sagen, dass man studieren will und eigentlich nur "Überbrückungsgeld" braucht? Wie ist das mit 2 400 Euro jobs? Da muss man doch dann steuern bezahlen oder?

Oh Verwirrung...Ich gehe mal nächste Woche hin und bin gespannt, was sie mir erzählen. Was passiert eigentlich, wenn ihr euch arbeitslos gemeldet habt und noch kein Geld bekommt? Woher nimmt man es? Überzieht man das Konto? Leiht man sich es?

Vielleicht bin ich ja nächste Woche schlauer....
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