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leroy
Threadersteller
Dabei seit: 04.10.2007
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Verfasst Mo 14.01.2008 15:53
Titel Kleingewerbe oder freiberufliche Tätigkeit als Nebeneinkunft |
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Hallo Leute,
vielen Dank an die gut zusammengetragenen FAQ-Threads hier im Forum. Ich habe dadurch viel gelernt, es stellen sich mir aber immernoch ein paar Fragen, die ihr mir vielleicht noch beantworten könnt.
Ich bin hauptberuflich als Angestellter tätig und frage mich, wie sich die die Umsatzgrenze von ca. 17.000 Euro im ersten Jahr berechnet, bis zu welcher man ein Kleingewerbe betreiben darf. Ist dafür die Summe meines festen Netto-Gehalts aus dem Angestelltenverhältnis und der Umsätze aus meiner selbständigen Tätigkeit maßgeblich oder nur der im Rahmen des Kleingewerbes erwirtschaftete Betrag?
Dank schonmal für eine Klärung!
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mo 14.01.2008 16:45
Titel
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die umsatzgrenze von 17.500 € im ersten jahr und ich glaub 25.000 im folgejahr betrifft nur die einnahmen aus dem gewerbebetrieb und ist dazu da um kleingewerbetreibende von der mehrwertsteuer zu befreien (sie brauchen also keine 19 % umsatzsteuer auf rechnungen ausweisen, dürfen diese im gegenzug bei anschaffungen aber auch nicht gesondert absetzen).
für die eigebntliche einkommenssteuer wird dann allerdings auch dein gehalt als angestellter hinzugezogen. unter ca. 7500 € / jahr einnahmen (also einnahmen aus gewerbebetrieb und gehalt als angestellter) sind deine einnahmen steuerfrei. darüber werden alle einnahmen zur einkommenssteuerberechnung hergenommen.
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Schriftsetzer
Dabei seit: 06.01.2008
Ort: Leipzig
Alter: -
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Verfasst Mo 14.01.2008 16:46
Titel
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Das Gehalt ist kein Bestandteil des Umsatzes. Bei allen Dingen, die das Gewerbe betreffen, bleibt es außen vor. Lediglich bei der Versteuerung des Einkommens wird dann wieder der Gesamtverdienst aus abhängiger und selbständiger Tätigkeit relevant.
Fragst Du nach der Kleingewerbegrenze, weil Du keine Umsatzsteuer abführen willst? Vielleicht ist es für Dich viel interessanter, mit Umsatzsteuer zu arbeiten, da Du dann ja auch die Steuer aus den betrieblich veranlaßten Ausgaben wiederbekommst. Und für alle Deine gewerblichen Kunden ist die Umsatzsteuer ohnehin irrelevant. Ein Modell ohne USt. lohnt sich regelmäßig nur dann, wenn Du hauptsächlich Privatkunden hast und dann durch die niedrigeren Preise einen Wettbewerbsvorteil.
edit: Oh sorry, da war aUDIOfREAK schneller…
Zuletzt bearbeitet von Schriftsetzer am Mo 14.01.2008 16:47, insgesamt 1-mal bearbeitet
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leroy
Threadersteller
Dabei seit: 04.10.2007
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Di 15.01.2008 10:58
Titel
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Schriftsetzer hat geschrieben: | Fragst Du nach der Kleingewerbegrenze, weil Du keine Umsatzsteuer abführen willst? |
Nein, eigentllich eher weil ich ziemlich wenig Zeit zur Verfügung habe für meine selbständige Nebentätigkeit und mich vor dem anscheinend größeren bürokratischen Aufwand eines "richtigen" Gewerbes scheue. Ist es nicht so, dass dann keine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung mehr reicht, und dass man monatlich Umsatzsteueranmeldungen einreichen muss?
Und noch etwas: Wenn ich ein reguläres Gewerbe anmelde, muss ich ja ab einem bestimmten jährlichen Umsatz Gewerbesteuer zahlen. Geht in diese Summe mein Angestelltengehalt ein oder ist es wiederum nur der Umsatz des gemeldeten Gewerbes?
Viele Grüße und danke für die schnellen Antworten!
