mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Sa 27.04.2024 14:48 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Wenn Kunde nicht bezahlt vom 31.03.2013


Neues Thema eröffnen   Dieses Thema ist gesperrt, du kannst keine Beiträge editieren oder beantworten. MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Wenn Kunde nicht bezahlt
Seite: Zurück  1, 2, 3, 4, 5  Weiter
Autor Nachricht
labrar
Threadersteller

Dabei seit: 04.04.2006
Ort: -
Alter: 49
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 03.04.2013 21:05
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ich würde den Saft auch nicht komplett abdrehen. Aber bestimmte Navigationsgimmicks. Somit ist die Seite noch voll erreichbar.
  View user's profile Private Nachricht senden
type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 03.04.2013 21:12
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Mialet hat geschrieben:
Was das löschen der JS angeht:

Du hast bereits Abschläge erhalten, somit hat der Kunde auch Anspruch auf anteilige Leistung. Drehst du den Hahn jetzt komplett ab, kann es dir passieren, dass du dich in der Situation befindest, Post vom Gericht zu bekommen. Da kommen dann die Geschichten von wegen Verhältnismässigkeit der Mittel zum Zuge.


Mich würde generell mal interessieren:
Was ist denn, wenn der Server abraucht? Wie ist denn da die Haftung geklärt, wenn nichts weiteres vereinbart ist?
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
labrar
Threadersteller

Dabei seit: 04.04.2006
Ort: -
Alter: 49
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 14.04.2013 15:41
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Frist verstrichen, kein Geld.
Der Kunde gibt sogar via Email zu, dass er Schulden hat und mit seiner GmbH aufgrund seines Rufes eine Insolvenz verschleppt.
Ich habe morgen einen neuen Termin bei meinem Anwalt. Heute sagte mir aber ein befreundeter Jurist (Nicht praktizierend aber studiert mit Staatsexamen), dass ich da vermutlich allenfalls einen Titel erwirken kann.
Ich habe also das Geld abgeschrieben und werde nun an die Medien gehen. (Entsprechende Quellen bei diversen Zeitung und Fernsehen sind durch meine Arbeit vorhanden)

Dennoch möchte ich vorher noch einen letzten Versuch starten und versuchen die dahinter stehende Bank zu beugen. Keine Bank möchte in so einen Fall Medientechnisch verwickelt werden, auch wenn sie selbst nur Auftraggeber meines Kunden war. Ich erwarte mnicht, dass die Bank meinen Ausfall zahlt, erhoffe aber ein deutliches Gespräch mit meinem Kunden der seinen Ruf unbedingt schützen möchte.

Jetzt meine Frage:

Darf ich bei der Bank anrufen und den Fall meines Kunden schildern inklusiver der Weiterleitungen der geschriebenen Emails oder mache ich mich damit strafbar? Hat jemand damit Erfahrungen?

Kleiner Edit sofern jemand eine persönliches Gespräch mit dem Kunden empfehlen möchte:
Hatte ich schon zig. Und auch beim letzten Gespräch wollte mir der Kunde weiß machen, dass er selbst in der kommenden Woche ein Gespräch mir der Bank hätte um wenigstens mal einen kleinen Teil anzahlen zu können.
Ich habe das aber so oder in ähnlicher Form schon zu oft gehört und möchte mich an dieser Zeitschinderei nicht länger beteiligen.


Zuletzt bearbeitet von labrar am So 14.04.2013 15:50, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
jense

Dabei seit: 04.11.2003
Ort: Dizzledope
Alter: 47
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 14.04.2013 16:03
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

jetzt wirds albern...
  View user's profile Private Nachricht senden
labrar
Threadersteller

Dabei seit: 04.04.2006
Ort: -
Alter: 49
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 14.04.2013 16:45
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Finde ich absolut nicht. Wenn das deutsche Gesetzbuch hier keine Lösung bietet, muss man sich eben an anderen Lösungen bedienen. Ich bekomme so mein Geld auch nicht. Das habe ich auch schon abgeschrieben. Aber wenn ich blute, blutet der auch.
  View user's profile Private Nachricht senden
Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 14.04.2013 17:47
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

labrar hat geschrieben:
Finde ich absolut nicht. Wenn das deutsche Gesetzbuch hier keine Lösung bietet, muss man sich eben an anderen Lösungen bedienen. Ich bekomme so mein Geld auch nicht. Das habe ich auch schon abgeschrieben. Aber wenn ich blute, blutet der auch.
j

Komm, das ist albern.

Und das deutsche gesetzbuch sagt in so einem Fall u.a. ..üble Nachrede..
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
labrar
Threadersteller

Dabei seit: 04.04.2006
Ort: -
Alter: 49
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 14.04.2013 17:57
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Okay. Dann sind wir da geteilter Meinung. Das war auch gar nicht meine Frage.

Ich weiß zB. dass Rufmord nur dann als solches bezeichnet wird, wenn Behauptungen in den Raum gestellt werden, die nicht erwiesen werden können. Anhand der Emails kann ich aber alles belegen.
Also dürfte mein Anruf bei der Bank doch diesbezüglich nicht strafbar sein oder?
  View user's profile Private Nachricht senden
type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 14.04.2013 18:14
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Das ist nicht Dein Ernst???
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen Frage zu Nutzungsrechten - Kunde hat nicht bezahlt
Kunde bezahlt Rechnung nicht, Website zurücksetzen?
Kunde nutzt Webseite ohne bezahlt zu haben
Kunde bezahlt nicht / meldet sich nicht
HTML-Template - Kunde zahlt nicht, weil sein Kunde weg ist.
Logo nicht bezahlt – trotzdem genutzt!
Neues Thema eröffnen   Dieses Thema ist gesperrt, du kannst keine Beiträge editieren oder beantworten. Seite: Zurück  1, 2, 3, 4, 5  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.