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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mo 28.03.2011 15:06
Titel
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deliciious hat geschrieben: | Ich befürchte nur, dass sich einige Auftraggeber in Sachen KSK nicht auskennen.
D.h. wenn ich einen Vermerk auf meinen Rechnungen einfüge, dann verschrecke ich ein paar dieser Kunden
vielleicht. Und wenn ich den Hinweis komplett weglasse und das Thema nie anspreche, dann besteht die
Gefahr, dass die Kunden irgendwann mal angeschrieben werden und horrende Nachzahlungen an die KSK
leisten müssen. Dann bin ich für meine Kunden auch gestorben, weil ich hätte sie ja "informieren können"?! |
naja mit der KSK ist es wie mit der Steuer... da muss man sich als Geschäftsmann vorher informieren was zu zahlen ist und was nicht... Das wäre also eher der Job des Steuerberaters Deiner Kunden diese zu informieren, das hier noch Abgaben an die Künstlersozialkasse fällig sind. Zumal Du ja wahrscheinlich selbst nicht in der KSK versichert bist. Ich hatte jedenfalls noch keinen Kunden, der mich wegen KSK-Nachzahlungen "verlassen" hat... Und in den letzten 2 Jahren wurden von meinen Kunden einige geprüft... und falls doch mal n Kunde deswegen auf Dich zukommt mit dem Spruch "Sie hätte ja mal was sagen können..." kannst Dich immer noch dumm stellen und sagen du weisst über die KSK nich bescheid...
Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Mo 28.03.2011 15:08, insgesamt 1-mal bearbeitet
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seal
Dabei seit: 31.07.2005
Ort: Pfalz
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Mo 28.03.2011 15:10
Titel
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Kann ja sein, dass es eine entsprechende Regelung gibt, dass man Kunden informieren muss ... daher möchte ich da auf jeden Fall alles in "trockenen Tüchern" haben. Lieber informiere ich meine Kunden selbst, als das später die böse Überraschung von der KSK kommt und die Kunden dann auf mich sauer sind. Gerade wenn ich auch "Mitglied" bei der KSK bin, kann ich den Kunden nicht mit der Ausrede kommen, nix von dem Verein zu wissen
Wenn man ordentliche Arbeit macht, die Kunden frühzeitig informiert und ihnen erkärt, dass die Abgaben "egal" wo sie "Sachen" beauftragen (früher oder später) anfallen, ist die Gefahr sehr gering, dass da jemand abspringt.
Kleiner Tipp aus der Praxis: Bei nicht-kreativen Arbeiten, die nach (asuführlicher) Anweisung des Kunden ausgeführt werden, fallen keine Abgaben an! Das sind zum Beispiel Text und Standkorrekturen (auch auf Webseiten), können aber auch "Designs" sein, wenn der Kunde genau vorgibt, wo welches Element zu sein hat.
Bei kreativen Leistungen von GmbH zu GmbH fallen auch keine Abgaben an!
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Thirteen
Dabei seit: 24.03.2010
Ort: -
Alter: 88
Geschlecht:
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Verfasst Mo 28.03.2011 15:26
Titel
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Man ist nicht verpflichtet, den Kunden zu informieren. Der Verwerter muss so oder so die Künstlersozialabgabe abführen, egal ob man nun über die KSK versichert bist oder nicht. Hab grad leider keine Quelle zur Hand, poste ich aber gerne nach, sobald ich was finde
Ah, hier: KSK Abgabepflicht
Hier ist der Abschnitt, den ich gesucht hatte:
Zitat: | Die Künstlersozialabgabe stellt den "Quasi-Arbeitgeberanteil" dar, der von allen Unternehmen erhoben wird, die nicht nur gelegentlich Werke oder Leistungen selbständiger Künstler oder Publizisten verwerten (Verlage, Theater, Galerien, Werbeagenturen, Schallplattenhersteller, Rundfunkanstalten usw.). Der Abgabepflicht unterliegen alle an selbständige Künstler und Publizisten- vielleicht besser: an alle Kreativen - gezahlten Entgelte. Unerheblich ist, ob der Künstler oder Publizist selbst in der Künstlersozialversicherung versichert ist. |
Quelle: FAQ für Verwerter
Zuletzt bearbeitet von Thirteen am Mo 28.03.2011 15:31, insgesamt 1-mal bearbeitet
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radschlaeger
Moderator
Dabei seit: 10.12.2004
Ort: Neuss
Alter: 57
Geschlecht:
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Verfasst Mo 28.03.2011 15:27
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@audiofreak ich hatte während meiner sechsjährigen zugehörigkeit zum "krisen-spezial-kommando" zwei kunden, die solche äußerungen getätigt hatten. einer davon war dann auch kurze zeit später weg...
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mo 28.03.2011 17:59
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tobisagt hat geschrieben: | Ich habe vor einigen Monat dann Post von der KSK bekommen, das ich wohl vesicherungspflichtig bin. Zu dem Zeitpunkt habe ich noch nie was von denen gehört und war erstmal verwirrt. Ich habe mich dann das ein oder andere auch mal informiert, mir aber sehr viel Zeit gelassen. Nun kam wieder ein Brief, da meine Antwort ausgeblieben ist, ich wohl nicht versicherungspflichtig bin. Ich könne innerhalb 30 Tagen Wiederspruch einlegen.
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bist du dir sicher das es die ksk ist? betreibst du dein gewerbe neben dem beruf? was soll das denn bedeuten, versicherungspflichtig?
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mo 28.03.2011 18:10
Titel
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Nefliete hat geschrieben: | tobisagt hat geschrieben: | Ich habe vor einigen Monat dann Post von der KSK bekommen, das ich wohl vesicherungspflichtig bin. Zu dem Zeitpunkt habe ich noch nie was von denen gehört und war erstmal verwirrt. Ich habe mich dann das ein oder andere auch mal informiert, mir aber sehr viel Zeit gelassen. Nun kam wieder ein Brief, da meine Antwort ausgeblieben ist, ich wohl nicht versicherungspflichtig bin. Ich könne innerhalb 30 Tagen Wiederspruch einlegen.
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bist du dir sicher das es die ksk ist? betreibst du dein gewerbe neben dem beruf? was soll das denn bedeuten, versicherungspflichtig? |
ne da hatter schon recht... jeder künstler im sinne der ksk ist versicherungspflichtig - theoretisch zumindest... allerdings hat sich die ksk bisher nie um mitglieder gerissen - im gegenteil - oft sogar fadenscheinige gründe gesucht um bestimmte gruppen nicht aufnehmen zu müssen (z.b. webdesigner)...
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Di 29.03.2011 09:45
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ich habe halt nur noch nie gehört, das die ksk die leute schon zwingen muss... vorallem wenn man ja vlt schon versichert ist. das wäre ja noch zu klären.
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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