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Thema: [FAQ] Der Weg in die Selbständigkeit. vom 30.09.2005


Neues Thema eröffnen   Dieses Thema ist gesperrt, du kannst keine Beiträge editieren oder beantworten. MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> [FAQ] Der Weg in die Selbständigkeit.
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Lazy-GoD
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Verfasst Fr 30.09.2005 10:36
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[FAQ] Der Weg in die Selbständigkeit.

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Da die Fragen nach Selbstständigkeit, nebenberuflicher Selbstständigkeit, Angebotskalkulation usw. immer wieder vorkommen, hier mal ein paar Antworten und Anregungen zu diesem Thema:

Grundsätzlich findet ihr zu fast allen Fragen aus diesem Bereich auf der Seite E-Lancer NRW sehr wertvolle Infos. Existenzgründer sollten auch mal einen Blick auf das Portal BMWA: Existenzgründer und dieses Existenzgründer-PDF werfen.

1.0 Selbstständig neben der Ausbildung oder Beruf
Oft bekommen Mediengestalter Projektanfragen von Verwandten oder Bekannten. Um diese auch ordentlich abzuwickeln und um Rechnungen schreiben zu dürfen sind aber einige Vorbereitungen zu treffen:

  • Möglichkeit 1: Rechnungen von Privat
    Man hat als Privatmann die Möglichkeit Rechnungen bis zu einer jährlichen Höchstgrenze von 720 € zu stellen. Hierzu muss man beim Finanzamt eine Steuernummer beantragen und bei der Steuererklärung am Jahresende diese Einnahmen mit angeben. Man darf auf den Rechnungen allerdings keine Mehrwertsteuer ausweisen. Auch muss man als Privatperson auftreten (kein Firmenname).

  • Möglichkeit 2: Gewerbe (Kleinunternehmerregelung)
    Man kann sich einen normalen Gewerbeschein holen. Normalerweise kommt dann vom Finanzamt ein Befragungsbogen über erwartete Umsätze, etc. Hier kann man dann eintragen, das man ein Kleingewerbe führen möchte. Als Kleingewerbetreibender darf man Einnahmen bis zu 5200 € pro Jahr erwirtschaften, ohne z.B. Gewerbesteuer, IHK-Beiträge, etc. zahlen zu müssen. Man kann sich als Kleingewerbetreibender auch von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen, darf dann aber auf Rechnungen keine ausweisen und bei Anschaffungen keine Absetzen.
    Voraussetzungen für eine Kleinuntnehmerschaft
    • Unternehmer
    • im Inland ansässig
    • Brutto-Umsatz des Vorjahres < 17500 €
    • Voraussichtlicher Brutto-Umsatz des laufenden Jahres < 50000 €

    Folgen
    • Umsatzsteuer wird nicht erhoben
    • kein Vorsteuerabzug
    • kein Steuerausweis in der Rechnung
    • keine Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen
    • keine Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in der Rechnung

  • Möglichkeit 3: normales Gewerbe

  • Möglichkeit 4: freiberufliche Tätigkeit

1.1 Versicherungen & Steuern
Wenn man die Selbstständigkeit nebenberuflich ausübt und einem normalen Beruf oder Ausbildung nachgeht, muss man sich im Normalfall nicht gesondert versichern. Dies ist erst der Fall, wenn man den überwiegenden Teil seines Einkommens mit der Selbstständigkeit erwirtschaftet. Steuerpflichtig ist man aber in jedem Fall. Es gibt gewisse Freibeträge, die gegengerechnet werden, man sollte allerdings auf jeden Fall mit einer Steuerforderung vom Finanzamt rechnen. Wie hoch die ausfallen wird, kann Euch am besten ein Steuerberater sagen.

2.0 Sich selbstständig machen
Ein Schritt, den man sich gut überlegen sollte, ist in die Selbstständigkeit zu wechseln. Besonders gilt das für diejenigen, die sich direkt nach der Ausbildung selbstständig machen möchten und noch keine Berufserfahrung besitzen.

2.1 Wahl der Geschäftsform
Grundsätzlich sollte man sich die Frage stellen, in welcher Geschäftsform man auftreten will:
  • Freiberuflich
    Man kann als freiberuflicher Tätig werden, wenn man überwiegen gestalterischen Tätigkeiten nachgeht. Hier wird es allerdings schwer "Zusatzleistungen" wie z.B. Druckangebote, Programmierung, Webhosting mit anzubieten, weil das in den seltesten Fällen vom Finanzamt akzeptiert wird.

