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Thema: Festangestellt UND selbstständig - STEUERN? vom 11.02.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Festangestellt UND selbstständig - STEUERN?
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franca
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Verfasst Mo 11.02.2008 09:41
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Festangestellt UND selbstständig - STEUERN?

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Hallo,

ich bin festangestellt und verdiene nebenbei durch kleine Tätigkeiten (Flyer designen etc.) noch was "selbstständig"... diese sebstständigen Arbeiten bleiben aber unter der Grenze von 17.500 Euro für Kleinunternehmen (also steuerfrei)... ABER: da ich ja auch festangestellt bin, weiß ich nicht: gelten diese 17.500 Euro für das TOTALE Einkommen, also aus BEIDEN Einkommen (selbstständig UND angestellt) oder NUR für dir Selbstständige bzw. Kleinunternehmer-Tätigkeit?

Hatte mal bei Steuerberater nachgefragt - der sagte das läuft getrennt... aber neulich hörte ich wieder was anderes und ich muss ja nun meine Steuererklärung mal angehen...

Weiß jemand da etwas dazu?

Danke für eure Hilfe schonmal! *bäh*
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c_writer
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Verfasst Mo 11.02.2008 11:29
Titel

Re: Festangestellt UND selbstständig - STEUERN?

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franca hat geschrieben:
Hallo,

ich bin festangestellt und verdiene nebenbei durch kleine Tätigkeiten (Flyer designen etc.) noch was "selbstständig"...


Du bist dem Finanzamt als Freiberuflerin oder Gewerbetreibende gemeldet? Wenn nicht, arbeitest Du schwarz und betreibst Steuerhinterziehung.

Zitat:
diese sebstständigen Arbeiten bleiben aber unter der Grenze von 17.500 Euro für Kleinunternehmen (also steuerfrei)...


Von wegen "steuerfrei". Diese Umsatzgrenze ist _nur_ relevant für die Umsatzsteuer, die Du eben bis zu diesem Umsatz nicht ausweisen, einnehmen, abführen musst.

Zitat:
ABER: da ich ja auch festangestellt bin, weiß ich nicht: gelten diese 17.500 Euro für das TOTALE Einkommen, also aus BEIDEN Einkommen (selbstständig UND angestellt) oder NUR für dir Selbstständige bzw. Kleinunternehmer-Tätigkeit?


Die 17.500 betreffen _ausschließlich_ den Umsatz (!) Deiner - hoffentlich gemeldeten - selbstständigen Tätigkeit. Sie gelten _nicht_ für die Einkommenssteuer. Damit haben sie nichts zu tun.

Einkommenssteuer zahlt Du auf Dein _gesamtes_ Einkommen. Also Arbeitnehmerlohn + Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit + sonstiges Einkommen (bspw. aus Vermögen etc.), Strich drunter, Einkommenssteuer.

c_writer
 
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leroy

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Verfasst Mo 11.02.2008 11:41
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Re: Festangestellt UND selbstständig - STEUERN?

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c_writer hat geschrieben:
Einkommenssteuer zahlt Du auf Dein _gesamtes_ Einkommen. Also Arbeitnehmerlohn + Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit + sonstiges Einkommen (bspw. aus Vermögen etc.), Strich drunter, Einkommenssteuer.

Wenn sich mir das richtig darstellt, wird von dem berechneten Wert der Einkommensteuer (auf Brutto-Gehalt und Gewinn) dann noch die bereits vom Brutto-Gehalt abgezogene Lohnsteuer angerechnet. Ergibt schon einen Sinn, mich macht jedoch stutzig, dass ein Angestellter ohne Nebeneinkünfte, der ja bereits alles an Einkommenssteuer durch die Lohnsteuer abgegolten haben sollte, nach dem Einkommensteuerrechner immernoch Abgaben zu leisten hätte, wenn er nur seinen Netto-Lohn als Berechnungsgrundlage heranzieht. Das ist mir nicht verständlich, kann das hier einer klären?

