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Thema: Höhe des Arbeitslosengelds nach der Ausbildung vom 06.02.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Höhe des Arbeitslosengelds nach der Ausbildung
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KS1982

Dabei seit: 27.10.2004
Ort: Nähe Trier
Alter: 41
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 08.02.2005 16:24
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Waschbequen hat geschrieben:
Was die meisten nicht wissen -> wenn man nach der Ausbildung arbeitslos wird, richtet sich die Höhe des Arbeitslosengeldes nicht nach der Höhe dessen, was ihr in der Ausbildung bekommen habt, sondern danach, was ihr nach der Ausbildung laut Tarif hättet bekommen können, und zwar hiervon 50%.

Heißt:

In der Ausbildung: 300 EUR/Monat = egal
Nach der Ausbildung laut Tarif: 2000 EUR/Monat*50% = 1000 EUR

Damit wird dann gerechnet



Seit Hartz IV gibt es diese Regelung nicht mehr, das ist ja das Problem!!!!
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KS1982

Dabei seit: 27.10.2004
Ort: Nähe Trier
Alter: 41
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 08.02.2005 16:27
Titel

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xyclope hat geschrieben:

Moin Trierer, *Thumbs up!*
Was ist mit Zivildienst/Bundeswehr....
...musst du das noch machen? Davon lässt sich besser leben als von den 60%.
Und einen Antrag auf Wohngeld könntest du doch auch stellen, oder geht das nicht mehr? Menno!



Bin weiblich * Ja, ja, ja... *
Kannst trotzdem nicht von dem Geld leben, auch wenn du Wohngeld kriegst * Wo bin ich? *
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xyclope

Dabei seit: 18.11.2004
Ort: Augusta Treverorum
Alter: 19
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 08.02.2005 16:34
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KS1982 hat geschrieben:

Bin weiblich * Ja, ja, ja... *


* Wo bin ich? * Blind Ooops
Aber kannst doch trotzdem zum Bund Grins
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Waschbequen
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 08.02.2005 16:42
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KS1982 hat geschrieben:
Seit Hartz IV gibt es diese Regelung nicht mehr, das ist ja das Problem!!!!

Falsch, Hartz IV hat mit dem Arbeitslosengeld I nichts zu tun.

http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSConversation/anzeigeContent?docId=46174&rqc=45&ls=false&ut=0
 
pauly

Dabei seit: 02.02.2004
Ort: darmstadt
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 08.02.2005 17:47
Titel

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Waschbequen hat geschrieben:
Was die meisten nicht wissen -> wenn man nach der Ausbildung arbeitslos wird, richtet sich die Höhe des Arbeitslosengeldes nicht nach der Höhe dessen, was ihr in der Ausbildung bekommen habt, sondern danach, was ihr nach der Ausbildung laut Tarif hättet bekommen können, und zwar hiervon 50%.

Heißt:

In der Ausbildung: 300 EUR/Monat = egal
Nach der Ausbildung laut Tarif: 2000 EUR/Monat*50% = 1000 EUR

Damit wird dann gerechnet


ganz sicher????
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loserkid

Dabei seit: 23.02.2004
Ort: Oberhausen / NRW
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 08.02.2005 18:10
Titel

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Wie aktuell ist denn diese Meldung der Agentur für Arbeit.
Habe mich zum 1.2.05 arbeitslos gemeldet und bekomme angeblich dann 60% des
letzten Azubi-Gehalts. Das wären dann ca. 274 Eus...

Wäre ja krass wenn die mich da verarschen würden...!

So, und was kann man alles zusätzlich beantragen liebe Leute?
Habe ne Wohnung zu finanzieren, versicherungen, etc. ...

Allerdings stehe ich nicht als Mieter in dem Mietvertrag, bin mit meiner Freundin zusammengezogen.
Bin auf die Adresse umgemeldet und stehe im Mietvertrag als Bürge mit drin.

Wie bezeuge ich denn dass ich da wohne, reicht der Einrag auf meinem Ausweis da aus?

Was gibt es noch für Mittel und Tricks, und warum gibt es keine Jobs für MGs?
FOR FUCKS SAKE

Ihr seht, wieder ein verzweifelter MG mehr... übrigens super Abschluss und trotzdem alles scheiss egal...

