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Thema: Festangestellt aber zusätzliches Einkommen nebenbei? vom 15.09.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Festangestellt aber zusätzliches Einkommen nebenbei?
Autor Nachricht
abraxas323
Threadersteller

Dabei seit: 10.06.2008
Ort: Passau
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Di 15.09.2009 14:25
Titel

Festangestellt aber zusätzliches Einkommen nebenbei?

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Hallo Leute!

Die Beiträge zu diesem Thema unterscheiden sich so sehr, dass ich mich entschieden hab, die Profis hier nochmal zu nerven:

- Wieviel darf ich zusätzlich neben meinem Gehalt verdienen ohne es dem FA melden zu müssen?
- Was ist wenn ein Kunde eine Rechnung will? Darf ich überhaupt Mwst ausweisen?
- Muss ich der Firma - für die ich als Festangestellter arbeite - das mitteilen?

Wäre dankbar wenn Ihr mir helfen könntet oder zumindest auf hilfreiche Quellen verweist.

vG
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DesignKater

Dabei seit: 26.06.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Di 15.09.2009 14:38
Titel

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Mehrwertsteuer darsft du nur ausweisen, wenn du eine entsprechende Steuernummer beim Finanzamt angemeldet hast. So oder so brauchst du aber eine Steuernummer um überhaupt Rechnungen ausstellen zu können. Als Kleingewerbe oder Freiberufler kannst du dich von der MwSt. befreien lassen, darsft aber nicht mehr als 17600€(?) im Jahr verdienen, da du sonst nicht mehr als kleingewerblicher zählst. Am besten rufst du mal beim Finanzamt an und legst deine Situation dar. Die können dir ja sagen was auf dich zukommen wird und was du alles beachten musst.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 15.09.2009 14:53
Titel

Re: Festangestellt aber zusätzliches Einkommen nebenbei?

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abraxas323 hat geschrieben:

- Wieviel darf ich zusätzlich neben meinem Gehalt verdienen ohne es dem FA melden zu müssen?

zusatzgehälter müssen dem finanzamt IMMER gemeldet werden. ob du dafür dann steuern zahlst - das ist die frage. wenn du aber einer normalen angestelltentätigkeit nachgehst und demzufolge mehr als 7800 € / jahr verdienst, zahlst du für einkommen aus selbstständiger arbeit auf jeden fall einkommenssteuer.

abraxas323 hat geschrieben:

- Was ist wenn ein Kunde eine Rechnung will? Darf ich überhaupt Mwst ausweisen?

dann solltest du ein gewerbe oder eine freischaffende tätigkeit angemeldet und eine entsprechende steuernummer haben. mwst darfst/musst du ausweisen, wenn du nicht als kleingewerbetreibender eingestuft wirst oder dich einstufen lässt. in der FAQ selbstständigekeit findest du weitere infos dazu: http://www.mediengestalter.info/forum/45/faq-der-weg-in-die-selbstaendigkeit-45370-1.html

abraxas323 hat geschrieben:

- Muss ich der Firma - für die ich als Festangestellter arbeite - das mitteilen?

wenn die firma in der selben branche tätig ist wie du (wovon ich mal ausgehe) ja. du solltest dir am besten auch schriftlich bestätigen lassen, dass das nebengewerbe ok ist.


Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Di 15.09.2009 14:56, insgesamt 1-mal bearbeitet
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phihochzwei
Moderator

Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Mülheim an der Ruhr
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 15.09.2009 19:18
Titel

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Du mußt GENERELL Nebentätigkeiten beim Arbeitgeber anmelden. Unabhängig von der Branche.
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Frank Münschke
Forums-Papa

Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 15.09.2009 19:31
Titel

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... und der kann dir auch solche Nebenbeschäftigungen verbieten. Weil er dich nicht dafür bezahlen braucht, dass du deine Arbeitskraft, die er von dir gemietet hat, noch woanders verbrauchst. Darum ist auch das Arbeiten während des Tarifurlaubs unzulässig.
... von der Arbeitsrecht-/Arbeitssicherheits-Seite kommt noch dazu, dass zwischen dem Ende eines Arbeitstages und dem Anfang des kommenden (unter Berücksichtigung der Wegezeiten) zwölf Stunden liegen müssen ...
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