Viele Grüße,
leroy
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franca
Threadersteller

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Verfasst Mo 11.02.2008 11:43
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Zitat:
Ergibt schon einen Sinn, mich macht jedoch stutzig, dass ein Angestellter ohne Nebeneinkünfte, der ja bereits alles an Einkommenssteuer durch die Lohnsteuer abgegolten haben sollte, nach dem Einkommensteuerrechner immernoch Abgaben zu leisten hätte, wenn er nur seinen Netto-Lohn als Berechnungsgrundlage heranzieht.


Das verstehe ich eben auch nicht.... ist alles sehr verwirrend.
Danke @c_writer aber schonmal für Deine Ausführung... Lächel
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c_writer
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Verfasst Mo 11.02.2008 12:06
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Re: Festangestellt UND selbstständig - STEUERN?

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leroy hat geschrieben:

Wenn sich mir das richtig darstellt, wird von dem berechneten Wert der Einkommensteuer (auf Brutto-Gehalt und Gewinn) dann noch die bereits vom Brutto-Gehalt abgezogene Lohnsteuer angerechnet.


Ja, klar. Der Einkommenssteueranteil aus abhängiger Beschäftigung heisst Lohnsteuer - die wird vom Arbeitgeber direkt vom Brutto abgezogen und ans Finanzamt abgeführt.

Berechnungsgrundlage (edit: für die Einkommensteuer) ist aber immer das gesamte Einkommen (edit: nicht nur der Lohn aus abhängiger Beschäftigung).

Zitat:
Ergibt schon einen Sinn, mich macht jedoch stutzig, dass ein Angestellter ohne Nebeneinkünfte, der ja bereits alles an Einkommenssteuer durch die Lohnsteuer abgegolten haben sollte, nach dem Einkommensteuerrechner immernoch Abgaben zu leisten hätte, wenn er nur seinen Netto-Lohn als Berechnungsgrundlage heranzieht. Das ist mir nicht verständlich, kann das hier einer klären?


Verstehe nicht, was Du meinst. Wofür soll der Netto-Lohn Berechnungsgrundlage sein?

franca hat geschrieben:

Das verstehe ich eben auch nicht.... ist alles sehr verwirrend.
Danke @c_writer aber schonmal für Deine Ausführung... Lächel


Ggf. solltest Du schnell einen Steuerberater aufsuchen, bevor Dir die Dinge über den Kopf wachsen.

c_writer


Zuletzt bearbeitet von am Mo 11.02.2008 12:12, insgesamt 2-mal bearbeitet
 
arsalbis

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Verfasst Mo 11.02.2008 12:21
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Hallo,
ich habe bis vor Kurzem wie Du fest und frei gearbeitet. Das Prinzip ist nicht so kompliziert.
Unabhängig von Deinem Einkommen aus der Festanstellung machst Du ein Gewinnermittlung für dein Nebeneinkommen, d.h. Einnahmen minus Ausgaben. Einnahmen = das Geld was Du von deinen Kunden bekommst
ohne die darin enthaltene Mehrwertsteuer. Ausgaben = Kosten für Material, anteilige Telefonkosten, Porto, Fahrten, ggf. Arbeitzimmer etc. (Bei Kleinunternehmerschaft inkl. Mwst, bei Umsatzsteuerplicht ohne Mwst.)
Der errechnete Gewinn entspricht Deinem Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit.
Dies alles gibst Du bei Deiner Steuererklärung an.
Bei der Berechnung der gesamten Einkommenssteuer, wird das Brutto(!)-einkommen beider Einkommensarten
zusammengerechnet und daraus die zu zahlende Einkommensteuer berechnet. Machst Du als selbstständiger Verlust, bekommst Du die entsprechende, auf deinen Lohn bereits gezahlte Steuer erstattet, erhöht sich Dein Gesamteinkommen durch die selbstständige Tätigkeit, mußt Du für das zusätzliche Einkommen weitere Steuern zahlen.
Unabhängig von der Einkommensteuer mußt Du, falls Du umsatzsteuerpflichtig bist, eine Umsatzsteuererklärung machen, die sich auf die eingenommene und gezahlte Mwst. bezieht.
Denke daran, daß, falls Du nebenberuflich nicht viel weniger verdienst als in der Festanstellung, zusätzliche
Krankenkassenbeiträge anfallen könnten.