  • Einzeluntenehmen
    Für viele im Medienbereich ist die Einzelunternehmung die Geschäftsform der ersten Wahl. Man ist der Chef seines Unternehmens mit allen Rechten und Pflichten. Man haftet gegenüber Gläubigern auch mit seinem Privatvermögen. Die Einzelunternehmung zählt zu den Geschäftsformen der Personengesellschaften.

  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
    Für Firmen mit mehreren gleichberechtigen Partnern bietet sich auch die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) an. Die Gewinnverteilung wird in den meisten Fällen mittels eines Vertrages unter den Gesellschaftern geregelt. Alle Gesellschafter haften wie bei der Einzelunternehmung mit de Privatvermögen

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
    Der größte Vorteil bei der GmbH ist wohl die beschränkte Haftung auf 25.000 €. Genau diesen Betrag muss man allerdings als Einlage zur Gründung einer GmbH mitbringen.

  • Andere Geschäftsformen
    Eine Übersicht über die Geschäftsformen ist unter Punkt 3 im Ratgeber von E-Lancer NRW zu finden.


2.2 Der Businessplan aus E-Lancer NRW/ Ratgeber
Zitat:
Mit dem Businessplan ist das Geschäftskonzept gemeint. Wer eine Existenzgründungsförderung, sei es durch Zuschuss oder durch Kredit erhalten will, wird kaum daran vorbeikommen, einen Businessplan aufzustellen. In den Businessplan gehört hinein, wer ich bin, was ich vor habe, wie ich damit Geld verdienen will und wie ich das zu finanzieren gedenke. Das klingt alles sehr kompliziert und ist es auch für denjenigen, der sich noch nie mit diesen Fragen näher beschäftigt hat.

Was genau gehört in den Businessplan?
  1. Die Geschäftsidee
    Bei der Geschäftsidee schildert ihr, was ihr machen wollt. Sei es Telefone verkaufen, Internetseiten programmieren oder Menschen im IT-Bereich zu beraten. Zur Geschäftsidee gehört natürlich grundlegend die Frage, warum ihr glaubt, damit Erfolg zu haben oder wie ihr euch von der Konkurrenz positiv abhebt.

  2. Die persönlichen Voraussetzungen
    Unter diesem Punkt stellt ihr euch selbst vor. Das bedeutet, welche Ausbildung ihr habt oder welche Fähigkeiten ihr sonst mit in das Berufsleben nehmt. Welche Berufserfahrung ihr habt, wie gut ihr die Branche kennt, in der ihr tätig sein wollt. Kurz, ihr stellt hier die eigene Qualifikation dar, die einen anderen überzeugen muss, euch zu fördern oder einen Kredit zu geben.

  3. Die Markteinschätzung
    Hier kommt eine nähere Darlegung der Geschäftsidee. Also, welche Kunden angesprochen werden, welcher Markt für das Produkt vorhanden ist, wie ihr an die Kunden herankommen wollt oder welche Kunden ihr gegebenenfalls schon habt.

  4. Die Wettbewerbssituation
    Bei diesem Punkt schildert ihr die Konkurrenzsituation. Seit ihr einer von vielen oder habt ihr ein ganz neues Produkt? Seit ihr billiger oder besser als die Konkurrenz oder leistet ihr einen besonderen Service?

  5. Produktions-/Dienstleistungsfaktoren
    Bei diesem Punkt müsst ihr schildern, wie ihr euer Produkt bzw. eure Dienstleistung erbringt. Alleine oder mit Mitarbeitern. Wenn ja, mit wie vielen Mitarbeitern. Ob ihr ein Ladenlokal anmieten müsst oder ein Büro, wie groß das sein muss, welche Hard- oder Software ihr dazu benötigt. Welche Leistungen ihr erbringt und welche Leistungen ihr von Dritten dazu kaufen müsst.

  6. Die Standortwahl
    Hier wird geschildert, welchen Standort ihr euch für euer Geschäft ausgedacht habt und warum dies so ist. Allerdings wird die Standortwahl regelmäßig durch den Lebensmittelpunkt bestimmt. Man eröffnet in der Regel sein Unternehmen dort, wo man wohnt. Darüber hinaus kommt es auch auf das konkrete Geschäft an, wie wichtig die Standortwahl ist. Für den Einzelhändler, der auf Laufkundschaft angewiesen ist, wird die Standortwahl von ungleich größerer Bedeutung sein, als für den Internethändler.

