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Thema: Werbeartikel - Schutz von Stadtnamen & Co vom 17.06.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Werbeartikel - Schutz von Stadtnamen & Co
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Zikan
Threadersteller

Dabei seit: 23.03.2006
Ort: Magdeburg
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 17.06.2010 13:43
Titel

Werbeartikel - Schutz von Stadtnamen & Co

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Mir ist kein richtig guter Titel für das Thema eingefallen. Meine Frage ist, wenn ich z.B. Werbeartikel rausbringen will, die sich auf eine Stadt beziehen, besitzt da die Stadt das alleinige Recht solche Artikel herstellen zu lassen bzw. das Recht weiter zu verkaufen?
Also wenn es z.B. "I Herz Braunschweig" oder sowas in der Art ist. Ich rede hier noch nicht von der Verwendung eines Wappens.
Was ist, wenn ich eine markante Silhouette eines Wahrzeichens erstelle? Da liegt ja wohl eine ausreichend schöpferische Höhe vor, oder? Aber darf ich deshalb trotz allem gewerblich damit etwas produzieren, wenn es eine Art Massenartikel ist?

Ich weiß nur, wenn wir z.B. in unserer Firma Broschüren über die Stadt rausbringen, müssen sich diese an das CI der Stadt halten und werden außerdem von der Stadt vorm Druck noch einmal geprüft.
Kann aber auch sein, dass dies daran liegt, dass wir sonst keine Zuarbeiten bekommen.

Wie sieht das aus mit Flaggen? Darf man diese einfach nutzen.

Ich versuche das ganze gerade bauchmäßig einzugrenzen. Sowas wie Coca-Cola als Schriftzug darf ich ja nich drucken, da dort ein Schutz besteht. Aber was ist wiederum, wenn ich eine Person(Star) abbilde (Silhouette). Da werden Werbeartikel sicherlich nur in Zusammenarbeit mit den erwähnten Personen möglich sein, oder?
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Darkwing

Dabei seit: 27.01.2006
Ort: Dresden
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 17.06.2010 19:41
Titel

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Oh, du sprichst hier mehrere Baustellen an.

Wenn ihr Broschüren für eure Stadt produziert, dann gibt das (meistens) das Presseamt heraus und die werden darauf achten, dass da alles im vereinbarten CI liegt, ist klar. Solltest DU allerdings auf die Idee kommen Durcksachen mit dem CI der Stadt herausbringen, dann wirds kriminell, im wahrsten Sinne des Wortes. *zwinker*

Wenn du die Skyline fotografierst (selbst) und daraus meinetwegen eine Silhouette vektorisierst, ist das kein Problem. Ist ja dein Werk. Anders siehts aus, wenn du ein neues Gebäude fotografierst und zB abdruckst. Denn der Architekt hat das Urheberrecht darauf, so komisch wies klingt... Aber ein Wahrzeichen wie den Magdeburger Dom: der Erbauer ist eh länger als 40 Jahre tot, ich wäre gespannt, welcher Anwalt dich in welchem Namen darauf anschreiben wollte. ^^

Bei solchen Sachen generell: es wird IMMER Interpretationssache bleiben. Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Lass dich bisschen vom gesunden Menschverstand leiten (der zwar vor Gericht oftmals nicht viel weiterhift ^^) und sei im Zweifelsfall lieber bisschen vorsichtiger.



Bei Wappen und Flaggen gibt es eine Wappenordnung, dort steht drinnen wer was für welchen Anlass verwenden darf. Das findest du mit bisschen Klickarbeit auf der gut sortierten Internetseite deiner Stadt. *zwinker* Ich kenns von meiner: Dresden respektive Sachsen bieten sogar EPS-Downlaods an, von den Wappen, die für die Verwendung der Öffentlichkeit freigegeben sind.




Ja und die Silhouette einer bekannten Persönlichkeit... also als erstes muss das Foto, von der du die Silhouette erstellst mal von dir sein. Danach kommts noch drauf an, ob du das Foto / das Werk weiter veröffentlichen darfst -> siehe Persönlichkeitsrecht, Recht am eigenen Bild. Bei Personen des absoluten Zeitgeschehens ist das in der Regel kein Problem. Es hat mal ein Vektorkünstler Probleme bekommen, weil er ein Obama-Konterfei erstellt hat. Nicht, weil Obama da was gesagt hätte, sondern der Fotograf, der den Obama in erster Linie fotografiert hat. Denn das Foto ganz einfach zu verwenden ist eine Urheberechtsverletzung.


Und lies es dir ruhig mal durch, das UrhG und das KunstUrhG, ist interessant!



Noch zum Thema "I love Braunschweig": das ist ja nun sicherlich angelehnt an diese bekannten "I [HERZ] NY"-Shirts. Das ist ja als Trademark eingetragen, wenn mich nicht alles täuscht. Und selbst wenn nicht, dann ist dort immer noch Urheberrecht drauf und dort dann einfach die Stadt auszutauschen ist meiner Meinung nach keine ausreichende Schöpfungshöhe. Allerdings hats jemand letztes Jahr geschafft, sich sowas als Wort-Bild-Marke eintragen zu lassen, sogar für T-Shirts. *ha ha* Naja, also ich finde, dann "darfst" du das auch mit "Braunschweig"... *zwinker*



...soweit erstmal von mir. *zwinker*
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Zikan
Threadersteller

Dabei seit: 23.03.2006
Ort: Magdeburg
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 17.06.2010 19:54
Titel

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Cool, vielen Dank für die ausführliche Antwort. Letztlich war das schon so, wie es mein Bauchgefühl mir sagte.

Und ich wollte auch keine Broschüren rausbringen. Das war nur mal so nebenbei angemerkt *zwinker*

Tatsächlich habe ich das UrhG und das KunstUrhG mal teilweise gelesen, weil ich darüber ne Hausarbeit geschrieben habe. Da konnte ich ne zeitlang sogar ein wenig mit Paragraphen um mich werfen *bäh* Aber schon wieder zu lange her *zwinker*
Aber ich muss zugeben, ich fand es teilweise auch sehr interessant und informativ. Teilweise weil man auch sieht, wie schwammig manche Dinge formuliert sind.

Mir gings halt jetzt grundsätzlich darum, was darf man anbieten, ohne jemand anderem rechtemäßig auf die Füße zu treten. Aber die Fragen haben sich ja jetzt beantwortet.

Viele Dank nochmal Lächel


Zuletzt bearbeitet von Zikan am Do 17.06.2010 19:55, insgesamt 1-mal bearbeitet
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