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lebendig
Threadersteller
Dabei seit: 25.08.2005
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Do 25.08.2005 19:07
Titel [Recht] Versandkosten |
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Versandkosten bei Rücksendung
Hallo - ich bin neu hier und habe eine Frage.
Ich habe im Versandhaus Waren bestellt und diese wegen Nichtgefallen komplett zurückgeschickt.
Nun erhalte ich eine Mahnung über die Versandkosten plus Mahngebühr.
Ist das rechtens ?
Wenn ich doch Ware nicht behalte, ist es meines Erachtens nicht ok, daß ich dafür Versand zahlen muß ...
in den AGB der Firma habe ich hierzu leider keinen passus gefunden.
Habt Ihr da einen Tip für mich ?
Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Do 25.08.2005 19:30, insgesamt 1-mal bearbeitet
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burnout
Dabei seit: 31.01.2002
Ort: Osnabrücker Land
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Do 25.08.2005 19:23
Titel
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ich glaube, wenn die ware, die du zurückgeschickt hast, weniger als 40 euro kostet, kann der anbieter dir die übernahme der rücksendungskosten aufbrummen...
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Waschbequen
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Do 25.08.2005 19:35
Titel
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burnout hat geschrieben: | ich glaube, wenn die ware, die du zurückgeschickt hast, weniger als 40 euro kostet, kann der anbieter dir die übernahme der rücksendungskosten aufbrummen... |
Habe ich auch so im Kopf.
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Mischpult
Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Do 25.08.2005 19:45
Titel Re: [Recht] Versandkosten |
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lebendig hat geschrieben: | Versandkosten bei Rücksendung
Hallo - ich bin neu hier und habe eine Frage.
Ich habe im Versandhaus Waren bestellt und diese wegen Nichtgefallen komplett zurückgeschickt.
Nun erhalte ich eine Mahnung über die Versandkosten plus Mahngebühr.
Ist das rechtens ?
Wenn ich doch Ware nicht behalte, ist es meines Erachtens nicht ok, daß ich dafür Versand zahlen muß ...
in den AGB der Firma habe ich hierzu leider keinen passus gefunden.
Habt Ihr da einen Tip für mich ? |
icb bilde mir ein mich zu erinnern, das diese thematik doch anfang des jahres in den medien war, oder? gibt es da jetzt nicht ne vorschrift, die versandhäuser zwingt, die versandkosten bei rücksendungen einzutreiben damit der wettbewerb gegenüber dem normalen handel nicht verzerrt wird?
// Edit : ich sehr grad der mischer hat für aufklärung gesorgt
Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Do 25.08.2005 19:48, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Waschbequen
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Do 25.08.2005 19:45
Titel
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Gut zu wissen.
Ich kaufe wegen sowas übrigens meist bei größeren Shops, z.B. Amazon, wo ich weiß, dass die Abwicklung reibungslos funktioniert. Da zahl ich dann auch mal ein paar Euro mehr.
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burnout
Dabei seit: 31.01.2002
Ort: Osnabrücker Land
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Do 25.08.2005 20:42
Titel
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ich mach's genau wie waschbequen. aber in diesem konkreten fall sollte dann ja folgendes gelten:
heise hat geschrieben: | Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass -- gleich ob die zurückzusendenden Waren oder Dienstleistungen einen Wert von über oder unter 40 Euro haben -- diese Pflicht zur Übernahme der Rücksendekosten den Verbraucher nur dann trifft, wenn der Verkäufer hierauf wirksam (etwa in entsprechenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und einer entsprechenden Belehrung) und rechtzeitig hingewiesen hat. |
also, wenn du bei der bestellung nicht drauf hingewiesen wurdest, oder es nicht in den AGB steht, musst Du nix zahlen.
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Krycek
Dabei seit: 01.08.2004
Ort: -
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Do 25.08.2005 21:36
Titel
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Also erstmal: Man guckt in die AGB BEVOR man irgendwo was bestellt, um z.B. genau das mit den Rücksendungen vorher zu klären.
IMHO sind bei einem Warenwert bis 40,- die Rücksendekosten vom Kunden aufzubringen (es sei denn, es steht in den AGB anders drin). Weiterhin kann es sein, dass man die Rücksendung vorher beim VErsandhaus "anmelden" muss, damit sie einem eine sog. "Freeway"-Paketmarke senden können. Größere Versandhäuser haben Verträge mit DHL oder Hermes, die ihnen solche Rücksendekosten etwas vergünstigen. Unfreie Rücksendungen müssen ggf. nicht vom Versandhaus abgenommen werden bzw. stellen sie Dir dann die Portokosten in Rechnung. Allerdings sollte das schon alles in den AGB bzw. Versandhinweisen stehen (überlesen?). Wie ist denn der Link von dem Versandhaus....
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