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Thema: Fragen rund um Freiberuf vom 10.11.2008


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traumgaertner

Dabei seit: 18.01.2009
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Verfasst Di 07.04.2009 10:37
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Re: Fragen rund ums Kleingewerbe

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aUDIOfREAK hat geschrieben:

Jessibunny06 hat geschrieben:

Wie gesagt spielt sich das ganze quasi in meiner Wohnung ab. Ich würde gerne ein Schild an der Tür anbringen, sowie Poster im Fenster. Benötige ich dazu außer der Einwilligung des Vermieters noch eine Zustimmung anderer Seits?


Ja, weil Du aus dem privaten Mieteigentum eine teilweise gewerbliche Mietsache machst, für die im Normalfall auch die Mieten höher liegen. Und für's Anbringen von Schildern benötigst Du in jedem Fall eine Erlaubnis vom Vermieter.


Man darf allerdings sowohl an seinem Klingelschild als auch am Briefkasten seinen (in diesem Falle fiktiven) Firmennamen mit angeben. Die gewerbliche oder teilgewerbliche Nutzung privater Räume ergibt sich ja aus der Anmeldung zum Gewerbe von selbst, da man derartige Dinge i.d.R. angibt (angeben muss). Wenn das also bei Klingel und Briefkasten statthaft ist dürfte der Tür doch auch nichts im Wege stehen, oder? Für das Namensschild ist von Gesetzwegen ja kein bestimmter Platz vorgeschrieben, meine ich. Viele haben ihre Schilder zusätzlich an der Tür (sofern der Vermieter nichts dagegen hat natürlich). Also wenn seitens des Vermieters dahingehend ein Okay vorliegt darf IMHO auch der Firmenname mit an die Tür!? Oder?
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Di 07.04.2009 11:11
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du kannst, wie du schon sagtest, firmenname mit auf das klingelschild/briefkasten schreiben. ebenso kannst du eine "größere" klingel an der wohnungstür anbringen. aber ein extra schild setzt die erlaubnis des mieters voraus. klar.

dein arbeitszimmer kannst du beim gewerbe absetzten. dem vermieter brauchst du das nicht zu melden, auch wenn du von da aus dein gewerbe betreibst. es bleibt ein arbeitszimmer. mein steuerberater hatte mir das mal erklärt (ist schon was her, daher bestehe ich nicht auf richtigkeit). ein gewerbliches büro müsste ja gepachtet werden und ist idr teurer. ein arbeitszimmer ist teil einer privaten wohnung, ein büro dient der ausschließlichen gewerblichen nutzung. mal so grob erklärt...
 
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maykatze

Dabei seit: 28.04.2005
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Verfasst Di 07.04.2009 14:45
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hab hier schonmal durchgeschaut und gelesen.
als freiberufler braucht man keinen gewerbeschein hab ich gelesen. wie funktioniert da aber die abrechnung???
hab auch gelesen bei einem gewerbe wiederum braucht man mehrere auftraggeber, da sonst scheinselbstständig...
bisher habe ich aber nur das agenturangebot und mal paar ganz kleine sachen aus dem bekanntenkreis.
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Di 07.04.2009 16:09
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die abrechnung funktioniert genauso. du brauchst immer mehrere kunden auch als freelancer. ich glaube, wenn 5/6 von einem kunden kommen, wäre das scheinselbständig.
ich empfehle dich mal richtig schlau zu machen, also ein beratungsgespräch(e) und hier mal lesen. die zahlen sind nicht aktuell aber das prozedere.

als freelancer musst du keine gewerbesteuer zahlen, jedoch umsatzsteuer. daher musst du auch buchführen. ein freelancer ist auch selbständig!
 
Jessibunny06
Threadersteller

Dabei seit: 06.12.2006
Ort: Erfurt
Alter: 35
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Verfasst Fr 10.04.2009 15:23
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Also langsam finde ich das ganze verwirrend.

Gäbe es denn auch eine möglichkeit zu fotografieren, ohne dass ich dies als selbsttändigkeit, freiberuflichkeit anmelden müsste. Ich habe gelesen, dass wenn man wenig umsatz macht, das ganze vom finanzamt sowieso als liebhaberrei abgetan wird.

Wenn ich in meiner wohnung einen Raum zu fotografieren von Privatpersonen nutzen würde, und damit z.b. nur 500 Euro Gewinn im Monat mache- gibt es da noch andere möglichkeiten?
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 10.04.2009 15:26
Titel

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Jessibunny06 hat geschrieben:
Also langsam finde ich das ganze verwirrend.

Gäbe es denn auch eine möglichkeit zu fotografieren, ohne dass ich dies als selbsttändigkeit, freiberuflichkeit anmelden müsste. Ich habe gelesen, dass wenn man wenig umsatz macht, das ganze vom finanzamt sowieso als liebhaberrei abgetan wird.

Wenn ich in meiner wohnung einen Raum zu fotografieren von Privatpersonen nutzen würde, und damit z.b. nur 500 Euro Gewinn im Monat mache- gibt es da noch andere möglichkeiten?



also 500 € im monat sind mit sicherheit keine liebhaberei... da sind wir eher in der größenordnung von 5 € im monat... aber sobald du gewinnabsichten hast, musst du deine tätigkeit entsprechend anmelden. freiberuflich oder gewerbe. alles andere wäre schwarzarbeit und damit illegal.
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Jessibunny06
Threadersteller

Dabei seit: 06.12.2006
Ort: Erfurt
Alter: 35
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 10.04.2009 16:15
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Mir wurde gesagt dass man wenn man arbeislos ist, und noch keine leistungen bezieht dennoch eine unterstützung beantragen könnte. Bei der GVW, 600 euro monatlich für die dauer eines jahres. Dummer Weise kann ich über eine sogenannte GVW im Internet gar nichts finden.
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traumgaertner

Dabei seit: 18.01.2009
Ort: Franken
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 10.04.2009 16:39
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Melde Dich beim Finanzamt doch einfach als Freiberufler an - schreib monatlich in einer Tabelle Einnahmen und Ausgaben auf - und gut ist Lächel

Oder melde ein Kleingewerbe an - und mach das gleiche.

Als Scheingewerbe gilts Du nur wenn Du regelmässig die gleichen Kunden hast, sprich, regelmässig von der gleichen Person Geld beziehst, oder gar kein Geld verdienst, das wäre dann die Liebhaberei. Alles dazwischen ist erst einmal irrelevant. Kommst Du jährlich unter 17.500 ist eh alles easy. Kommst Du drüber (betrifft natürlich alle Einnahmen zusammengerechnet, ggfl. also auch Löhne etc) fallen eben Steuern an. Verdienst Du wirklich vernünftig wird aus dem Kleingewerbe ein Gewerbe - aber das erfährst Du dann noch früh genug. Im Grunde ist es doch so dass man eh für jeden Kleinscheiß einen Wisch vom Finanzamt etc. bekommt - wirklich Fragen bleiben da also letztlich kaum offen. Die regeln ja so gesehen alles schon für Dich. Du musst nur die Formulare ausfüllen Lächel
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