  7. Zukunftsaussichten
    Hier schildert ihr, welche Ziele ihr euch gesetzt habt. In der Regel heißt das, welchen Umsatz ihr in etwa einem, drei oder fünf Jahren erwirtschaften wollt. Das soll natürlich keine freie Schätzung sein, sondern ihr müsst dabei auch darlegen, wie ihr diese zukünftigen Ziele erreichen wollt.

  8. Sonstige Fragen
    Hierzu gehört etwa die von euch gewählte Rechtsform des Unternehmens. Welche konkrete Rolle ihr in dem Unternehmen ausüben wollt, etwa der Techniker, der Kaufmann oder der Buchhalter oder vielleicht alles zusammen. Dazu gehört auch, ob ihr für euer Unternehmen spezielle Genehmigungen braucht. Und dann, welche Versicherungen ihr abschließen müsst und werdet.
    Der Businessplan richtet sich in der Regel an Banken oder Behörden. Diese möchten mit dem Businessplan überzeugt werden, dass eure Unternehmung eine Zukunft hat. Deshalb gehört in den Businessplan nicht nur die Darstellung von euch und eurer Geschäftsidee, sondern es muss der Businessplan ergänzt werden um einen Investitionsplan, einen Liquiditätsplan und eine sogenannte Rentabilitätsvorschau.



2.3 Kosten in der Selbstständigkeit
Ein Faktor, der von vielen unterschätzt wird, sind sind Kosten, die mit einer Selbstständigkeit entstehen. Das fängt bei den Arbeitsmitteln an, die man selbst stellen muss (Rechner, Equipment, Software), geht weiter bei den eigenen Büroräumen und hört auf bei den Versicherungen für Krankenkasse, Rente usw. Als selbstständiger muss man sich komplett selbst versichern. D.h. Dinge die bisher der Arbeitgeber übernommen hat (Krankenkasse, Rentenversicherung, Unfallversicherung etc.) sind nun Ab sofort Sache des Selbstständigen.

Ebenso fallen im Laufe eines Jahres weitere Kosten an, wie z.B. Steuern oder Beiträge an IHK oder Berufsgenossenschaften (wenn man über Mitarbeiter verfügt). Als Selbstständiger darf man sich privat krankenversichern. Man kann aber auch freiwillig gesetzlich Krankenversichert sein. Der Vorteil der privaten KV liegt vor allem als junger Mensch in den relativ geringen Beiträgen. Allerdings können die mit zunehmendem Alter steigen. Außerdem gibt es bei der priv. KV keine Familienversicherung. D. H. Ehepartner und Kinder müssen einzeln privat versichert werden, das dann u.U. sehr teuer werden kann. Ein Wechsel von einer priv. KV in die gesetzliche ist normalerweise dann auch nicht mehr möglich (außer man begibt sich wieder in ein Angestelltenverhältnis).

Grundsätzlich werden die Kosten in zwei Kategorien aufgeteilt:
  • Variable Kosten steigen oder sinken je nach der Intensität mit der gearbeitet wird. Wer viel mit seinem Firmenwagen zu Kunden unterwegs ist und viel mit denen telefoniert hat wesentlich höhere Kosten, als wenn das Geschäft floppt und man den ganzen Tag neben dem Telefon auf den nächsten Auftrag wartet. Da diese Kosten in der Regel nicht fix sind und im vorneherein nicht exakt bestimmt werden können, nennt man sie die variablen Kosten.
  • Fixe Kosten fallen immer in gleicher Höhe an, egal ob das Geschäft läuft oder nicht. Klassisches Beispiel ist die Büromiete aber auch die Raten auf den Gründerkredit.

Wer das noch nicht im Rahmen eines Businessplans für einen Startkredit tun musste, der sollte sich mit der Gründung seiner selbständigen Existenz einen Kostenplan erstellen. Hierzu listet alle Kosten auf, die Ihr für Euer Geschäft kennt oder erwartet. Zum Beispiel:
  • Miete (plus Strom, Wasser und Heizung)
  • Telefon
  • Provider (Internetzugang)
  • Porto
  • Versicherungen (privat/ Gebäude, Büroraum)
  • Neuanschaffungen
  • Reparaturen
  • Abschreibungen
  • Reisen und Fahrten
  • Fahrzeug
  • Beratung und Dienstleistung (z.B. Steuerberater)

Wenn das Geld für diese ganzen Kostenpositionen eingenommen ist, kommt man erst zum Gewinn vor Steuern. Und dann kommen eventuell auch noch Sonderkosten für einzelne Aufträge dazu, etwa das Honorar eines externen Grafikers oder der Einkauf von Hardware für den Kunden. Erst danach kommt das eigene „Gehalt“, das muss man wie die anderen Kostenpositionen einplanen, denn von irgend etwas muss man leben und in der Regel hat man auch privat feste Kosten wie Miete, Versicherungen, Unterhalt für Auto etc., welche bezahlt werden müssen.

