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Thema: Arbeitgeber lehnt freiberufliche Tätigkeit ab vom 27.11.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Arbeitgeber lehnt freiberufliche Tätigkeit ab
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stylefrisör

Dabei seit: 04.07.2005
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Verfasst Mi 28.11.2007 02:56
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sf am start ...

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... @AnnaGramm,

für diese situation gibt es für mich eigentlich nur zwei möglichkeiten:
- mein job passt eh! >>> angestellter bleiben.
- ich brauche veränderung / mehr freiraum! >>> selbstständig machen.
ich finde, das solltest du entsprechend deinen persönlichen zielen folgend entscheiden
... wobei Mineur den (oft hilfreichen) kompromiss vorschlägt.

... aber was sind denn bitte "ein paar kreative Kleinigkeiten für Freunde und Bekannte", die sich in 10h/monat abarbeiten lassen?

mfg
stylefrisör
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Glugger

Dabei seit: 20.02.2005
Ort: Hamm
Alter: 44
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Verfasst Mi 28.11.2007 10:35
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Also einem Ex-Kollegen von mir wurde die Zustimmung zunächst auch nicht gegeben, mit der Begründung, er wäre dann ja in der gleichen Branche unterwegs und würde dann eventuell der Firma ja Konkurrenz machen (es gingum den Bereich Webdesign) . Was auch eigentlich Unsinn gewesen ist, da die Firma nur Großaufträge mit allem drumherum (z.B. Mobilfunkanbieter) gemacht hat und er auch nur ein paar kleine Vereinsseiten basteln wollte.

Aufgrund eines Tipps eines befreundeten Anwalts hat er dann folgendes gemacht:
Tja, er hat sich dann die Anfragen der Kunden schriftlich geben lassen, ist dann zu seinem Chef und hat gefragt, ob die Firma den Auftrag übernimmt. Chef hat natürlich gesagt, dass die so einen Kleinkram nicht machen. Und zack, hat mein Kollege sich diese Aussage schriftlich geben lassen und es gab keine Begründung mehr, diese Tätigkeit zu verbieten. Grins
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Mi 28.11.2007 10:50
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ein weiteres kriterium ist, das deine arbeitsleistung 100% deinem chef "gehört". deine freizeit kannst du gestalten wie du willst, aber wenn du gewerblich unterwegs bist hast du ebenfalls eine belastung, die sich auf den job auswirken kann/wird. du brauchst morgens nur einmal zuspät zukommen und schon kann es ärger geben... ich hoffem su verstehst worauf ich hinaus will.

ich würde mir das mit dem gewerba aber auch noch einmal überlegen, der aufwand wie du ihn beschrieben hast lohnt nicht wirklich.
 
AnnaGramm
Threadersteller

Dabei seit: 27.11.2007
Ort: Hamm
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 29.11.2007 21:36
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hallo..und danke vielmals für die zahlreichen antworten!

hier das ganze mal detaillierter..

zunächst mal will ich nicht gewerblich im eigentlichen sinne neben meinem hauptjob tätig sein..keine gmbh, kein kleingewerbe oder sonstiges gründen. daher eben freiberuflich. bin nicht sicher, ob der unterschied jedem bekannt ist..!?
der freiberufler-status wäre meines wissens der einzig sinnvolle rahmen für diese kleinigkeiten die ich sporadisch privat mache. kein großer aufwand mit behördenkram und allem was als kleingewerbetreibender da noch so dranhängt. ich würde ja nur beim finanzamt ne entsprechende zweite steuernummer beantragen und fertig. dann könnte ich, wenn ich wollte, auch ne rechnung ausstellen, würde aber um die umsatzsteuer (bei der lohnsteuererklärung) herumkommen und könnte auch mal anschaffungen absetzen.
kleinigkeiten, die in 10 std/mon zu erledigen sind, soll heißen, dass ich eben nur hin u wieder mal von bekannten angesprochen werde, ob ich mal nen flyer, oder ne visitenkarte, oder nen logo machen könnte. da müssen 10 std schon reichen, weil ich ja gar keine lust hätte, neben meinem hauptjob auch noch die ganze freizeit mit sowas vorm pc zu hängen. im grunde will ich nur einen steuerrechtlich korrekten rahmen für das was ich ja ohnehin mache. mit den paar erwähnten vorteilen dazu.

zum konkurrenz-argument...ja, grundsätzlich ist das tätigkeitsfeld "medien" das gleiche. aber ich arbeite in einem zeitungsverlag. da werden keine logos, flyer, visitenkarten erstellt. insofern würde ich wohl kaum anzeigenkunden abspenstig machen können. und mal angenommen (und sehr weit gedacht..), ich würde freiberuflich anzeigen gestalten, wäre das für den verlag theoretisch sogar besser, denn dadurch könnte der sich diese arbeit(skraft) ja sparen. dem verlag bringt nur die veröffentlichung von anzeigen geld, nicht deren erstellung. veröffentlichen kann ich ja gar nix...wo auch?

