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Thema: und jetzt? vom 24.02.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Artwork Showcase -> und jetzt?
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plöder_lemming

Dabei seit: 31.01.2008
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 24.02.2008 23:08
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Aha, Okay.
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theGRUNGEone

Dabei seit: 14.12.2005
Ort: Leipzig | Essen
Alter: 39
Geschlecht: Weiblich
Verfasst So 24.02.2008 23:28
Titel

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oups, 16 erst * Ich bin ja schon still... *
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plasticangel

Dabei seit: 07.03.2006
Ort: köln
Alter: 39
Geschlecht: Weiblich
Verfasst So 24.02.2008 23:38
Titel

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ich hab mir jetzt auf die schnelle nicht den ganzen thread gelesen (zu meiner belustigung werde ich das aber sicherlich noch tun)

aber ich werd auch hier nur folgendes schreiben (wie nebenan auch)

firmenauftritte fürs internet sollte man heutzutage in professionelle hände geben. vor allem nicht von einem 16jährigen möchtegern.


das was du da gemacht hast ist für eine wasauchimmer... (da erwartet man ja schon eine gewisse kompetenz) nicht annähernd genügend (und gleiches gilt fürs "logo").

lern erst mal grundlegendes, was du (bzw du sprichst ja dort auch in mehrzahl - noch mehr möchtegerns?!) da auch auf deiner supertollen seite anbietest, das ist glatte verarschung/betrug.

wenn keine ahnung, finger davon!


Zuletzt bearbeitet von plasticangel am So 24.02.2008 23:54, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Jon Bailey
Threadersteller

Dabei seit: 02.02.2008
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 26.02.2008 07:04
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So viele antworten hätte ich nicht erwartet!
Alle Entwürfe sind im Papierkorb, ich habe mich mit dem Kunden unterhalten, ihm ist klar, dass ich nicht ausgebildet bin und nicht so viel Erfahrung habe, aber aus diesem Grund kann er die Entwürfe ja auch immer wieder ablehnen, er hat keinen Zeitdruck.
Ich glaube, dass ich mit diesem Auftrag Erfahrung sammeln kann und diese auch am Ende so umsetzen kann, dass der Kunde einen gute Website erhält.
Und zum Thema "Cheyenne Designs", ich habe mich informiert, und es stimmt, dass die von mir erstellte Website wettbewerbsverzerrend ist etc., also geht gar nicht und ist jetzt offline. Aber Websites verkaufen kann ich sehr wohl, solange ich nicht mehr als 700 € im Jahr verdiene.
Man kann aber auch ab 16 ein Kleingewerbe mit Einverständnis von Erziehungsberechtigten anmelden.
(So wurde mir das jedenfalss beim Amt erkärt)
Ich werde mich hier im Thema zurückmelden, wenn ich meiner und des Kundens Meinung nach etwas ordentlich geschaffen habe.

Gruß, JB
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palmy

Dabei seit: 03.05.2006
Ort: etown
Alter: 36
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 26.02.2008 10:26
Titel

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Jon Bailey hat geschrieben:
Aber Websites verkaufen kann ich sehr wohl, solange ich nicht mehr als 700 € im Jahr verdiene.
Man kann aber auch ab 16 ein Kleingewerbe mit Einverständnis von Erziehungsberechtigten anmelden.
(So wurde mir das jedenfalss beim Amt erkärt)
Ich werde mich hier im Thema zurückmelden, wenn ich meiner und des Kundens Meinung nach etwas ordentlich geschaffen habe.

Gruß, JB


Klar kannst du sie verkaufen, jedoch dürfen "wir" es dann ausbaden wenn alles "scheiße" aussieht!
Zudem geht dadurch, meineserachtens das Image des Malers zugrunde..

Ich biete doch auch keine Schreinerdienstleistungen an Hmm...?!
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drosteman79
Gesperrt

Dabei seit: 28.11.2007
Ort: Börlien
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 26.02.2008 10:36
Titel

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Jon Bailey hat geschrieben:
So viele antworten hätte ich nicht erwartet!
Alle Entwürfe sind im Papierkorb, ich habe mich mit dem Kunden unterhalten, ihm ist klar, dass ich nicht ausgebildet bin und nicht so viel Erfahrung habe, aber aus diesem Grund kann er die Entwürfe ja auch immer wieder ablehnen, er hat keinen Zeitdruck.
Ich glaube, dass ich mit diesem Auftrag Erfahrung sammeln kann und diese auch am Ende so umsetzen kann, dass der Kunde einen gute Website erhält.
Und zum Thema "Cheyenne Designs", ich habe mich informiert, und es stimmt, dass die von mir erstellte Website wettbewerbsverzerrend ist etc., also geht gar nicht und ist jetzt offline. Aber Websites verkaufen kann ich sehr wohl, solange ich nicht mehr als 700 € im Jahr verdiene.
Man kann aber auch ab 16 ein Kleingewerbe mit Einverständnis von Erziehungsberechtigten anmelden.
(So wurde mir das jedenfalss beim Amt erkärt)
Ich werde mich hier im Thema zurückmelden, wenn ich meiner und des Kundens Meinung nach etwas ordentlich geschaffen habe.