3.0 Preiskalkulation Auszüge aus E-Lancer NRW
Die wohl wichtigste Frage, ist die des richtigen Preises.
Grundsätzlich gibt es keine wirklichen Richtpreise in der Medienbranche. Es gibt von verschiedenen Organisationen Vorschläge zur Preiskalkulation (z.B. Etat-Kalkulator oder Preisempfehlungen des ADG). Grundsätzlich kann aber jeder seine Preise gestalten wie er will. Die einfachste Möglichkeit einen Preis zu kalkulieren ist die Methode:
Code:
geschätzte Stunden * Stundensatz

Der Stundensatz ist meist abhängig von Qualifikation des Ausführenden und dessen Fixkosten. Preislich im Rahmen bewegen sich Stundensätze von 25 € bis 130 €.
Angebote schreiben hat viel mit Menschenkenntnis und Erfahrung zu tun. Es gibt daher keine patentierte Anleitung, für alle Kunden den richtigen Preis zu finden.

Das Verhandeln mit dem Kunden um den Preis gehört nicht nur bei Freiberuflern und Selbständigen zu den eher unangenehmeren Erlebnissen. Das resultiert nicht zuletzt aus der Unsicherheit über den Wert der eigenen Leistung und der Furcht, der Kunde könnte abspringen. Mindestens die Unsicherheit über den Wert der eigenen Leistung kann man durch eine konkrete Gewinnplanung für ein einzelnes Geschäft erheblich verkleinern.

Viele gute Infos zum Thema Kalkulation findet man auch hier: http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/recht-und-finanzen/tipps/finanzwesen/kalkulation.html

Was gehört in eine interne Angebotskalkulation mindestens hinein?
  • Die Zeitdauer des Auftrags (wie viele Tage / Stunden arbeite ich an dem Auftrag)?
  • Kann ich daneben noch andere Aufträge bearbeiten?
  • Welchen Anteil von Fixkosten muss ich mit dem Auftrag bezahlen (rechnet die Fixkosten auf Arbeitstage und diese auf Stunden um. Egal wie lange Euer Arbeitstag ist, rechnet hier mit 8-Stunden-Tagen)?
  • Wie viel bleibt als Rohgewinn übrig?


Das Ergebnis einer solchen internen Kalkulation sollte mit den Preisen der Konkurrenz verglichen werden, sofern möglich. Das bringt einmal gegenüber dem Kunden eine Argumentationshilfe gegen die Behauptung man sei zu teuer und zum anderen kann es eine Hilfe bei der Kostenplanung sein. Ist die Konkurrenz viel billiger, dann hat man im Zweifel dementsprechend zu hohe Kosten und muss zusehen, Kosten einzusparen. Auf der Grundlage dieser internen Auftragskalkulation lässt sich dann gut das Angebot berechnen. Dazu gehört aber auch die Frage, nach welchem Modus abgerechnet wird: Pauschalpreis oder Aufwandspreis?
Diese Frage beantwortet sich vorrangig aus der Berechenbarkeit des Auftrags. Je klarer die Auftragsgestaltung ist, desto eher wird man guten Gewissens einen Pauschalpreis vereinbaren können. Das setzt aber Erfahrung und Überblick über die eigene Leistung voraus. Tendenziell unterschätzt man nämlich den Aufwand und jede Tätigkeit außerhalb der Kalkulation geht vom eigenen Gewinn ab. Wer den genauen Aufwand für einen Auftrag im vorhinein nicht kennt, sollte besser ein Zeithonorar vereinbaren.