mir ist aber auch klar, dass theorie und praxis bei einem solchen anliegen differieren können. denn alles was ich da oben ausgeführt habe, ist ja sozusagen nicht wirklich beweisbar. insofern könnte ich mir vorstellen, dass der arbeitgeber schlicht aufgrund einer annahme seine zustimmung verweigern kann.
dazu hätt ich aber noch die frage, ob die begründung, wie ich sie erhalten habe, schon ausreichend ist. "originäre interessen"....welche sind denn das speziell in meinem fall?? ..ich hab sowas im hinterkopf, dass ein arbeitgeber stichhaltige gründe anführen muss....das kann aber auch aus nem anderen zusammenhang sein...
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c_writer
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Ort: -

Verfasst Do 29.11.2007 22:10
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AnnaGramm hat geschrieben:
hallo..und danke vielmals für die zahlreichen antworten!

hier das ganze mal detaillierter..

zunächst mal will ich nicht gewerblich im eigentlichen sinne neben meinem hauptjob tätig sein..keine gmbh, kein kleingewerbe oder sonstiges gründen. daher eben freiberuflich. bin nicht sicher, ob der unterschied jedem bekannt ist..!?


Mmmh, ist er Dir denn bekannt?

Dir ist schon klar, dass "freiberuflich" genau wie beim Gewerbetreibenden eine Steuernummer sowie eine jährliche EÜR und Steuererklärung zur Folge hat? Und zur Kleinunternehmerregelung kann der Freiberufler ebenso greifen, wie der Gewerbetreibende. Da besteht kein Unterschied. Beides sind selbstständige Tätikeiten.

Zitat:
der freiberufler-status wäre meines wissens der einzig sinnvolle rahmen für diese kleinigkeiten die ich sporadisch privat mache.


"Privat" ist nicht freiberuflich. Was Du mit "privat" wohl meinst, ist Schwarzarbeit. Das kann richtig teuer werden. * Nee, nee, nee *

Zitat:
kein großer aufwand mit behördenkram und allem was als kleingewerbetreibender da noch so dranhängt.


Sorry, aber Du bringst da was durcheinander. Du hast als Freiberuflerin die gleichen Rechte und Pflichten (!) wie als Gewerbetreibende - mit den einzigen Ausnahmen, dass Du keinen Gewerbeschein brauchst und ggf. keine Gewerbesteuer bezahlst. edit: Und als Freiberuflerin darfst Du natürlich keine gewerblichen Leistungen anbieten.

Zitat:
ich würde ja nur beim finanzamt ne entsprechende zweite steuernummer beantragen und fertig.


Von wegen.

Zitat:
dann könnte ich, wenn ich wollte, auch ne rechnung ausstellen,


Das ist keine Wollensfrage ...

Zitat:
würde aber um die umsatzsteuer (bei der lohnsteuererklärung)


Das eine hat mit dem anderen überhaupt _nichts_ zu tun, Umsatzsteuer und Einkommenssteuer sind strikt zu trennen. Und Du kannst eben auch als Freiberuflerin von der Umsatzsteuerbefreiuung nach §19 UStG Gebrauch machen.

Zitat:
herumkommen und könnte auch mal anschaffungen absetzen.
kleinigkeiten, die in 10 std/mon zu erledigen sind, soll heißen, dass ich eben nur hin u wieder mal von bekannten angesprochen werde, ob ich mal nen flyer, oder ne visitenkarte, oder nen logo machen könnte. da müssen 10 std schon reichen, weil ich ja gar keine lust hätte, neben meinem hauptjob auch noch die ganze freizeit mit sowas vorm pc zu hängen. im grunde will ich nur einen steuerrechtlich korrekten rahmen für das was ich ja ohnehin mache.


M.a.W. Du arbeitest jetzt schwarz.

Zitat:
mir ist aber auch klar, dass theorie und praxis bei einem solchen anliegen differieren können.


Du musst Dich _ganz dringend_ mal mit Theorie und Praxis dessen beschäftigen, was Du da tust.

c_writer


Zuletzt bearbeitet von am Do 29.11.2007 22:11, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
Easy365

Dabei seit: 15.08.2006
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Verfasst Do 29.11.2007 23:29
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c_writer hat geschrieben:
Du musst Dich _ganz dringend_ mal mit Theorie und Praxis dessen beschäftigen, was Du da tust.

c_writer


Hat aber alles mit dem eigentlichen Problem nichts zu tun, ob ihr Arbeitgeber freiberufliche Tätigkeiten verbieten darf.
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c_writer
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Ort: -

Verfasst Fr 30.11.2007 00:36
Titel

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Easy365 hat geschrieben:
c_writer hat geschrieben:
Du musst Dich _ganz dringend_ mal mit Theorie und Praxis dessen beschäftigen, was Du da tust.

c_writer


Hat aber alles mit dem eigentlichen Problem nichts zu tun, ob ihr Arbeitgeber freiberufliche Tätigkeiten verbieten darf.


Das ist auch längst geklärt. Ja, er darf. Wann immer

- der AN in Konkurrenz zu seinem AG tritt oder
- die Nebentätigkeit die Leistung des AN spürbar beeinträchtigt oder
- durch die Nebentätigkeit die zulässige Höchstarbeitszeit überschritten wird.

Bei einer (nicht genehmigten) Konkurrenztätigkeit ist sogar die fristlose Kündigung möglich und rechtens.

c_writer
 
aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 30.11.2007 08:55
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so und nich anners schaut das aus...

c_writer ich muss dir mal ein lob aussprechen, für deine immer wiederkehrende geduld den selben sachverhalt auch zum 10.000 mal vernünftig zu erklären *Thumbs up!*
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