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Thema: [Recht] Webdesign Schutz vom 02.03.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Recht] Webdesign Schutz
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Maxitim
Threadersteller

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Verfasst Do 02.03.2006 13:52
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[Recht] Webdesign Schutz

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Hallo beisammen,
In wie fern, kann man sich schützen, bzw. sind andere Websites-Anbieter geschützt vor dem Diebstahl ihres Webdisigns.
Und in wie fern vor dem Diebstahl ihrer Geschäftsidee?
Beispiel: Kann ich Ebay kopieren, und nur die Namen austauschen, statt Ebay einfach Schmidt?


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Do 02.03.2006 14:15, insgesamt 2-mal bearbeitet
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BenediktXVI

Dabei seit: 11.11.2005
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Verfasst Do 02.03.2006 13:57
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Das Webdesign unterliegt dem Urheberrecht. Also du kannst es nicht einfach so kopieren, oder andere können nicht einfach so deins kopieren.
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
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Verfasst Do 02.03.2006 14:00
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So einfach ist es nicht.

Oft erreicht Webdesign keine schützenswerte gestalterische Höhe.
Mit der Suche hier finden sich auch einige Quellen sowie Beispiele
zu dem Thema.
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Lazy-GoD
Moderator

Dabei seit: 26.11.2001
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Verfasst Do 02.03.2006 14:07
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BenediktXVI hat geschrieben:
Das Webdesign unterliegt dem Urheberrecht. Also du kannst es nicht einfach so kopieren, oder andere können nicht einfach so deins kopieren.

Das Urheberrecht räumt dir noch lange kein Recht auf "Einzigartigkeit" ein. Natürlich kann ich "das Design" kopieren. Wenn man selber eine neue Schöpfungshöhe mit dem eigenen Design erreicht, verletzt man keine Urheberrechte des ersten Schöpfers. Und gerade das ist bei Webdesign schwierig: Eine gewisse Grundanordnung weist nämlich jede (kommerzielle) Seite auf: Header, Navigation, content, Fusszeile. Das fällt ja auch schon unter den Begriff Design und das ist bei so gut wie allen Seiten im Netz gleich (in welcher Form dann auch immer...). Von daher ist Webdesign auch erst ab einer gewissen Gestaltungshöhe schutzfähig - wie eigentlich jedes Werk. Und die dürfte in diesem Fall recht hoch sein.
Im Endeffekt kannst du eBay also kopieren. Allerdings solltest du nebenbei auch beachten, ob eventuell Farben oder sonstiges als Marke/Geschmacksmuster angemeldet sind. So "schützt" zum Beispiel der rosa Riese zusätzlich seine Werke.

Pauschal zu sagen "Webdesign unterliegt dem Urheberrecht und ist somit geschützt" ist sicherlich falsch.


Zuletzt bearbeitet von Lazy-GoD am Do 02.03.2006 14:08, insgesamt 1-mal bearbeitet
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BenediktXVI

Dabei seit: 11.11.2005
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Verfasst Do 02.03.2006 15:54
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Lazy-GoD hat geschrieben:

Pauschal zu sagen "Webdesign unterliegt dem Urheberrecht und ist somit geschützt" ist sicherlich falsch.


Dann hat mein Fucking Wirtschaftslehrer mir was ganz falsches erklärt. Leider muss ich mich darauf berufen. Ich wusste das Logos, Farben etc. nicht unter das Urheberrecht fallen, sondern als Geschmacksmuster eingetragen werden. Jedoch meinte dieser "Leerkörper" das ein Webdesign sofort unter das Urheberrecht fallen würde, da es sich hierbei um eine schöpferische Höhe handeln würde. Sofern nun auch mein Verständnis darüber * Ich geb auf... *

Gruß
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Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
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Verfasst Do 02.03.2006 15:59
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Lehrer Menno!
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Maxitim
Threadersteller

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Verfasst Do 02.03.2006 16:06
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Geschäftsidee

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...ich entnehme, dass das es eine Grauzone ist.

Bisheriges Fazit : Das Webdesign ist nur mangelhaft geschützt.

Wie ist mit der Geschäftsidee? Ist die Geschäftidee von Ebay geschützt?

Mfg Jan
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Lazy-GoD
Moderator

Dabei seit: 26.11.2001
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Verfasst Do 02.03.2006 16:10
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Re: Geschäftsidee

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Maxitim hat geschrieben:
Wie ist mit der Geschäftsidee? Ist die Geschäftidee von Ebay geschützt?

Mfg Jan

"Ideen" kann man so oder so nicht schützen - das wäre ja schön. *zwinker*
Im konkreten Fall "eBay" trifft das auch nicht zu, da es ja auch andere Online-Auktionshäuser gibt... es könnte sein, dass bestimmte Verfahren bei der Auktion zum Patent angemeldet sind, aber das Prinzip "Auktion" (= Höchstbietender bekommt den Artikel) ist sicherlich nicht geschützt.
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