Oft kann man aber ein Zeithonorar nicht beim Kunden durchsetzen, weil der eine klare Berechnungsgrundlage verlangt. Dann sollte man möglichst einen Risikozuschlag für Mehraufwand einkalkulieren. Bei Pauschalpreisvereinbarungen ist anzuraten, auch besonders großen Wert auf die genaue Definition des Auftragsgegenstands zu legen. Es muss klar sein, was mit dem Pauschalpreis bezahlt ist und ab wann ein Zuschlag anfällt. Gerade längere und komplexere Aufträge entwickeln sich während der Entstehungszeit weiter. Dann besteht die Gefahr, dass die Kalkulation nicht mehr passt und man weit mehr Zeit und Arbeit in ein Projekt stecken muss als geplant, ohne mehr Geld zu bekommen.
Ein Tipp dazu: Wenn es sich durchsetzen lässt, empfielt es sich, einen Teil des Honorars als Vorschuss zu verlangen. Wenn es dann später Streit geben sollte und deswegen das Honorar nicht gezahlt wird, dann ist das finanzielle Loch nicht allzu groß.

Wer sich die Mühe gemacht hat, ein Angebot vorher zu kalkulieren, der sollte dann nicht nachlassen und das Angebot auch schriftlich formulieren. Es wurde schon an anderer Stelle erwähnt, dass das schriftliche Fixieren einer Abmachung dem E-Lancer erhebliche Beweisschwierigkeiten erspart. Darüber hinaus schafft eine schriftliche Vereinbarung bei beiden Seiten des Vertrages Klarheit. Das Angebot ist in den meisten Fällen schon das wesentliche Vertragsschriftstück. Enthält das Angebot alle Punkte, die es zu klären gilt, kann der Kunde auf dem Angebot unterschreiben und es zurückschicken.
Zu einem Angebot gehören aber auch noch einige formale Dinge. Wer ein Angebot abgibt ist daran gebunden. Wenn der Kunde das Angebot angenommen hat kann man es sich nicht mehr anders überlegen, sondern muss die angebotene Leistung auch erbringen. Denn mit der Annahme des Angebots ist der Vertrag abgeschlossen worden. Es geht nicht, dass man stattdessen einen viel lukrativeren anderen Auftrag erledigt und den Kunden hängen lässt. Macht man das und der Kunde erleidet dadurch einen Schaden, dann kann dieser dafür Schadensersatz verlangen.

An ein Angebot ist man aber nicht ewig gebunden. Unter Anwesenden, also im persönlichen Gespräch, am Telefon, aber auch online im Chatroom, muss das Angebot sofort angenommen werden. Unter Abwesenden, also etwa per Post, Telefax oder E-Mmail, gilt das Angebot so lange wie üblicherweise mit einer Reaktion des Kunden gerechnet werden kann. Das bedeutet grob drei Tage beim Postweg und etwa einen Tag bei Fax- oder E-Mail-Versand. Zur Klarheit empfiehlt es sich, auf das Angebot ein Datum zu setzen, bis wann man sich daran gebunden fühlt.

Das sollte unbedingt in einem Angebot enthalten sein:
  • Das Angebot sollte den Vertrag möglichst vollständig enthalten, so dass der Kunde lediglich mit „Ja“ antworten und den Vertrag dadurch abschließen kann.
  • Hinein gehören die „4 Ws“, also: WER?, WAS?, WANN?, WOFÜR?:
    Die Vertragsparteien (WER), d.h. der einzelne oder die Gruppe von E-Lancern, die das Angebot gegenüber dem Kunden abgeben. Hat der Kunde einen Firmennamen, z.B. yahoo, dann sollte darauf geachtet werden, dass der vollständige Firmenname mit der Rechtsbezeichnung, etwa yahoo Deutschland GmbH, im Angebot steht. Ansonsten ist bei einem Streit unklar, wer das Honorar schuldet.
    Der Auftragsgegenstand (WAS). Hier gilt Klarheit, Klarheit und nochmals Klarheit. Der E-Lancer muss in der Regel beweisen, was er vereinbarungsgemäß leisten soll. Jede Unklarheit wird zu seinen Lasten gehen. Hier kommen auch die Pflichten des Kunden hinein, etwa welche Unterlagen von ihm benötigt werden (Informationen, Fremdtexte, Datenbankinhalt etc.). Hier werden auch eventuelle Rechteübertragungen geregelt.
    Bis WANN sind der Auftrag oder einzelne Auftragsteile zu erfüllen. Bis WANN hat der Kunde seine Unterlagen beizubringen. WANN ist das Honorar insgesamt oder in Teilen zu zahlen.
    Der Preis (WOFÜR). Zum einen die Grundlagen des Preises, also Zeithonorar oder Pauschalpreis. Was welche Zusatzleistungen kosten. Zum anderen Mehrwertsteuer, Fremdkosten, Spesen etc. Wenn AGB verwendet werden sollen, gehört in das Angebot der Hinweis, dass die AGB Vertragsinhalt werden. Die AGB müssen dem Kunden dann aber auch vorgelegt werden, üblich ist deren Aufdruck auf die Rückseite der Geschäftsbriefe. Der Hinweis muss auf der Vorderseite des Schreibens enthalten sein, der bloße Abdruck der AGB auf der Rückseite alleine genügt nicht! Eine übliche Formulierung lautet z.B.: „Es gelten meine umseitig abgedruckten AGB“.


