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Jessibunny06
Threadersteller
Dabei seit: 06.12.2006
Ort: Erfurt
Alter: 35
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Verfasst Mo 10.11.2008 12:37
Titel Fragen rund um Freiberuf |
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Hallo Leute,
ich habe vor ein Kleingewerbe anzumelden und habe hier bereits ein bisschen gestöbert- einige Fragen haben sich geklärt, andere sind noch offen.
Kurz zu meiner Situation- mein Arbeitsvertrag läuft Ende des Jahres aus. Da ich schon länger mit dem Gedanken der Selbstständigkeit spiele würde ich dann gerne ein Kleingewerbe anmelden. Hauptberuflich. Ohne eine weitere Tätigkeit.
Es geht um den Bereich Fotografie und Mediengestaltung. Ich nutze quasi einen kleinen Büroraum in meiner Wohnung.
Bitte korriegiert mich wenn ich falsch liege.
Wie ich gelesen habe liegt die Einkommensgrenze bei 17.500 € im Jahr.
Wenn ich es richtig verstanden habe darf ich keine Mehrwertsteuer ausweisen.
Welche Steuern muss ich denn zahlen wenn ich die 17.500 € nicht überschreite?
Wie sieht es mit der Krankenversicherung aus- brauche ich eine Private?
Welche Angaben müssen auf Geschäftsbriefen, Flyern und co erscheinen?
Ist ein Fantasie-Firmenname zulässig?
Wie gesagt spielt sich das ganze quasi in meiner Wohnung ab. Ich würde gerne ein Schild an der Tür anbringen, sowie Poster im Fenster. Benötige ich dazu außer der Einwilligung des Vermieters noch eine Zustimmung anderer Seits?
Ich freue mich über alle Hinweise und Tipps
Zuletzt bearbeitet von Jessibunny06 am Fr 20.03.2009 22:47, insgesamt 1-mal bearbeitet
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cyanamide
Moderator
Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mo 10.11.2008 13:41
Titel Re: Fragen rund ums Kleingewerbe |
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Jessibunny06 hat geschrieben: |
Wie ich gelesen habe liegt die Einkommensgrenze bei 17.500 € im Jahr.
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Jein... Die Grenze ist gültig für das Kleingewerbe. Wenn du da drüber kommst, wird aus deinem kleingewerbe ein normales gewerbe und du wirst umsatzsteuerpflichtig
Jessibunny06 hat geschrieben: |
Wenn ich es richtig verstanden habe darf ich keine Mehrwertsteuer ausweisen.
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wenn du dein gewerbe als kleingewerbe anmeldest darfst du das nicht. aber da du das hauptberuflich machen willst, wäre es wohl sinnvoll, zur umsatzsteuer zu optieren oder eine freiberufliche tätigkeit anzumelden. dann kannst du nämlich bei anschaffungen die umsatzsteuer geltend machen und absetzen. und umsatzsteuer an deine kunden is eh ein durchlaufender posten. der aufwand hält sich auch in grenzen.
Jessibunny06 hat geschrieben: |
Welche Steuern muss ich denn zahlen wenn ich die 17.500 € nicht überschreite?
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das hängt stark von deiner steuerklasse, weiteren einnahmen und freibeträgen ab. bis 7500 € jahreseinkommen ist einkommenssteuerbefreit. für alles was drüber is muss einkommenssteuer bezahlt werden. rechne da mal mit 25 - 35 % (je nach höhe der umsätze / gewinne).
Jessibunny06 hat geschrieben: |
Wie sieht es mit der Krankenversicherung aus- brauche ich eine Private?
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entweder das oder du versicherst dich freiwillig gesetzlich. kommt halt drauf an... als frau willst du ja sicher irgendwann mal kinder. da ist dann u.U. die gesetzliche sinnvoller, weil damit dein kind in der familienversicherung wäre. bei einer privaten muss jedes kind extra versichert werden. aber am besten lässt du dich da mal von einem versicherungsmakler beraten.
Jessibunny06 hat geschrieben: |
Welche Angaben müssen auf Geschäftsbriefen, Flyern und co erscheinen?
Ist ein Fantasie-Firmenname zulässig?
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kommt auf die geschäftsform an. ich nehme an du gründest ein einzelunternehmen: fantasienamen sind da so ne grauzone, die vom finanzamt gedultet werdne, so lange auf rechnungen usw. dein voller name mit dabei steht. ansonsten müssen druff: dein firmenname, vor und zuname von dir, evtl. handelsregistereinträge wenn vorhanden, steuernummer oder umsatzsteuer-id (letzteres entfällt beim kleingewerbe), vollständige adresse.
