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Thema: [Recht] Urheberrechtsverletzung? vom 26.09.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Recht] Urheberrechtsverletzung?
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McMaren
Threadersteller

Dabei seit: 06.09.2002
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Verfasst Mo 26.09.2005 16:14
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[Recht] Urheberrechtsverletzung?

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Hallo,

folgendes: vor ein paar Jahren, genauer gesagt 2001, habe ich mit einer Freundin für die Berufsschule ein Referat über Suchmaschinen verfasst. Und weil wir so wahnsinnig nett sind, haben wir das damals nicht nur auf meiner Webseite, sondern auch unter anderem bei www.schoolunity.de veröffentlicht.
Schoolunity.de war damals noch eine ganz normale Sammlung von Referaten, Hausaufgaben, etc., die jeder kostenlos (!) abrufen konnte.

Wie das Leben so spielt, mussten wir nach etwa ein oder zwei Jahren durch Zufall feststellen, dass die Seite auf einmal kostenpflichtig geworden ist. Das fanden wir alles andere als lustig, denn ich wüsste nicht, warum Leute mit einem Text, den WIR geschrieben haben, Geld verdienen sollten. *balla balla*

Wir haben also eine nette Mail geschrieben, dass wir das gar nicht lustig finden und die das Referat bitte offline nehmen möchten. Wir konnten das zu dem Zeitpunkt leider nicht mehr tun, da unsere Login-Daten nicht mehr funktionierten und uns selbst kostenpflichtig hätten anmelden müssen.

Inzwischen hat sich das zu einer ganz seltsamen Abzockerseite gemausert und ich hab langsam die Faxen dicke, dass UNSER Text da mit drinhängt. Mails und Briefe haben nichts genützt. Was kann ich noch tun, damit diese unseriösen Machenschaften nicht mit mir in Verbindung gebracht werden? Oder hab ich da echt gar keine Chance?

Referat "Suchmaschinen" auf Schoolunity.de
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saucer

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Verfasst Mo 26.09.2005 16:36
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was sagen die wenn du anrufst und sagst die sollen es löschen?
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Nimroy
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Verfasst Mo 26.09.2005 16:59
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Da ihr nie das Urheberrecht übertragen könnt, sondern nur das Nutzungrecht, könnt ihr denen per Einschreiben das Nutzungsrecht wieder entziehen. Freundliches, sachliches Schreiben und auch hier gilt wieder "...behalten wir uns den Rechtsweg vor."
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ExMD

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Verfasst Mo 26.09.2005 17:01
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hmmm, habt ihr damals, als ihr euch angemeldet habt, nicht ne agb vorgesetzt bekommen? per mail oder wärend der anmeldung online?
es wäre denkbar, dass darin so nette spitzfindigkeiten standen wie die übertragung des nutzungsrechts und dass sie sich das recht vorbehalten, ihr angebot zu ändern, z.b. kostenpflichtig zu machen
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 26.09.2005 17:07
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Ja, das ist wahrscheinlich. Aber man könnte argumentieren, dass die Willenserklärung von MAren unter anderen Vorraussetzungen nicht zu Stande gekommen wäre. Somit wäre auch kein Vertrag zu Stande gekommen. Wenn also wesentliche Vertragsbestandteile geändert werden, dann bedarf eine solche Änderung zumindest einer (stillschweigenden) Zustimmung des Vertragspartners. Es hätte einer Mail bedurft, nach dem Motto "Achtung, wir kosten jetzt Geld wenn ihr nicht mitmachen wollt, dann sagt uns Bescheid"
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
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Verfasst Mo 26.09.2005 17:07
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@macmaren
du scheinst heut aber einen sch. Tag erwischt zu haben. Kann das sein? [bedauer]
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McMaren
Threadersteller

Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 26.09.2005 18:19
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Nimroy hat geschrieben:
Ja, das ist wahrscheinlich. Aber man könnte argumentieren, dass die Willenserklärung von MAren unter anderen Vorraussetzungen nicht zu Stande gekommen wäre. Somit wäre auch kein Vertrag zu Stande gekommen. Wenn also wesentliche Vertragsbestandteile geändert werden, dann bedarf eine solche Änderung zumindest einer (stillschweigenden) Zustimmung des Vertragspartners. Es hätte einer Mail bedurft, nach dem Motto "Achtung, wir kosten jetzt Geld wenn ihr nicht mitmachen wollt, dann sagt uns Bescheid"

Ja, das empfinde ich ja eben als die bodenlose Unverschämtheit - dass das einfach stillschweigend kostenpflichtig wurde. (Auch wenn ich das auch sonst nicht begrüßen würde...!).
So werde ich das wohl nochmal machen. Auch wenn ich das so ähnlich ja schon mal geschrieben habe.

@ saucer: Da kann ich nur über so eine superteure Hotline anrufen, das ist es mir nicht wert. Das Geld kann ich auch lieber verschenken, anstatt das die mir am Telefon sagen, dass sie da nichts machen können.

@ MacCon: Das geht schon seit Donnerstag so, daran gewöhne ich mich langsam... * Wo bin ich? *
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 26.09.2005 18:46
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tu das was nimroy sagt... freundlichen brief schreiben (wenn du auf nummer sicher gehen willst per einschreiben) und das nutzungsrecht entziehen. gleichzeitig um eine schriftliche bestätigung bitten. wenn die nicht erfolgt vom anwalt was aufsetzen lassen (ne rechtsschutzversicherung ist in solchen fällen zur vermeidung von kosten immer sinnvoll)...
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