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MarsVolta
Threadersteller
Dabei seit: 17.12.2007
Ort: Wuppertal
Alter: 36
Geschlecht:
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Verfasst Di 09.09.2008 09:56
Titel Besuch der Schule vom Betrieb verboten |
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Hallo zusammen,
wir hatten im Unterricht in der Schule letztens ein Thema...
man stelle sich folgende situation vor:
grippewelle in der firma. nur die hälfte der leute sind da. aufgrunddessen verlangt der chef, dass ihr nicht in die schule gehen sollt, sondern im betrieb aushelfen müsst.
frage: zulässig? ja oder nein?
ich hab das BBiG durchgelesen und nur den artikel 15 gefunden, der besagt, dass der betrieb den azubi für bildungsmaßnamen (in und außerhalb der schule) freistellen muss.
gibt es da sonderfälle? oder muss man darauf gar nicht eingehen?
gruß,
marsvolta
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Di 09.09.2008 10:04
Titel
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ja in bestimmten ausnahmesituationen darf der chef dich von der schulpflicht befreien, wenn du im betrieb gebraucht wirst. ein durch eine grippewelle bedingter personeller notstand ist eine solche ausnahmesituation. allerdings darf das nicht zu regelmäßgkeiten führen (d.h. das der chef dich alle 2 wochen von der berufschule befreit, damit z.b. die grafiker überstunden abbauen können).
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Di 09.09.2008 10:32
Titel
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aUDIOfREAK hat geschrieben: | ja in bestimmten ausnahmesituationen darf der chef dich von der schulpflicht befreien, wenn du im betrieb gebraucht wirst. ein durch eine grippewelle bedingter personeller notstand ist eine solche ausnahmesituation. allerdings darf das nicht zu regelmäßgkeiten führen (d.h. das der chef dich alle 2 wochen von der berufschule befreit, damit z.b. die grafiker überstunden abbauen können). |
Quelle?
Du kennst mich.
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Di 09.09.2008 10:33
Titel
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Nimroy hat geschrieben: | aUDIOfREAK hat geschrieben: | ja in bestimmten ausnahmesituationen darf der chef dich von der schulpflicht befreien, wenn du im betrieb gebraucht wirst. ein durch eine grippewelle bedingter personeller notstand ist eine solche ausnahmesituation. allerdings darf das nicht zu regelmäßgkeiten führen (d.h. das der chef dich alle 2 wochen von der berufschule befreit, damit z.b. die grafiker überstunden abbauen können). |
Quelle?
Du kennst mich. |
uh das is lange her - ich hatte das ma inner berufschule gelernt.. irgendwo daheim im keller liegen noch aufzeichnungen, da is glaub auch irgend ne quelle dabei... müsst ich ma vorkramen
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Brainpulse
Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Mainz
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Di 09.09.2008 10:35
Titel
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Das ist zulässig. In meiner Ausbildungszeit hat mein Chef das auch einmal gemacht und eine Bescheinigung ausgestellt, das ich der Berufsschule vorgelegt habe. Wurde anerkannt.
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Di 09.09.2008 10:38
Titel
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aUDIOfREAK hat geschrieben: | Nimroy hat geschrieben: | aUDIOfREAK hat geschrieben: | ja in bestimmten ausnahmesituationen darf der chef dich von der schulpflicht befreien, wenn du im betrieb gebraucht wirst. ein durch eine grippewelle bedingter personeller notstand ist eine solche ausnahmesituation. allerdings darf das nicht zu regelmäßgkeiten führen (d.h. das der chef dich alle 2 wochen von der berufschule befreit, damit z.b. die grafiker überstunden abbauen können). |
Quelle?
Du kennst mich. |
uh das is lange her - ich hatte das ma inner berufschule gelernt.. irgendwo daheim im keller liegen noch aufzeichnungen, da is glaub auch irgend ne quelle dabei... müsst ich ma vorkramen |
ich geh davon aus, dass du schon im keller bist!
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Di 09.09.2008 10:39
Titel
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öh
es war glaub ich auch so, das die berufschule letztendlich die zustimmung zu geben muss. d.h. wenn die sagen "der azubi muss kommen" dann muss der auch kommen. aber meistens wollen sich's die berufschulen nich mit den azubis verscherzen, weswegen solchen anträgen meist statt gegeben wird.
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annini
Dabei seit: 02.01.2007
Ort: wü
Alter: 35
Geschlecht:
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Verfasst Di 09.09.2008 10:58
Titel
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aUDIOfREAK hat geschrieben: | öh
es war glaub ich auch so, das die berufschule letztendlich die zustimmung zu geben muss. d.h. wenn die sagen "der azubi muss kommen" dann muss der auch kommen. aber meistens wollen sich's die berufschulen nich mit den azubis verscherzen, weswegen solchen anträgen meist statt gegeben wird. |
also bei meiner ehemaligen berufsschule wars genau so, fax mit unterschrift vom chef war meist ausreichend bzw. kurzer anruf. solang der klassenlehrer bescheid wusste, gabs auch nie probleme
achja, wir hatten selbst eine in der klasse die war die meiste zeit im betrieb - da hieß es dann nur, das es ihr problem ist wenn sie an schulaufgaben nicht teilnehmen kann und lernstoff verpasst... wobei das ja auch nich im interesse des azubis liegt, denk ich
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