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Thema: Höhe des Arbeitslosengelds nach der Ausbildung vom 06.02.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Höhe des Arbeitslosengelds nach der Ausbildung
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venus_phosphora

Dabei seit: 11.12.2003
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Verfasst Di 08.02.2005 23:37
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loserkid hat geschrieben:
Wie aktuell ist denn diese Meldung der Agentur für Arbeit.
Habe mich zum 1.2.05 arbeitslos gemeldet und bekomme angeblich dann 60% des
letzten Azubi-Gehalts. Das wären dann ca. 274 Eus...




das kann doch echt nicht sein! und mal angenommen,
du bekämst noch wohngeld etc. und hättest diese
274EU netto zum "leben" im monat - davon kannst
du gerade mal deine lebensmittel bezahlen und sonstigen
haushaltskram...

die seite des arbeitsamtes ist ohne zweifel eine der
beschissensten seiten. ich habe mal gegoogled
und das hier gefunden:
http://www.beamte4u.de/forum/thema4669.html

(beamte4you-wie geil *ha ha* )



und dass die lieben leute beim arbeitsamt
wichtige informationen "verschleiern" oder
gerne mal für sich behalten ist definitiv richtig.
ich weiss das aus eigener+anderer leuts erfahrung.

ähnlich ist es doch auch bei der stadtverwaltung, und
das kann ich bezeugen denn ich habe (zu meiner schande)
selbst mal dort gearbeitet (1.ausbildung) und hab da
viel mitgekriegt.

ausserdem sind die leute vom arbeitsamt doch immernoch
die faulsten und engstirnigsten und... *zwinker*

gruß venus
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neographics

Dabei seit: 16.08.2002
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Verfasst Di 08.02.2005 23:54
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also ich hatte mich letztes jahr für die 8 wochen arbeitlos gemeldet und hab dann pro woche 103,- euro bekommen. also im endeffekt 800 und noch was. habe das arbeitlosengeld aber erst zwei wochen vor ende der arbeitlosigkeit bekommen, was ziemlich fies war, dafür dass ich schon drei monate vor ende der ausbildung zu den gegangen bin.
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venus_phosphora

Dabei seit: 11.12.2003
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Alter: 44
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 08.02.2005 23:56
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neographics hat geschrieben:
also ich hatte mich letztes jahr für die 8 wochen arbeitlos gemeldet und hab dann pro woche 103,- euro bekommen. also im endeffekt 800 und noch was...



und was war mit miete etc? oder wohnst du noch zuhause?
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xyclope

Dabei seit: 18.11.2004
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Verfasst Mi 09.02.2005 00:03
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Soweit ich weiss wird doch ALLES mit angerechnet.
Wenn bei mir jetzt das Hartz greifen WÜRDE, müssten meine Eltern UND meine Freundin (mit der ich zusammenlebe)
alles offen legen. Danach würde ich berechnet werden *hu hu huu*
Der Hammer!!!
Aber so ist das.
Ein ehemaliger Klassenkamerad (42 J.) war das Jahr vor der Umschulung arbeitslos, hat ein Kind und seine Frau hat ein halbtags Putzjob.
Er bekommt 0,00€... Klasse Story, leider war...
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venus_phosphora

Dabei seit: 11.12.2003
Ort: 101 rvk
Alter: 44
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 09.02.2005 00:04
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so, ich hab nochwas gefunden

Zitat:
Wie wird das Arbeitslosengeld nach einer Berufsausbildungsverhältnis berechnet?
Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes nach einer Berufsausbildung, wird zunächst das Ausbildungsentgelt der letzten 52 Wochen, also des letzten Jahres berücksichtigt. Hiervon wird das durchschnittliche wöchentliche Bruttoentgelt von der Ausbildungsvergütung ermittelt. Da in den überwiegenden Fällen der Arbeitslosengeldsatz nicht besonders hoch wäre, weil das Brutto letztendlich sehr niedrig bei einer Berufsaubildung ist, erfolgt hier eine Sonderbemessung bei Arbeitslosengeld.

Neben der Berechnung des Bruttoentgeltes der letzten 52 Wochen, wird für den arbeitslosen Jugendlichen ein tarifliches Arbeitsentgelt festgelegt. Vorausgesetzt, der Auszubildende hat seine Berufsausbildung bestanden. Entweder der Ausbildungsbetrieb bescheinigt dem Arbeitsamt das Arbeitsentgelt welches der Auszubildende nach abgeschlossener Berufsausbildung bei Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis erhalten würde oder das Arbeitsamt ermittelt dem Berufsabschluss entsprechend das tarifliche Arbeitsentgelt für den Arbeitslosen.

Das Bruttoarbeitsentgelt bei Übernahme wird danach halbiert. Das halbierte Bruttoentgelt wird auf ein wöchentliches Bruttoentgelt umgerechnet und mit dem durchschnittlichen wöchentlichen Bruttoentgelt aus den letzten 52 Wochen verglichen. Das höhere wöchentliche Bruttoentgelt entspricht dann dem maßgeblichen Bemessungsentgelt für die Bestimmung des Arbeitslosengeldsatzes. Anhand des Bemessungsentgeltes wird der Leistungssatz (Auszahlungsbetrag) aus der LVO herangezogen.


quelle: http://www.beamte4u.de/153.html
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KS1982

Dabei seit: 27.10.2004
Ort: Nähe Trier
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Verfasst Mi 09.02.2005 10:08
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Waschbequen hat geschrieben:
KS1982 hat geschrieben:
Seit Hartz IV gibt es diese Regelung nicht mehr, das ist ja das Problem!!!!

Falsch, Hartz IV hat mit dem Arbeitslosengeld I nichts zu tun.

http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSConversation/anzeigeContent?docId=46174&rqc=45&ls=false&ut=0



Mir hat das Arbeitsamt aber was anderes erzählt * Ich geb auf... *
Was soll man denn nun glauben??
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Waschbequen
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 09.02.2005 10:17
Titel

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Wie schon geschrieben, im Herbst gab es die Regelung noch, und ich kann mir nicht vorstellen weshalb sie gestrichen worden sein sollte, zumal Hartz 4 ja eigentlich "nur" das ALG II betraf, oder? Na jedenfalls bin ich da kein Experte und kein Anwalt - ich würde dir aber raten das nochmal mit sojemandem abzusprechen.

Denn am Ende helfen hier alle Spekulationen nicht.
 
Grinddesign

Dabei seit: 23.12.2003
Ort: -
Alter: 40
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 09.02.2005 10:38
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Also. Ich war auch arbeitslos nach der Ausbildung. Bei mir hat sich das wie folgt errechnet: dein Arbeit geber muss in so ein formular eintragen wieviel du rein theoretisch verdienen würdest wenn du im ersten JAhr fest angestellt währst. und davon gibts 25%. oder warns doch 50%? hab aufjedenfall 406 euro bekommen.
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