Naja, wenn ihr irgendwelche Tips für mich habt bin ich euch sehr dankbar!


Gott zum Gruße,
loserkid


Zuletzt bearbeitet von loserkid am Di 08.02.2005 18:11, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Barett

Dabei seit: 24.02.2003
Ort: LK GF
Alter: 40
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 08.02.2005 18:11
Titel

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pauly hat geschrieben:
Waschbequen hat geschrieben:
Was die meisten nicht wissen -> wenn man nach der Ausbildung arbeitslos wird, richtet sich die Höhe des Arbeitslosengeldes nicht nach der Höhe dessen, was ihr in der Ausbildung bekommen habt, sondern danach, was ihr nach der Ausbildung laut Tarif hättet bekommen können, und zwar hiervon 50%.

Heißt:

In der Ausbildung: 300 EUR/Monat = egal
Nach der Ausbildung laut Tarif: 2000 EUR/Monat*50% = 1000 EUR

Damit wird dann gerechnet


ganz sicher????



Das frag ich mich auch..
Mein Bruder war gestern beim Arbeitsamt, weil jetzt nach Beendigung seiner Ausbildung arbeitslos ist. Ihm wurde gesagt, das diese Regelung nicht (mehr?!) zutrifft.
Dein Link, Waschbecken, führt mich auf das Portal des Arbeitsamtes, aber auf keinen bestimmten Artikel - war so nicht geplant, nehme ich an? Könntest du mir verraten, wie ich zu dem Artikel/wasauchimmer komme, denn mir liegt sehr daran, dass mein Bruder mehr Geld hat - sonst will er immer so viel leihen *zwinker*
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shaly

Dabei seit: 19.11.2002
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 08.02.2005 18:13
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Zitat:
Arbeitslosengeld nach der Ausbildung





Für viele Auszubildende geht mit der Abschlussprüfung die Ausbildungszeit zu Ende.

Wer nach der bestandenen Prüfung von seinem Betrieb nicht übernommen wird, keinen anderen Arbeitsplatz gefunden hat und nicht unmittelbar nach dem Ende der Ausbildung Wehr- oder Zivildienst antritt oder ein Studium aufnimmt, sollte sich sofort bei seiner Agentur für Arbeit arbeitslos melden, wenn er Arbeit sucht.

Für diesen Personenkreis gilt bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes eine besondere Regelung. In die Berechnung der Leistungen fließt nicht nur die zuletzt erzielte Ausbildungsvergütung ein. Vielmehr findet eine Vergleichsberechnung mit der Hälfte des zu erwartenden Gesellenlohnes statt. Das Arbeitslosengeld wird dann entsprechend des höheren Entgeltes gezahlt.

Hierzu ein Beispiel:

Ein lediger Auszubildender hat eine monatliche Ausbildungsvergütung in Höhe von 500€ erhalten. Im ersten Gesellenjahr würde er monatlich einen Bruttolohn 1.200€ verdienen. Der Berechnung des Arbeitslosengeldes werden somit 600 € zu Grunde gelegt (die Hälfte des Gesellenlohnes). Daraus errechnet sich für den ehemaligen Auszubildenden ein Arbeitslosengeld von 66,36 Euro wöchentlich (Steuerklasse I, keine Kinder).

Anders verhält es sich jedoch bei einem Auszubildenden, der nach bestandener Prüfung noch mindestens 52 Wochen bei seinem oder einem anderen Arbeitgeber beschäftigt wird

Hier gilt: Für die Berechnung des Arbeitslosengeldes ist allein der zuletzt erzielte Lohn ausschlaggebend. Bei einem Gesellenlohn von z.B. 1.200 € brutto wären dies dann 123,34 Euro Arbeitslosengeld wöchentlich (Steuerklasse I, keine Kinder).



das steht da. ich komme auf die seite * Keine Ahnung... *



ach ja: Presse Info 025/2004 vom 16/06/2004
also relativ aktuell. da war die umstrukturierung auch schon durch, oder?


Zuletzt bearbeitet von shaly am Di 08.02.2005 18:14, insgesamt 1-mal bearbeitet
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