Und schließlich gehört in das Angebot die Bitte, das Angebot schriftlich anzunehmen. Wer den Kunden dazu auffordert, der sollte nicht vor Eingang der schriftlichen Bestätigung anfangen zu arbeiten. Am einfachsten ist es auf dem Angebot schon die Unterschrift des Kunden vorzubereiten und ihm das Angebot zweifach zu schicken. Es reicht aber auch ein gesondertes Schreiben mit dem der Kunde erklärt, das er das Angebot annimmt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gehören immer mehr zum Repertoire eines Selbständigen oder auch vieler Kleinunternehmer.

Wofür sind AGB eigentlich gut?
In diesen Geschäftsbedingungen regelt man normalerweise alles, was bei einem nicht-zustande-Kommen oder Bruch eines Vertrages an Eventualitäten auftreten könnte. So wird dort zum Beispiel festgelegt, wie sich die Vertragspartner zu verhalten haben, welche Vorkehrungen für die Erfüllung eines Auftrags getroffen werden müssen, wie vorgegangen wird, wenn es bei dem ein oder anderen Punkt eines Angebots zu Schwierigkeiten kommt etc. pp.

Diese Bedingungen lassen sich jedoch immer nur dann einwandfrei erfüllen, wenn auch immer die gleiche Ware bzw. die gleiche Dienstleistung angeboten wird.
Das Erstellen einer Grafik, eines Briefpapiers oder einer Internetseite läßt sich zwar in ein bestimmtes Ablaufraster einordnen, jedoch bleibt etwas Individualität dann immer auf der Strecke. Und gerade diese Individualität kann einem später, aufgrund der AGB, zum Verhängnis werden.

Deswegen sollte man, soweit möglich, auf AGB (umseitig auf einem Angebot/ einer Rechnung) verzichten - gerade bei Dienstleistungen, die im Bereich Programmierung und Webseiten-Erstellung angesiedelt sind, sollte man alle möglichen rechtlichen Aspekte mit in das Angebot aufnehmen.
So zum Beispiel die Hinweise auf Datenschutz, auf das Urheberrecht bei Bildmaterial oder den Hinweis auf das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) bei einem Newsletter-System (Stichwort: Missbrauch zum Spamming).

Wer sich solch eine individuelle Formulierung pro Angebot nicht zutraut, kann als Grundlage folgende AGB verwenden, wobei ausdrücklich darauf hingewiesen sei, dass dies nur ein Muster ist und vor der Verwendung unbedingt von einem Anwalt/ einer Rechtsberatung überprüft und gegengelesen werden sollte:

Gerade die Punkte I (Zusammenarbeit), 6 (Vergütung), 7 (Rechte), 11 (Abwerbungsrechte) und 13 (Schlichtung) sind nur mit Vorsicht zu geniessen, da sie teilweise nur sehr schwammig oder rechtlich nicht einwandfrei formuliert sind.

Weiterhin sollte man Bedenken, dass AGB niemals geltendes Recht ausser Kraft setzen können. Man kann mit AGB lediglich die Haftung bzw. dabei eine mögliche Vorgehensweise regeln.

Hier gibt es einen interessanten und kostenlosen Download zum Thema Existenzgründung!
(Stand: 04.03.2011, bitte um kurze Info an die Mods, wenn der Link nicht mehr funzt)


Zuletzt bearbeitet von Lazy-GoD am Do 23.08.2012 21:59, insgesamt 6-mal bearbeitet
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Verfasst Do 29.01.2009 15:07
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Verfasst Mo 28.09.2009 08:29
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audiofreak hat geschrieben:
mit sicherheit für einige interessant: ein 56-seitiges e-book zum thema selbstständigkeit und existenzgründung

http://www.gruenderlexikon.de/download/e-books/faqs-existenzgruendung.pdf


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Mo 28.09.2009 08:29, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Lazy-GoD
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Verfasst Do 17.12.2009 15:37
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Habe bei Dr. Web gerade einen Artikel mit aktuellen Infos zu "Freelancing am Abend" gefunden:

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