Gruß, JB


1. Wurde dir beim "Amt" so gesagt bedeutet? Du hast ein Gewerbe angemeldet???

2. Du darfst dich ohne entsprechende Kenntnisse weder "Webdesigner" noch sonstwas nennen (auch wenn dies keine geschützten Berufsbezeichnungen sind), bzw. auf deiner Seite derartiges anbieten - Verstoß gegen §5 UWG

3. Du kannst jederzeit damit rechnen, dass ein aufgebrachter Konkurrent, (z.B. einer vor Ort, der sonst eventuell diesen Auftrag hätte), dich dermaßen abstraft das deine berufliche Laufbahn erst einmal mit ordentlich Lehrgeld beginnt. Und hier schützt weder das jugendliche Alter, noch dein Unwissen. Wer mitspielen will, muß sich an die Regeln halten. Und der Markt ist rau.
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Bonestruca

Dabei seit: 24.06.2002
Ort: S // KÜN
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 26.02.2008 10:52
Titel

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drosteman79 hat geschrieben:
Jon Bailey hat geschrieben:
So viele antworten hätte ich nicht erwartet!
Alle Entwürfe sind im Papierkorb, ich habe mich mit dem Kunden unterhalten, ihm ist klar, dass ich nicht ausgebildet bin und nicht so viel Erfahrung habe, aber aus diesem Grund kann er die Entwürfe ja auch immer wieder ablehnen, er hat keinen Zeitdruck.
Ich glaube, dass ich mit diesem Auftrag Erfahrung sammeln kann und diese auch am Ende so umsetzen kann, dass der Kunde einen gute Website erhält.
Und zum Thema "Cheyenne Designs", ich habe mich informiert, und es stimmt, dass die von mir erstellte Website wettbewerbsverzerrend ist etc., also geht gar nicht und ist jetzt offline. Aber Websites verkaufen kann ich sehr wohl, solange ich nicht mehr als 700 € im Jahr verdiene.
Man kann aber auch ab 16 ein Kleingewerbe mit Einverständnis von Erziehungsberechtigten anmelden.
(So wurde mir das jedenfalss beim Amt erkärt)
Ich werde mich hier im Thema zurückmelden, wenn ich meiner und des Kundens Meinung nach etwas ordentlich geschaffen habe.

Gruß, JB

2. Du darfst dich ohne entsprechende Kenntnisse weder "Webdesigner" noch sonstwas nennen (auch wenn dies keine geschützten Berufsbezeichnungen sind), bzw. auf deiner Seite derartiges anbieten - Verstoß gegen §5 UWG


Ab welchem Zeitpunkt verfügt man denn über entsprechende Kenntnisse ?
Ist man Webdesigner wenn man Dreamweaver öffnen kann oder muss man mindestens schon 20 reddots abgesahnt haben ? Ich denke kaum, dass es hier eine Grundlage gibt für Abmahnungen oder Anzeigen.

Jedoch stimmt es, dass man heute viel viel Geld wegen absoluten Nichtigkeiten verlieren kann. Nicht vielleicht wegen dem "Webdesigner", aber dafür gibt es 1000 andere Risiken.


Zuletzt bearbeitet von Bonestruca am Di 26.02.2008 10:53, insgesamt 1-mal bearbeitet
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drosteman79
Gesperrt

Dabei seit: 28.11.2007
Ort: Börlien
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 26.02.2008 11:56
Titel

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Bonestruca hat geschrieben:

Ab welchem Zeitpunkt verfügt man denn über entsprechende Kenntnisse ?
Ist man Webdesigner wenn man Dreamweaver öffnen kann oder muss man mindestens schon 20 reddots abgesahnt haben ? Ich denke kaum, dass es hier eine Grundlage gibt für Abmahnungen oder Anzeigen.

Jedoch stimmt es, dass man heute viel viel Geld wegen absoluten Nichtigkeiten verlieren kann. Nicht vielleicht wegen dem "Webdesigner", aber dafür gibt es 1000 andere Risiken.


Im Fall der Fälle müßte der abgemahnte seine Qualifikation NACHWEISEN. Und wie will jemand wie er das tun?
Dazu kommt der weit verbreitete Auftritt irgendwelcher Teenies als Superagenturen (Phantasiename, Wording etc.), was ebenfalls durch das UWG untersagt ist.

Lächel


Zuletzt bearbeitet von drosteman79 am Di 26.02.2008 11:58, insgesamt 1-mal bearbeitet
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