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Thema: Freier Grafiker auf 450€ Basis vom 25.06.2017


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Freier Grafiker auf 450€ Basis
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jonathanb1
Threadersteller

Dabei seit: 25.06.2017
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Verfasst So 25.06.2017 10:01
Titel

Freier Grafiker auf 450€ Basis

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Hallo Freunde,

seit kurzem habe ich angefangen, mein Hobby zu einem kleinen Nebenjob zu machen.
Ich verdiene zwar selten mehr als 300€ im Monat, aber als Nebenverdienst, neben dem Studium reicht es.

Im Zuge meiner Arbeit schreibe ich auch Rechnungen und habe ein Einkommen. Ich habe gelesen, dass man in so einem Fall ein Kleingewerbe anmelden muss. Für dieses Kleingewerbe müsste man beim Finanzamt dann auch eine Steuernummer beantragen.

Nun zu meiner Frage: Ist das als freier Grafiker die richtige Vorgehensweise, oder bin ich falsch informiert.

Abgesehen davon, gibt es noch wichtige Aspekte, die ich unbedingt beachten sollte?


An meiner Fragestellung merkt ihr bestimmt schon, dass ich mich nicht gut auskenne, deshalb bin ich für jede Hilfe dankbar.
mfg Jonathan
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flavio

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 25.06.2017 15:11
Titel

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Kleingewerbe gibt es nicht, nur die Kleinunternehmerregelung. Die regelt auch nur, ob Du Dich von der Umsatzsteuer befreien lassen möchtest oder nicht. Sofern Du nur künsterlisch tätig bist, benötigst Du kein Gewerbe. Eine Steuernummer vom FA reicht.

Eine Umsatz-Steuer ID. würde ich dennoch beantragen. Ein Steuerberater macht das alles für Dich.
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jonathanb1
Threadersteller

Dabei seit: 25.06.2017
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst So 25.06.2017 21:01
Titel

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flavio hat geschrieben:
Kleingewerbe gibt es nicht, nur die Kleinunternehmerregelung. Die regelt auch nur, ob Du Dich von der Umsatzsteuer befreien lassen möchtest oder nicht. Sofern Du nur künsterlisch tätig bist, benötigst Du kein Gewerbe. Eine Steuernummer vom FA reicht.

Eine Umsatz-Steuer ID. würde ich dennoch beantragen. Ein Steuerberater macht das alles für Dich.


Ah, das ist schon mal gut zu Wissen, vielen Dank! Dann muss ich wohl den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt ausfüllen.

mfg
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 26.06.2017 09:51
Titel

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Letztendlich kommt es auf deine Tätigkeit an wie du selbständig bist. Macht du beispielsweise mehr Reinzeichnung und Druckabwicklung, müsstest du einen Gewerbeschein beantragen. Bist du mehr kreativ und entwickelst Ideen (Umsetzung wäre deutlich im Hintergrund) ist das klassische Freiberuflichkeit.

Was bei einer Selbstädigkeit (auch nebenberuflich) in jeden Fall Pflicht ist, ist der Beitrag bei den Berfusgenossenschaften. Wenn du Glück hast, wirst du übersehen, wenn nicht, dann ist ein Jahrebeitrag fällig, ca. 90€.

So wie du es aktuell machst (schaut zumindest so aus), ist es nicht ganz korrekt und solltest es schleunigst ändern. Weist du schon Umsatzsteuer aus?

Was meinst mit "auf 450€ Basis"?


Zuletzt bearbeitet von am Mo 26.06.2017 10:05, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 26.06.2017 10:08
Titel

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flavio hat geschrieben:
Eine Umsatz-Steuer ID. würde ich dennoch beantragen. Ein Steuerberater macht das alles für Dich.

Ne, er braucht eine Steuernummer. Lächel
 
Frank Münschke
Forums-Papa

Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 26.06.2017 10:33
Titel

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flavio hat aber insofern recht, als dass der TE zumindest eine Beratung durch einen Steuerberater braucht ...

Mit "ich habe eigentlich keine Ahnung" ... sollte man auch ein solches, ein "kleines" Projekt nicht begründen, ohne sich vorher richtige Beratung geholt zu haben. Das ist bei juristischen Fragen ein Rechtsanwalt und bei steuerlichen Fragen ein Steuerberater ...

Ein Forum kann Tipps geben, kann aus Erfahrungen berichten ... kann aber nie, nie nie etwas Rechtsverbindliches zu solchen Problematiken sagen. Auch wenn alle die, die hier in dem Thread geantwortet haben, durch die vielen Jahre im Forum definitiv vertrauenswürdig sind, weiß man nie, ob sich nicht jemand anonym ein Späßchen macht und einen Neuling in die Pfanne haut ...
Wenn du von einem StB oder einem RA eine falsche Auskunft/Beratung kriegst (und das nachweisen kannst - also schriftlich geben lassen), hast du im Schadensfall (nicht Anerkennung des steuerlichen Status z.B.) eine Handhabe gegen den Beratenden ...
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 26.06.2017 11:20
Titel

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Selbstredend. Die Beratung von Fachpersonal ist in jedem Fall hilfreich und sollte nicht unterschätzt werden. Grins
 
 
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