Auf jeden Fall mußt Du Deine Nebentätigkeit dem Finanzamt und Deiner Krankenkasse melden.

Viel Erfolg für die Zukunft!
Iris
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leroy

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Verfasst Mo 11.02.2008 12:31
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Re: Festangestellt UND selbstständig - STEUERN?

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c_writer hat geschrieben:
Zitat:
Ergibt schon einen Sinn, mich macht jedoch stutzig, dass ein Angestellter ohne Nebeneinkünfte, der ja bereits alles an Einkommenssteuer durch die Lohnsteuer abgegolten haben sollte, nach dem Einkommensteuerrechner immernoch Abgaben zu leisten hätte, wenn er nur seinen Netto-Lohn als Berechnungsgrundlage heranzieht. Das ist mir nicht verständlich, kann das hier einer klären?


Verstehe nicht, was Du meinst. Wofür soll der Netto-Lohn Berechnungsgrundlage sein?

Stell dir vor, es geht um einen Angestellten, dem im Jahr von seinem Arbeitnehmerlohn nach Abzug der Lohnsteuer ein Rest von 30.000 Euro bleibt (eigentlich bleibt ja nicht einmal das, denn zum Nettogehalt fehlen ja auch noch Sozialabgaben). Nach dem offiziellen Einkommensteuer-Rechner (www.abgabenrechner.de) müsste er dann für diese 30.000 Euro (wie gesagt, er hat in der Tat ja noch weniger übrig) immernoch über 6.000 Euro an Einkommensteuer zahlen. Das kann ja wohl nicht sein - er hat doch schon von einem Brutto-Lohn genug abgegeben!?

Anders formuliert: Als Angesteller ohne Nebeneinkünfte bin ich doch wegen der automatischen Lohnsteuerabzüge mit dem Finanzamt fertig, oder etwa nicht? Durch eine winzig kleine selbständige Zusatztätigkeit werde ich aber nun verpflichtet, mein Einkommen zu versteuern, und da trägt hauptächlich der Anteil aus der Angestelltentätigkeit dazu bei, dass sich eine beträchtliche Summe an Einkommensteuer ergibt. Der Anteil, der durch die selbständige Arbeit dazukommt, ist so klein, dass er allein wohl nur knapp über die Einkommensteuer-Mindestgrenze kommen würde. Ich empfinde das als irgendwie ungerecht, weil mein Gehalt ja bereits schön versteuert wurde.
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aUDIOfREAK

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Verfasst Mo 11.02.2008 12:45
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dein gehalt wird auch nicht 2 x versteuert. aber für die berechnung der einkommenssteuer sind eben beide einnahmen (also dein angestelltengehalt und deine einnahmen aus selbständiger tätigkeit) maßgebend. du hast normalerweise einen steuerfreibetrag von ca. 7.500 € / jahr. alles was darüber ist, ist zu versteuerndes einkommen - egal ob aus angestelltenverhältnis oder selbständiger tätigkeit.

als angestellter hast du ja schon lohnsteuer & konsorten automatisch durch deinen arbeitgeber gezahlt. nun kommt halt einfach noch der anteil an selbständigen einnahmen dazu der dann versteuert wird. du musst dein schon versteuertes einkommen nicht noch mal versteuern. das rechnet das finanzamt dann schon gegen - du gibst ja bei der steuererklärung auch deine lohnsteuerkarte mit ab...

mal ganz grob als richtwert kannst du auf deine einnahmen noch mal so 20 - 25 % steuern rechnen, wenn das wirklich bei unter 17.500 € / jahr bleibt. aber es kommt da halt ganz stark auf steuerklasse, zusätzliche freibträge etc. an.

am besten wird wirklich sein du sucht mal einen steuerberater auf.
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