Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter
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Autor |
Nachricht |
pRiMUS
Dabei seit: 09.09.2003
Ort: Vienna
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Fr 30.11.2007 09:56
Titel
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btw, so ein vertrag in dem steht das ich keine kunden mitnehmen darf ist der totale müll - klar, der wird oft verwendet, und den wird auch jeder brav unterschreiben, aber aus erfahrungen weiss ich, das sich da nie dran gehalten wird. allein schon deswegen, weil man den KUNDEN nicht vorschreiben kann, bei wem sie ihr geld lassen.
der rest wurde ja bereits gesagt
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peppy
Dabei seit: 02.03.2004
Ort: Dinslaken
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Fr 30.11.2007 10:30
Titel
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Ich sehe bei sowas noch ein anderes Problem:
Wenn du das ganze nebenher zu deinem normalen Job machst, dann
kannst du ganz andere Preise anbieten, als Leute, die hauptberuflich
selbstständig sind.
Vielleicht machst du nun deinem Chef die Preise nicht direkt kaputt.
Indirekt könnte das aber passieren, wenn jeder Chef seinen Mitarbeitern
erlauben würde nebenher noch in der gleichen Branche selbstständig zu
sein.
Außerdem kann ich mir auch vorstellen, dass du seltener oder gar nicht
mehr bereit wärst Überstunden zu machen, wenn du nach der Arbeit noch
andere Verpflichtungen hast.
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AnnaGramm
Threadersteller
Dabei seit: 27.11.2007
Ort: Hamm
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 30.11.2007 18:11
Titel
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alles sehr informativ für mich!
dazu noch:
@c_writer
thx für die allgemeinen infos zu der gewerbegeschichte!
hätte dann aber selbe frage gestellt wie easy365....antwort dazu hast ja schon gepostet.
- der AN in Konkurrenz zu seinem AG tritt oder
- die Nebentätigkeit die Leistung des AN spürbar beeinträchtigt oder
- durch die Nebentätigkeit die zulässige Höchstarbeitszeit überschritten wird.
diese gründe sind mir ja auch bekannt. aber treffen diese auch auf mich zu?? konkurrenz ist, trotz gleicher branche, auszuschließen. hatte ich ja bereits erläutert. beeinträchtigung der leistung ebenfalls, denn dann wäre dies ja bereits gegeben (da ich, genau genommen, bereits "schwarz" arbeite, wobei ich mich vor diesem begriff scheue, denn bisher mache ich deratiges als freundschaftsdienst, ohne bezahlung im herkömmlichen sinn...eine hand wäscht die andere)
zum dritten argument: da ich 35 std/woche regelarbeitszeit habe und diese privaten nebenhersachen natürlich immer mit dem arbeitsvolumen in meinem hauptjob abstimme ist auch das eher nicht gegeben. nach nem überstunden-vollen tag hab ich herzlich wenig lust, mich danach noch mit "schwarzarbeit" zu beschäftigen.
aber...ja, wie ich schon geschrieben habe, ist das eine (besser meine) theorie. eben gegebenheiten, die ich vor meinem arbeitgeber ja nicht beweisen könnte und ich mir daher gut vorstellen kann, dass dieser aufgrund von grundsätzlichen annahmen mir eben einfach die zustimmung verweigern kann...
also, moral von der geschicht ist dass ich das genau so hinnehmen muss, wie mein abteilungsleiter es mir mitgeteilt hat.....!?
(mal abgesehen von dem gewerblichen und steuerlichen drumherum, ob sich das ganze überhaupt lohnen würde, sinn machen würde usw....)
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FreShEviL
Dabei seit: 23.03.2005
Ort: -
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst So 02.12.2007 11:21
Titel
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.................mich würde keiner davon abbringen zu tun was ich will. ( Unter Beachtung der Gesetzeslage )
Wenn es dir wichtig ist dann wirst du deinen Weg finden.
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