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Thema: Besuch der Schule vom Betrieb verboten vom 09.09.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Besuch der Schule vom Betrieb verboten
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MarsVolta
Threadersteller

Dabei seit: 17.12.2007
Ort: Wuppertal
Alter: 36
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 09.09.2008 09:56
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Besuch der Schule vom Betrieb verboten

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Hallo zusammen,

wir hatten im Unterricht in der Schule letztens ein Thema...
man stelle sich folgende situation vor:

grippewelle in der firma. nur die hälfte der leute sind da. aufgrunddessen verlangt der chef, dass ihr nicht in die schule gehen sollt, sondern im betrieb aushelfen müsst.

frage: zulässig? ja oder nein?


ich hab das BBiG durchgelesen und nur den artikel 15 gefunden, der besagt, dass der betrieb den azubi für bildungsmaßnamen (in und außerhalb der schule) freistellen muss.

gibt es da sonderfälle? oder muss man darauf gar nicht eingehen?


gruß,
marsvolta
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 09.09.2008 10:04
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ja in bestimmten ausnahmesituationen darf der chef dich von der schulpflicht befreien, wenn du im betrieb gebraucht wirst. ein durch eine grippewelle bedingter personeller notstand ist eine solche ausnahmesituation. allerdings darf das nicht zu regelmäßgkeiten führen (d.h. das der chef dich alle 2 wochen von der berufschule befreit, damit z.b. die grafiker überstunden abbauen können).
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 09.09.2008 10:32
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aUDIOfREAK hat geschrieben:
ja in bestimmten ausnahmesituationen darf der chef dich von der schulpflicht befreien, wenn du im betrieb gebraucht wirst. ein durch eine grippewelle bedingter personeller notstand ist eine solche ausnahmesituation. allerdings darf das nicht zu regelmäßgkeiten führen (d.h. das der chef dich alle 2 wochen von der berufschule befreit, damit z.b. die grafiker überstunden abbauen können).


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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 09.09.2008 10:33
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Nimroy hat geschrieben:
aUDIOfREAK hat geschrieben:
ja in bestimmten ausnahmesituationen darf der chef dich von der schulpflicht befreien, wenn du im betrieb gebraucht wirst. ein durch eine grippewelle bedingter personeller notstand ist eine solche ausnahmesituation. allerdings darf das nicht zu regelmäßgkeiten führen (d.h. das der chef dich alle 2 wochen von der berufschule befreit, damit z.b. die grafiker überstunden abbauen können).


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uh das is lange her - ich hatte das ma inner berufschule gelernt.. irgendwo daheim im keller liegen noch aufzeichnungen, da is glaub auch irgend ne quelle dabei... müsst ich ma vorkramen Grins
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Brainpulse

Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Mainz
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 09.09.2008 10:35
Titel

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Das ist zulässig. In meiner Ausbildungszeit hat mein Chef das auch einmal gemacht und eine Bescheinigung ausgestellt, das ich der Berufsschule vorgelegt habe. Wurde anerkannt.
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 09.09.2008 10:38
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aUDIOfREAK hat geschrieben:
Nimroy hat geschrieben:
aUDIOfREAK hat geschrieben:
ja in bestimmten ausnahmesituationen darf der chef dich von der schulpflicht befreien, wenn du im betrieb gebraucht wirst. ein durch eine grippewelle bedingter personeller notstand ist eine solche ausnahmesituation. allerdings darf das nicht zu regelmäßgkeiten führen (d.h. das der chef dich alle 2 wochen von der berufschule befreit, damit z.b. die grafiker überstunden abbauen können).


Quelle?

Du kennst mich.


uh das is lange her - ich hatte das ma inner berufschule gelernt.. irgendwo daheim im keller liegen noch aufzeichnungen, da is glaub auch irgend ne quelle dabei... müsst ich ma vorkramen Grins


ich geh davon aus, dass du schon im keller bist!
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 09.09.2008 10:39
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öh Ooops

es war glaub ich auch so, das die berufschule letztendlich die zustimmung zu geben muss. d.h. wenn die sagen "der azubi muss kommen" dann muss der auch kommen. aber meistens wollen sich's die berufschulen nich mit den azubis verscherzen, weswegen solchen anträgen meist statt gegeben wird.
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annini

Dabei seit: 02.01.2007
Ort: wü
Alter: 35
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 09.09.2008 10:58
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aUDIOfREAK hat geschrieben:
öh Ooops

es war glaub ich auch so, das die berufschule letztendlich die zustimmung zu geben muss. d.h. wenn die sagen "der azubi muss kommen" dann muss der auch kommen. aber meistens wollen sich's die berufschulen nich mit den azubis verscherzen, weswegen solchen anträgen meist statt gegeben wird.


also bei meiner ehemaligen berufsschule wars genau so, fax mit unterschrift vom chef war meist ausreichend bzw. kurzer anruf. solang der klassenlehrer bescheid wusste, gabs auch nie probleme * Keine Ahnung... *
achja, wir hatten selbst eine in der klasse die war die meiste zeit im betrieb - da hieß es dann nur, das es ihr problem ist wenn sie an schulaufgaben nicht teilnehmen kann und lernstoff verpasst... wobei das ja auch nich im interesse des azubis liegt, denk ich
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