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Thema: Arbeitgeber lehnt freiberufliche Tätigkeit ab vom 27.11.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Arbeitgeber lehnt freiberufliche Tätigkeit ab
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AnnaGramm
Threadersteller

Dabei seit: 27.11.2007
Ort: Hamm
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 27.11.2007 20:05
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Arbeitgeber lehnt freiberufliche Tätigkeit ab

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Hallo allerseits!

Ich würde gerne neben meinem Hauptjob freiberuflich tätig sein, da
ich, auch ohne diesen Status, privat hin und wieder ein paar kreative Kleinigkeiten für Freunde und Bekannte erledige. Habe mein Anliegen also meinem Arbeitgeber vorgetragen, der dieses ablehnte. Habe auch explizit erwähnt, dass meine Angestellten-Tätigkeit darunter nicht leiden wird, sich solche Arbeiten auf max. 10 std./mon. beschränken und es mir nur um den steuerlichen Vorteil geht.

Zitat meines nächsten Abteilungsleiters
:
....bedauere, aber aus grundsätzlichen Erwägungen, die die originären Interessen des Verlages betreffen, muss ich Ihnen die Genehmigung der gewünschten Nebentätigkeit verweigern...

(ich frage mich, ob der überhaupt verstanden hat, dass es sich um keine "Nebentätigkeit" im eigentlichen Sinn handelt...will ja nicht bei der Konkurrenz tätig werden, sondern nur einen legalen Rahmen mit Steuervorteil für die Arbeiten, die ich eh schon sporadisch in der Freitzeit mache)

Jetzt meine Frage/n...und ich hoffe dass mir hier jemand weiterhelfen kann..!?

Zunächst mal: In welcher Form müssen solche Anliegen bzw Ablehnungen geschehen? Bisher besteht nur email-Verkehr. Ist dazu Schriftform (also Briefwechsel) notwendig?

Dann natürlich die Frage, ob eine Ablehnung mit o.a. "Gründen" rechtmäßig ist.
Und grundsätzlich: mit welchen Gründen kann ein Arbeitgeber so etwas ablehnen?

Und wie kann ich nun vorgehen? Muss ich das hinnehmen, oder habe ich Möglichkeiten dem zu widersprechen?

Ich würde mich wirklich seeeeeeehr freuen, wenn mir jmd Infos zu diesem Thema geben könnte! Lächel

Vielen Dank im voraus!!

die Anna
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Achim M.

Dabei seit: 17.03.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 27.11.2007 20:11
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http://www.anwaltseiten24.de/arbeitsrecht/infos/news/nebentatigkeit-ist-nicht-generell-verboten.html
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 27.11.2007 22:11
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Zitat:
Zum Beispiel könnten sie einen Zusatzjob verbieten, wenn Mitarbeiter damit in Konkurrenz zu ihnen treten.


und da du im grunde in der selben branche tätig werden willst, wie dein arbeitgeber und diesem theoretisch auch kunden abluchsen könntest, kann er dir die nebentätigkeit hierfür verbieten. wenn du jetzt im supermarkt regale auffüllen würdes, wär das wieder was anderes...

eine formvorschrift für eine ablehnung gibt es nicht. mündlich oder per email reichen aus. bei zuwiderhandlungen wäre das evtl. sogar en grund für eine abmahnung oder gar eine kündigung.


Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Di 27.11.2007 22:13, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Mineur

Dabei seit: 31.01.2007
Ort: Düsseldorf
Alter: 34
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 27.11.2007 22:18
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wenn ich das richtig verstehe will er doch "nur" wie wahrscheinlich alle als "freelancer" was dazuverdienen... und ich wüsste nicht warum man ihm das verbieten könnte wenn er dafür steuern etc zahlt und das alles legal ist... denn mit welcher begründung kann mein chef mir verbieten etwas zuhause zu tun? solange er dafür nicht seinen eigentlichen job vernachlässigt... also ich kann das nicht verstehen... und kunden ablurxen... weiss nicht aber ich finde das sehr weit hergeholt... denn es hört sich hier nach einem verlag an... und wie soll denn eine einzelperson die arbeit eines ganzen verlages ersetzen???
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 27.11.2007 22:21
Titel

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Mineur hat geschrieben:
wenn ich das richtig verstehe will er doch "nur" wie wahrscheinlich alle als "freelancer" was dazuverdienen... und ich wüsste nicht warum man ihm das verbieten könnte wenn er dafür steuern etc zahlt und das alles legal ist... denn mit welcher begründung kann mein chef mir verbieten etwas zuhause zu tun? solange er dafür nicht seinen eigentlichen job vernachlässigt... also ich kann das nicht verstehen... und kunden ablurxen... weiss nicht aber ich finde das sehr weit hergeholt... denn es hört sich hier nach einem verlag an... und wie soll denn eine einzelperson die arbeit eines ganzen verlages ersetzen???


wenn's die selbe branche ist, in der du tätig wirst (und medien sind nun mal medien) kann er es dir verbieten. und das mit den kunden abluchsen - ich hab da von agenturchefs schon die wildesten storys gehört!
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Mineur

Dabei seit: 31.01.2007
Ort: Düsseldorf
Alter: 34
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 27.11.2007 22:30
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echt? find das wirklich interessant... ich kenn es ja dass wenn leute ne arbeitsstelle verlassen dass denen dann in vielen fällen einige kunden zur nächsten arbeitsstelle folgen...

ich würde nach einem vertrag verlangen indem steht dass er keiner der firmenkunden übernehmen darf etc... denn wie gesagt... er will denen ja nicht schaden...
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 27.11.2007 22:35
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Mineur hat geschrieben:

ich würde nach einem vertrag verlangen indem steht dass er keiner der firmenkunden übernehmen darf etc... denn wie gesagt... er will denen ja nicht schaden...


das wäre eine alternative die er dem verlag anbieten kann - das er vertraglich zusichert, nicht für kunden des verlages tätig zu werden. evtl. klappts dann ja Lächel
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Mineur

Dabei seit: 31.01.2007
Ort: Düsseldorf
Alter: 34
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 27.11.2007 22:41
Titel

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jahaa... auch bubies können gute ideen haben... *bäh*
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