Zuletzt bearbeitet von leroy am Di 15.01.2008 11:02, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Schriftsetzer
Dabei seit: 06.01.2008
Ort: Leipzig
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 15.01.2008 12:59
Titel
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leroy hat geschrieben: | Nein, eigentllich eher weil ich ziemlich wenig Zeit zur Verfügung habe für meine selbständige Nebentätigkeit und mich vor dem anscheinend größeren bürokratischen Aufwand eines "richtigen" Gewerbes scheue. Ist es nicht so, dass dann keine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung mehr reicht, und dass man monatlich Umsatzsteueranmeldungen einreichen muss? | Ob Du die USt. monatlich oder vierteljährlich anmelden/abführen mußt, hängt vom Umsatz ab, da gibt es klar definierte Grenzen, die Du beim Finanzamt oder sonst jemandem, der Ahnung hat, erfragen kannst.
Die Grenze für Bilanzpflicht mußt Du erst mal erreichen, die ist auch gerade hochgesetzt worden und liegt jetzt wohl um die 50.000 € Gewinn oder bei einer bestimmten Umsatzhöhe, die mir gerade nicht geläufig ist — bis dahin kannst Du eine Einnahmen-Überschuß-Rechnung machen. Solltest Du die Bilanzpflichtgrenze erreichen, kannst Du Dir auch einen Steuerberater leisten.
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Di 15.01.2008 13:26
Titel
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und gewerbesteuer berechnet sich nur aus dem gewinn vor steuern und liegt irgendwo bei 25.000 - also auch eher unwahrscheinlich, das du diese summe mit einer nebentätigkeit erreichst...
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c_writer
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Di 15.01.2008 17:29
Titel
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leroy hat geschrieben: | Ist es nicht so, dass dann keine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung mehr reicht, |
Nein. Bilanzierungspflichtig wirst Du erst ab 500.000 Euro Umsatz bzw. 50.000 Euro Gewinn (seit 2007). Vorher waren es 30.000 Euro Gewinn.
Zitat: | und dass man monatlich Umsatzsteueranmeldungen einreichen muss? |
Ja, in der Anfangsphase auf jeden Fall. Das Finanzamt will schließlich wissen, was Du an Umsatzsteuer einnimmst und abzuführen hast bzw. was Du an Vorsteuer abziehst - aber das ist auch kein Hexenwerk. Und es schadet auch nichts, wenn Du Dich von Anfang an damit vertraut machst.
Zitat: | Und noch etwas: Wenn ich ein reguläres Gewerbe anmelde, muss ich ja ab einem bestimmten jährlichen Umsatz Gewerbesteuer zahlen. |
Auch das Kleingewerbe ist ein reguläres Gewerbe. Der einzige Umstand, der zur Einstufung Kleingewerbe führt, ist, dass Du bis zu bestimmten Umsatzgrenzen - 17500,- Euro im ersten und 50.000 Euro im Folgejahr keine Umsatzsteuer ausweisen/einziehen/anmelden/abführen musst.
Die Gewerbesteuer ist nicht umsatzabhängig, sondern - wie audiofreak schon geschrieben hat - vom Gewinn. Und die Grenze liegt bei 24.500,- Euro/Jahr.
Zitat: | Geht in diese Summe mein Angestelltengehalt ein oder ist es wiederum nur der Umsatz des gemeldeten Gewerbes? |
Ne-hein. Dein Gehalt oder sonstiges Einkommen wird immer nur relevant, wenn es um die Einkommenssteuer geht.
c_writer
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Edifandsgut
Dabei seit: 16.01.2008
Ort: 40789 Monheim am Rhein
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 16.01.2008 21:09
Titel Kleingewerbe oder nebenberufliche Tätigkeit |
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Das allerwichtigste hast du noch nicht berücksichtigt.Ein Steuerberater kostet dich minimum im Quartal einen Hunderter
und dann gibts den sog. Jahresabschluss und der liegt im günstigsten Fall bei 700,-Euro + 400 Euro= 1100,--Euro die du schon mal in deine nebenberufliche Tätigkeit investierst ohne das du weisst was hinten raus kommt am Jahresende.
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