Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter
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Autor |
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McMaren
Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Di 08.02.2005 18:13
Titel
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@ loserkid: Meinen Informationen nach musst du für Wohngeld im Mietvertrag eingetragen sein, sonst kannste das vergessen. Allerdings wird dir verurlich jeder Beamte was anderes sagen. Mein Tipp: Wenn dir der erste Beamte ne Absage erteilt, wende dich an einen zweiten und danach an einen dritten und so weiter, vielleicht hast du ja Glück und beskommst es irgendwie bewilligt. Hast ja jetzt Zeit.
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
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Verfasst Di 08.02.2005 18:19
Titel
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McMaren hat geschrieben: | @ loserkid: Meinen Informationen nach musst du für Wohngeld im Mietvertrag eingetragen sein, sonst kannste das vergessen. Allerdings wird dir verurlich jeder Beamte was anderes sagen. Mein Tipp: Wenn dir der erste Beamte ne Absage erteilt, wende dich an einen zweiten und danach an einen dritten und so weiter, vielleicht hast du ja Glück und beskommst es irgendwie bewilligt. Hast ja jetzt Zeit. |
ja man muss definitiv als mieter im vertrag stehen... wennn alle stricke reißen, kannst dir ja von deiner freundin nen untermietervertrag ausstellen lassen...
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McMaren
Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Di 08.02.2005 18:21
Titel
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oder so. ist es kompliziert, dich nachträglich als mieter eintragen zu lassen? so schwer dürfte das eigentlich nicht sein, unsere vormieter war eine ständig wechselnde wohngemeinschaft, da ging das auch immer, dass jeder drinstand.
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Barett
Dabei seit: 24.02.2003
Ort: LK GF
Alter: 40
Geschlecht:
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Verfasst Di 08.02.2005 19:52
Titel
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danke Shaly - aber jetzt gehts auch wieder
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Waschbequen
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Di 08.02.2005 20:01
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Es ist üblich, dass die Arbeitsämter als Bemessungsgrundlage das Ausbildungsentgelt nehmen - da müsst ihr schon drauf bestehen und denen auf die Füße steigen. Ich finde mich leider auf der beschissenen Website nicht zurecht, kann daher den Passus auch nicht raussuchen. Als ich mich im Oktober letzten Jahres darüber informtiert habe, hatte ich noch was gefunden.
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Barett
Dabei seit: 24.02.2003
Ort: LK GF
Alter: 40
Geschlecht:
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Verfasst Di 08.02.2005 22:30
Titel
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Waschbequen hat geschrieben: | Es ist üblich, dass die Arbeitsämter als Bemessungsgrundlage das Ausbildungsentgelt nehmen - da müsst ihr schon drauf bestehen und denen auf die Füße steigen. Ich finde mich leider auf der beschissenen Website nicht zurecht, kann daher den Passus auch nicht raussuchen. Als ich mich im Oktober letzten Jahres darüber informtiert habe, hatte ich noch was gefunden. |
Also, ich habe jetzt noch mal mit meinem Bruder gesprochen, und er sagte mir, er wisse von der Regelung und habe beim Arbeitsamt auch danach gefragt. Und ihm wurde gesagt, dass diese Regelung seit dem 01.01.05 nicht mehr gültig ist.
Dass die so was verschweigen, kann ich mir ja noch vorstellen, aber anlügen?! Ich weiß nicht... Ein Text, der vor Recht gültig ist, wäre hier wirklich hilfreich, aber wo kriegt man sowas?!? Bei dem Datendschungel auf der Seite des Arbeitsamtes sucht man sich ja zu Tode...
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Waschbequen
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Di 08.02.2005 23:24
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Das sie ihn angelogen haben, kann ich mir auch nur schwer vorstellen - es sei denn der Berater hatte nen wirklich schlechten Tag. Andererseits kann ich mir auch nicht vorstellen, dass sie das gestrichen haben, denn nen plausiblen Grund gibt's doch dafür nicht - Stichpunkt Existenzminimum. Und erst Recht nicht in Zusammenhang mit Hartz 4 - aber ich bin kein Experte auf dem Gebiet, und nen rechtsgültigen Text kann ich dir auch nicht liefern ...
Wollt eben nochmal gucken, aber:
http://www.arbeitsagentur.de/ hat geschrieben: | Wegen Wartungs- und Erweiterungsaktivitäten steht Ihnen das Online-Angebot unter arbeitsagentur.de derzeit nicht zur Verfügung.
Bitte versuchen Sie es später noch einmal. |
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flavio
Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Di 08.02.2005 23:31
Titel
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die regelung war schon letztes jahr oktober.
hab damals für einen monat 62 euro die woche bekommen.
durch hartz IV dürfte es jetzt anders aussehen, egal ob 1 monat oder 1 jahr arbeitslosigkeit.
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