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Thema: Existenzgründung Grafiker – Abgrenzung Freiberuf – Gewerbe vom 17.03.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Existenzgründung Grafiker – Abgrenzung Freiberuf – Gewerbe
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Kindchen
Threadersteller

Dabei seit: 17.03.2009
Ort: Mainz
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 17.03.2009 17:24
Titel

Existenzgründung Grafiker – Abgrenzung Freiberuf – Gewerbe

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Hallo,

mache mich gerade schlau wegen Existenzgründung als Grafik-Designer.
Jetzt ist natürlich die Frage nach der Abgrenzung Freiberuf – Gewerbe.

http://www.mediengestalter.info/images/smiles/icon_whoknows.gif

Für die KSK ist das Thema wohl klar, wenn man hauptsächlich, d.h. mehr als 50 % künstlerische / gestalterische Tätigkeiten macht, kann man ohne Problem beitreten.

Denkt das Finanzamt ähnlich? Wie ist das wenn ich quasi die ganze übliche Leistung eines Gestaltungs / Produktionsjobs anbiete, d.h. Gestaltung, Umsetzung, Reinzeichnung, Datenversand und Kommunikation an Druckerei incl. Druckangebote einholen?

Ich denke der letzte Teil des Jobs ab Reinzeichnung gehört zu den nicht-künstlerischen Tätigkeiten. Allerdings habe ich i.d.R. nicht vor die Druckkosten auf meine Rechnung (+ Profit-Zuschlag) anzubieten. Ich versuche möglichst die Rechnung für Druckkosten direkt an den Kunden gehen zu lassen. Vielleicht mal in Ausnahmefällen für Kleinjobs (z.B. Visitenkarten für unter 100,- Euro Druckkosten) über mich laufen zu lassen und dann dem Kunden in Rechnung zu stellen.

Akzepiert das Finanzamt so eine Handlungsweise bei Freiberuflern?
Ich weiß, dass es immer heißt das Finanzamt prüft den Einzelfall. Aber diese Handlungsweise betrifft doch irgendwie alle freischaffenden, denn irgendwie muss das "Ding" ja produziert werden. Und man kann ja dem Kunden wohl kaum zumuten, die Kommunikation mit der Druckerei zu machen.

Wer kennt sich damit aus? Bzw. wer weiss, wo das Finanzamt den Strich zieht bezüglich Abgrenzung Freiberuf und Gewerbe?

Schon mal vielen Dank und Grüße von Kindchen
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 17.03.2009 18:34
Titel

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du darfst als freiberufler halt keine gewerblichen leistungen anbieten. um bei deinem druckjob beispiel zu bleiben. klar kannst du für deinen kunden recherhieren, die abwicklung mit der druckerei übernehmen und alles. die rechnung allerdings geht direkt an deinen kunden und kann nicht über dich abgerechnet werden. bei vielen selbstständigen und agenturen ist das weiterberechnen mit aufschlag von druckjobs eine nicht zu unterschätzende einnahmequelle. wenn du sowas verschmerzen kannst, sollte dem freiberuflerstatus eigentlich nix im wege stehen...
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