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Thema: Höhe des Arbeitslosengelds nach der Ausbildung vom 06.02.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Höhe des Arbeitslosengelds nach der Ausbildung
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venus_phosphora

Dabei seit: 11.12.2003
Ort: 101 rvk
Alter: 44
Geschlecht: Weiblich
Verfasst So 06.02.2005 23:50
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ich denke auch ich bekäme sicher noch
wohngeld und dergleichen.

aber auch 295,- sind auch schon sehr
wenig, das kann ja nit alles an leistungen
sein.
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Astro

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 07.02.2005 00:03
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Ich würde da auf jeden Fall mal nachhaken.
Der Mindestbedarf ist eigentlich 345 Euro (331 Euro in den ostdeutschen Bundesländern). Es kann natürlich sein, dass sie es dir runtergestrichen haben, weil du noch Vermögenswerte hast, Luxus-Auto, Schmuck, Gemälde *ha ha* , dickes Konto.

Und nicht vergessen, als HartzIV-Opfer hat man Anrecht auf Freistellung von den Rundfunkgebühren und Anrecht auf einen vergünstigten Telefonanschluss bei der Telekom zum Sozialtarif. Das wird oft verschwiegen.


Zuletzt bearbeitet von Astro am Mo 07.02.2005 00:04, insgesamt 1-mal bearbeitet
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flavio

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 07.02.2005 00:22
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nicht nur das. du hast auch anspruch auf kino- und konzertkarten Grins
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Astro

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 07.02.2005 00:28
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flavio hat geschrieben:
nicht nur das. du hast auch anspruch auf kino- und konzertkarten Grins
Darüber spaßt man nicht. *balla balla*

Zuletzt bearbeitet von Astro am Mo 07.02.2005 00:28, insgesamt 1-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 07.02.2005 09:59
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Astro hat geschrieben:
Dann kann da was nicht stimmen. Wie sollst denn die Miete zahlen? So heftig sind die Einschnitte durch HartzIV auch wieder nicht.


moment - mit harz iv hat das ja erstmal wenig zu tun. harz iv bekommt man doch erst als langzeitarbeitsloser... der genannte betrag kommt einfach zustande, weil das alg vom vorher verdienten azubigehalt berechnet wird. die schwester meiner freundin hat, als sie nach der ausbildung arbeitslos wurde, auch so wenig bekommen.

ich würd da einfach mal zu arbeitsamt gehen und fragen, was es denn noch für möglichkeiten gibt, wenn man finanzielle verpflichtungen hat (wohnung, auto, versicherungen, etc. pp.) und einem niemand (elter) aushelfen kann. wenn alle stricke reißen hat jeder mensch in deutschland anspruch auf die mindestversorgung (was dann in etwa sozialhilfe entsprechen würde) und ich würde mich dann auch nicht scheuen, das in anspruch zu nehemen!
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Henk2010

Dabei seit: 13.01.2004
Ort: -
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 07.02.2005 10:01
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ALG??

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bekomm GOR NIX....geh direkt danach studieren!
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McMaren

Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 07.02.2005 12:42
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äh, wieso hartz IV? wie audio schon sagte, das hat doch damit nichts zu tun.
dein arbeitslosengeld hängt tatsächlich von dem geld ab, dass du bei einer übernahme bekommen HÄTTEST. aber das ist nun mal sehr wenig. bei mir wäre es auch nur 400-450 euro gewesen.
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KS1982

Dabei seit: 27.10.2004
Ort: Nähe Trier
Alter: 41
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 07.02.2005 13:28
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Das mit den 60% vom letzten Gehalt (Ausbildungsvergütung) stimmt schon...traurig aber wahr!
Hat mir das Arbeitsamt erzählt, dass das jetzt durch Hartz IV so gekommen ist. Vor nem Jahr war es noch so, dass das Arbeitslosengeld abhängig von dem Tarif war, den man als ausgelernter MG erhalten wurden.
Das sind echt tolle Aussichten, echt hart finde ich das, aber was ist schon heutzutage noch einfach?!
Da ist man doch tatsächlich als junger Mensch, der selbständig sein will, auf Mama und Papa angewiesen. Ich frage mich, was die Leute machen, bei denen die Eltern nicht helfen können?! Sind alles Fälle fürs Sozialamt, echt schlimm sowas! Ich frag mich, wo das alles noch hinführen wird....
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