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Thema: Höhe des Arbeitslosengeldes nach der Ausbildung? vom 27.04.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Höhe des Arbeitslosengeldes nach der Ausbildung?
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el_burbotto
Threadersteller

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Verfasst Di 27.04.2004 08:13
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Höhe des Arbeitslosengeldes nach der Ausbildung?

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Hi Leutz!

Ich beende am 1. Juli meine Ausbildung zum MG.
Nun bewerbe ich mich zum 1. Oktober zum Studium.

Den kompletten Juli habe ich mir ein Praktikum an Land gezogen.
Die können mich aber nur im Juli "behalten".

Folglich möchte ich im August und September Arbeitslosengeld
beziehen. Wenn ich richtig informiert bin, dann wird einem
das Arbeitslosengeld ja nicht auf das Azubigehalt berechnet, sondern
laut Tariflohn (also ca. 60% von etwa 1800 Euro).

Habt ihr damit schon Erfahrungen gemacht?
Hat jemand das vielleicht ähnlich geplant wie ich?

Ich wäre euch echt dankbar, wenn mir einer Tips geben könnte
oder mir sagen kann wie ich vorgehe, bzw. auf was ich achten muss.

Schiff Ahoi
el_burbotto


Zuletzt bearbeitet von saucer am Fr 30.04.2004 18:30, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Su_si

Dabei seit: 09.04.2002
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Verfasst Di 27.04.2004 08:15
Titel

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Das arbeitslosengeld berechnet sich aus deinen letzten tatsächlichen nettogehältern, das was du ausgezahlt bekommen hast, (bei dir wären es dann wohl azubilöhne der letzten monate) davon 65% und das ist es was du von denen kriegst - leider nicht mehr und nicht weniger.

du solltest bereits im juni zum a-amt gehen und denen mitteilen das du ab dann arbeitslos bist.
dann kriegst du für juli arbeitslosengeld, bist versichert und kannst dein praktikum auch übers a-amt laufen lassen, mußt denen nur mitteilen das du eines machst, wenn du glück hast kriegst du dafür sogar die fahrtkosten erstattet.

greetz sue


Zuletzt bearbeitet von Su_si am Di 27.04.2004 08:20, insgesamt 3-mal bearbeitet
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pauly

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Ort: darmstadt
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 27.04.2004 08:17
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... ja, das wäre interessant zu wissen.... Lächel
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el_burbotto
Threadersteller

Dabei seit: 19.03.2003
Ort: Essen
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 27.04.2004 08:29
Titel

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Ich habe da schon einiges drüber gelesen.
Doch ich weiss halt immernoch nicht, wie was funktioniert.
Und gestern habe ich die Nachricht meiner Chefs erhalten, dass sie mich nicht übernehmen können.

Nur mein 4wöchiges Praktikum mache ich in nem großen Laden, d.h. da kann man auch keinen Schmu
treiben. Will ich eigentlich ja auch gar nicht.

Fakt ist:
Mir fehlt einfach mein Azubigehlat bis zum Beginn meines Studiums.

Und bekannt ist ja auch: Ohne Moos, nix los.

Ehrlich gesagt mache ich das vierwöchige Praktikum auch nur um ne weitere Referenz im Lebenslauf zu haben,
denn vom Grundgedanken her möchte ich bis zum Studium relaxen und mich in Ruhe um organisatorische
Dinge kümmern können.
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Su_si

Dabei seit: 09.04.2002
Ort: Celle
Alter: 42
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 27.04.2004 08:34
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mmh deswegen ist es ja auch gut gleich zum a-amt zu gehen bevor du arbeitslos bist.
kannst ja /mußt/ mit offenen karten spielen, das du studieren möchtest und halt bis dahin noch nichts hast, es aber bei der firma probieren willst erstmal mit einem praktikum, ist alles legal, und wie ich schon sagte du bist versichert, kriegst arbeitslosengeld, und das arbeitsamt rechnet die strecke zum praktikumsplatz aus und zahlt die fahrtkosten dafür.

ich würde das sofort so machen, du bist abgesichert auch rechtlich, kannst arbeiten/Refs sammeln und hast ne Überbrückung bis zum studium.

greetz sue
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dede

Dabei seit: 29.04.2002
Ort: Köln
Alter: 47
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 27.04.2004 08:35
Titel

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Su_si hat geschrieben:
Das arbeitslosengeld berechnet sich aus deinen letzten tatsächlichen nettogehältern, das was du ausgezahlt bekommen hast, (bei dir wären es dann wohl azubilöhne der letzten monate) davon 65% und das ist es was du von denen kriegst - leider nicht mehr und nicht weniger.

du solltest bereits im juni zum a-amt gehen und denen mitteilen das du ab dann arbeitslos bist.
dann kriegst du für juli arbeitslosengeld, bist versichert und kannst dein praktikum auch übers a-amt laufen lassen, mußt denen nur mitteilen das du eines machst, wenn du glück hast kriegst du dafür sogar die fahrtkosten erstattet.

greetz sue


also ich bin mir nicht sicher, aber ich denke auch das es eher 63% des Tariflohns sind. Und NICHT vom Azubigehalt. Wie willste denn davon leben? Aber genau weiss ichs leider nicht *verwirrungstift*
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Su_si

Dabei seit: 09.04.2002
Ort: Celle
Alter: 42
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 27.04.2004 08:37
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es sind 65% und vom azubilohn! ich weiß es so genau weil es mir genauso ergangen ist und ich am ende vom lied 360 Euro vom a-amt gekriegt habe, und da war sogar schon ein normales gehalt als facharbeiter bei.

das leben ist hart geworden *ha ha*

greetz sue


Zuletzt bearbeitet von Su_si am Di 27.04.2004 08:39, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Verfasst Di 27.04.2004 08:39
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http://www.rechtspraxis.de/arbgeld.html
 
 
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