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Autor |
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sschanz
Threadersteller
Dabei seit: 15.09.2006
Ort: Köln
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst So 25.01.2009 16:29
Titel feste Fotoassistenz: Bezahlung |
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Hallo!
Ich habe schon einige FREIE Fotoassistenzen gemacht und die Bezahlung kam fast immer prompt nach dem Job, d.h. zwischen 7 bis max. 10 Tage danach.
Jetzt habe ich eine FESTE Assistenzstelle (natürlich kein Urlaub oder Sozialleistungen, also als "Feste Freie" sozusagen) angeboten bekommen mit 2 festen Tage, evtl. auch mal 3 Tage. Ich habe damit gerechnet, dass die Bezahlung (weil's ja eine "feste" Stelle ist) auch zu einem bestimmten Termin bezahlt wir, also am Monatsanfang oder Mitte. Jetzt wurde mir aber von dem Fotografen gesagt, dass er erst zahlt wenn er das Geld von dem Kunden bekommt und warum ich vorher das Geld haben sollte als er?! Das würde er immer so machen...
Was meint Ihr dazu? Ist das die Regel? Soll man sich auf so was einlassen? Wer hat schon Erfahrung als FESTE Foto-Assistenz bzgl. der Bezahlung gemacht?
Vielen Dank im voraus für die Antworten!
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst So 25.01.2009 16:40
Titel
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Hab zwar keine Erfahrung im Bereich Fotosassistenz, aber auf sowas würde ich mich nicht einlassen.
Genauso wie ein Kunden den Fotografen bucht, bucht der Fotograf einen Assistenten, nämlich dich. Damit besteht ein vertragsverhältnis zwischen dir und dem Fotografen. Damit kann es dir relativ egal sein, wann der Fotograf seine Kohle bekommt. Wenn er das nötige Geld nicht hat, um es auszulegen, dann muss er eben eine Abschlagszahlung des Kunden verlangen oder ähnliches. Aber ich würde mich da nicht an die zahlungsmoral des Kunden verlassen. Was ist denn, wenn der kunde mit den leistungen des Fotografen nicht zufrieden ist und die sich streiten? Oder die rechnung aus irgendeinem Grund gekürzt wird? Kriegst du dann auch weniger Geld?
Im übrigen würde ich das Vertragsverhältnis schriftlich vereinbaren. Was ist, wenn er die zugesaten tage nicht abnimmt, du diese aber reserviert und anderen auftraggebern abgesagt hast?
Ich glaube, da will sich jemand das Leben sehr leicht machen. Macht einen klaren vertrag, in dem die Rechten und Pflichten beider (!) parteien deutlich beschrieben werden. Und wenn d dem Fotograf finanziell entgegenkommen wilst, dann mach eben ein entsprechendes zahlungsziel aus (14 Tage oder so). Und nicht vergessen, nach jedem Auftrag bzw. jeden Monat eine entsprechende Rechnung zu schreiben!!
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sschanz
Threadersteller
Dabei seit: 15.09.2006
Ort: Köln
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst So 25.01.2009 18:03
Titel
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Hallo Nimroy,
erst mal vielen Dank für Deine Antwort! Was Du bzgl. Zahlungsmoral des Kunden geschrieben hast ist ein gutes Argument für mich gegenüber dem Fotografen, daran hatte ich gar nicht gedacht.
Ich habe bereits einen Vertrag aufgesetzt (war demnach meine Initiative:), aber den Absatz bzgl. Bezahlung am Monatsabfabg bzw. Mitte wollte er streichen. Wir haben darüber noch nicht gesprochen, ging alles über Email. Kann ja sein, daß man das verhandeln kann, aber ich glaub's nicht.
Das Dumme an der Sache ist, dass ich den Fotografen schon näher kenne (also freie Assistenzen mit ihm gemacht habe) und solche Geldsachen sind immer etwas heikel.
Gruß
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst So 25.01.2009 18:17
Titel
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So Geldsachen sind nicht heikel, die sind normal und gehören zum Geschäftsalltag dazu. Betone, dass ein Vertrag ja auch zu seiner Absicherung dient.
Denk daran, dass ihr in keinem arbeitsrechtlichen Vertragsverhältnis steht! Er bestellt bei dir genau so eine Dienstleistung wie seine kunden bei ihm!
Wenn er sich quer stellt, dann solltest du dir überlegen, ob du dann Abstand vom Auftrag nehmen müsstest. oder du musst ihm klar machen, dass du dann nicht so viele tage exklusiv zusichern kannst. Schließlich ist das ein Risiko für dich und das musst du durch weitere Aufträge schmälern.
Zuletzt bearbeitet von Nimroy am So 25.01.2009 18:18, insgesamt 1-mal bearbeitet
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