Jessibunny06 hat geschrieben: |
Wie gesagt spielt sich das ganze quasi in meiner Wohnung ab. Ich würde gerne ein Schild an der Tür anbringen, sowie Poster im Fenster. Benötige ich dazu außer der Einwilligung des Vermieters noch eine Zustimmung anderer Seits?
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Ja, weil Du aus dem privaten Mieteigentum eine teilweise gewerbliche Mietsache machst, für die im Normalfall auch die Mieten höher liegen. Und für's Anbringen von Schildern benötigst Du in jedem Fall eine Erlaubnis vom Vermieter.
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mo 10.11.2008 17:40
Titel
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ein schild anbringen ist gar nicht nötig und ein poster völlig daneben. du wirst kaum laufkundschaft haben, also welche die vor deinem fenster stehen bleiben und sich plötzlich denken: "man, nen flyer könnte ich echt gebrauchen!".
es reicht ein hinweis auf der klingel (zusatz wie name - mediendesign oder so, fantasiename watt ewa..)
wichtig ist, das du post erhälst die nur deinen fantasienamen (wenn vorhanden) trägt. des weiteren such ein gespräch mit nem steuerberater. das kann dir schon ne menge helfen. spare nicht am falschen ende und wenn du keine 120 euro im quartal aufbringen kannst für nen steuerberater, dann rate ich lieber von dieser aktion ab...
sonst wünsche ich viel spaß und erfolg.
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Zim
Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 10.11.2008 18:09
Titel
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… und wenn du schon mal bei einem Steuerberater bist lass dir den Quark mit dem Kleingewerbe ausreden … das macht nur Sinn wenn du wirklich nur an Privatleute verkaufst (weil für die die 19% ja wegfallen). Bedenke das du dir die Mehrwertsteuer die du bei deine Ausgaben dabei hast als Kleingewerbeschaffender NICHT zurückholen kannst.
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Benutzer 83064
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Di 11.11.2008 09:36
Titel Re: Fragen rund ums Kleingewerbe |
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Jessibunny06 hat geschrieben: | Wenn ich es richtig verstanden habe darf ich keine Mehrwertsteuer ausweisen.
Welche Steuern muss ich denn zahlen wenn ich die 17.500 € nicht überschreite?
Wie sieht es mit der Krankenversicherung aus- brauche ich eine Private?
Ist ein Fantasie-Firmenname zulässig? | Auf Deinen Rechnungen müsste ein Hinweis stehen wie etwa "Keine Mehrwertsteuer ausgewiesen nach [Gesetzesgrundlage]".
Wie bereits gesagt, nur die Mehrwertsteuer auf Deine Ausgaben.
Hol Dir lieber Auskünfte von verschiedenen priv. und gesetzl. Versicherungen ein. Interessant wäre evtl. auch die Künstlersozialkasse.
Bei einem Fantasienamen sollte wirklich überall der bürgerliche Name mitgeführt werden, etwa "ABC Design, Inh. Jessi Bunny": Geschäftsbriefe, Impressum, AGB, Anzeigen usw. Dann wirds da keine Probleme geben.
Ich würde eine Beratung bei der örtlichen Existenzgründungsförderung empfehlen. Mit dem Gründungszuschuss gibts anfangs ein bisschen Kleingeld in die Tasche (und seis nur für die 300 Euro bei der gesetzl. KV), außerdem könnten da Seminare über Buchführung, Steuerrecht usw. weiterhelfen.
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Jessibunny06
Threadersteller
Dabei seit: 06.12.2006
Ort: Erfurt
Alter: 35
Geschlecht:
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Verfasst Fr 20.03.2009 12:33
Titel
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Gibt es etwas was ich beachten muss , wenn ich neben dem Kleingewerbe einem 400 Euro job nachgehen möchte bzw. ist das überhaupt erlaubt?
Ich möchte im Grunde nur für Privatpersonen arbeiten und würde hierfür auch einen Teil meiner privaten Wohnung nutzen. Wie stehen denn die Chancen als Freiberuflich eingestuft zu werden? Ich bin ja auch keine gelernte Fotografin!
Zuletzt bearbeitet von Jessibunny06 am Fr 20.03.2009 12:38, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Fr 20.03.2009 14:23
Titel
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einen 400e job kannst du immer machen, weil der ja vom arbeitgeber versteuert wird.
als freiberufler kannst du lediglich keine gewerblichen leistungen anbieten. das finanzamt sagt dir wie deine chance stehen. wenn du reine fotografie machst wird das kein problem sein.
weiter einblicke hier !
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