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Thema: Gerinfügige freiberufliche Tätigkeit mit Rechnung? vom 21.11.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Gerinfügige freiberufliche Tätigkeit mit Rechnung?
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dude72
Threadersteller

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Verfasst Mi 21.11.2007 11:33
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Gerinfügige freiberufliche Tätigkeit mit Rechnung?

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Hallo,

ich war bisher Freiberuflich und begebe mich nun ab 1.12.07 in ein festes Arbeitsverhältnis.
Da ich noch ein paar Stammkunden habe für die ich übers Jahr ein paar Kleinigkeiten mache ist nun meine Frage:
Ich kann ja jetzt bestimmt auf 400.- € Basis weiterhin freiberuflich tätig sein, muss ich mich da beim Finanzamt oder Sonstwo ummelden und kann ich dabei noch Rechnungen mit Ausgewiesener U`st ausstellen?
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c_writer
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Ort: -

Verfasst Mi 21.11.2007 11:53
Titel

Re: Gerinfügige freiberufliche Tätigkeit mit Rechnung?

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dude72 hat geschrieben:
Hallo,

ich war bisher Freiberuflich und begebe mich nun ab 1.12.07 in ein festes Arbeitsverhältnis.
Da ich noch ein paar Stammkunden habe für die ich übers Jahr ein paar Kleinigkeiten mache ist nun meine Frage:
Ich kann ja jetzt bestimmt auf 400.- € Basis weiterhin freiberuflich tätig sein,


Das nicht, nein. 400,- Euro-Jobs sind Angestelltenverhältnisse, keine selbstständigen. Aber ...

Zitat:
muss ich mich da beim Finanzamt oder Sonstwo ummelden und kann ich dabei noch Rechnungen mit Ausgewiesener U`st ausstellen?


... Du kannst ganz normal weiter Rechnungen mit Steuernummer schreiben, wie bisher auch, und wenn Du die USt bisher ausgewiesen hast, machst Du das natürlich auch weiterhin. Mit der Steuererklärung gibst Du halt zukünftig sowohl Einnahmen aus abhängiger Beschäftigung als auch Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit an und versteuerst Dein Gesamteinkommen.

Ach ja, Dein Arbeitgeber sollte natürlich Bescheid wissen - lass Dir am besten schriftlich geben, dass Du auch auf eigene Rechnung arbeiten darfst. Oft sind solche Nebenbei-Tätigkeiten auch schon im Arbeitsvertrag ausgeschlossen.

c_writer
 
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dude72
Threadersteller

Dabei seit: 29.11.2005
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Verfasst Mi 21.11.2007 12:19
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Aha und wie ist das am Jahresende dann gegenüber dem Finanzamt mit Einnahme-Überschußrechnung, Vorsteuerabgaben, Buchhaltung usw., das hat bisher mein Steuerberater gemacht, der würde sich dann aber bei nur kleinen Aufträgen nicht mehr lohnen...
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c_writer
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Verfasst Mi 21.11.2007 12:55
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dude72 hat geschrieben:
Aha und wie ist das am Jahresende dann gegenüber dem Finanzamt mit Einnahme-Überschußrechnung, Vorsteuerabgaben, Buchhaltung usw.,


So, wie bisher auch. Nur eben in geringerem Umfang.

Zitat:
das hat bisher mein Steuerberater gemacht, der würde sich dann aber bei nur kleinen Aufträgen nicht mehr lohnen...


Dann wirst Du es wohl selbst machen müssen. *zwinker* Aber das ist ja zu schaffen.

c_writer
 
dude72
Threadersteller

Dabei seit: 29.11.2005
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Verfasst Mi 21.11.2007 12:58
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alles klar, danke
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