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Thema: Kunde nutzt Webseite ohne bezahlt zu haben vom 02.04.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Kunde nutzt Webseite ohne bezahlt zu haben
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Lifechanger
Threadersteller

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Verfasst Mi 02.04.2008 11:25
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Kunde nutzt Webseite ohne bezahlt zu haben

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Hallo zusammen,

ich habe einem Kunden eine Webseite die zu 95% fertig war zur Verfügung gestellt. Es handelte sich um eine Restauranteröffnung und von daher haben wir uns dazu entschieden eine fast fertige Vorabversion online zu stellen - es haben nur noch einige überarbeitete Texte und die aktuelle Wochenkarte gefehlt.

Kru nach der Eröffnung bin ich an einer Herz-Kreislauf-Geschichte erkrankt, inklusive einer Operation und Reha. Die Eröffnung war im Oktober - die Rechnung wollte ich nach meiner Genesung Ende Januar stellen.

Zwischenzeitlich erfolgte kein Kontakt. Weder meinerseits (keine Rechnungsstellung) weder von ihm ("wo bleibt der Rest der Webseite?") - also totale Funkstille.

Ende Januar habe ich festgestellt das die Seite wohl schon eine Weile online ist und auch aktuelle Wochenkarten enthält. Er verfügt über einige HTML Kenntnisse, das wusste ich - also hätte (oder hat) er die entsprechenden Inhalte vielleicht selber einfügen können.

Ich schrieb eine Email und avisierte die Rechnungsstellung ABZÜGLICH eines angemessenen Betrages aufgrund meines Krankheitsfalles (Rechnungsbetrag 1500 Netto, habe ihm sogar 200 Euro Nachlass angeboten).

Seine Antwort darauf (alle sper Email):

Zitat:
"da Sie sich nie mehr bei mir gemeldet haben, habe ich eine neue Agentur für
die Erstellung einer Website beauftragt. Als Liefertermin wurde der
01.10.2007 vereinbart, Sie sandten mir ein grobes Gerüst Ihrer Arbeit zu,
die ich notdürftig ergänzt und ins Web gestellt habe, damit überhaupt etwas
online ist.

Ich hatte mich auf Sie verlassen, leider bin ich jetzt verlassen und habe
mir einen anderen Partner gesucht.

Für Ihre Krankheit tut es mir sehr leid und ich wünsche Ihnen, dass Sie
wieder vollkommen gesund werden. Ich hätte aber erwartet, dass Sie sich
melden und mir eine Nachricht geben. Ich bin nicht bereit für Ihre Leistung
etwas zu bezahlen
."


Fakt ist aber, das die Seite wie gesagt zu 95% fertig war und auch so seitdem Online ist. Ich habe bereits mit einem Anwalt ein Vorgespräch geführt, der allerdings kein Fachanwalt für Urheberrecht oder Medienrecht ist - er riet mir zu einem Fachanwalt zu gehen, jedoch vorher nochmal das persönliche Gespräch mit dem Kunden zu suchen.

Er stellte jedoch schonmal klar, das er mich als Kunde "in Verzug" hätte setzen müssen, also per Einschreiben im Stile von "ich brauche die Sachen dringend! letzte Frist bis zum xx.yy.zzzz - sonst aufhebung vertrag vertragsstrafe blablabla" da aber von ihm auch nix kam, hätte ich wohl gute Karten bei einem evtl Rechtsstreit.

Ich hatte mal einen Artikel im Internet zum Thema "Kunde zahlt nicht aber nutzt Webseite" im Netz gefunden, allerdings finde ich den Bookmark nicht mehr oder die Seite existiert nicht mehr. Darin wurde geschildert das der Kunde der eine Webseite ohne sie bezahlt zu haben nutzt, eine Urheberrechtsverletzung begeht!?

Das seh ich ja auch so, nur weil z.b. ein bestelltes Auto verspätet geliefert wurde, bedeutet ja nicht das man es ohne zu bezahlen Fahren (nutzen) und Behalten darf.

Frage 1: Kennt jemand entsprechende Links zu Rechtsprechungen diesbezüglich oder hat sonstige Tipps für mich?
Ich werde in den kommenden Tagen das persönliche Gespräch mit dem Kunden suchen und ihn nochmals auffordern den reduzierten Betrag zu bezahlen.

Frage 2: Wie kann ich am besten Beweise sichern/sammeln, daß die Seite die ganze Zeit online war? Es kann ja gut sein das er die Seite sofort aus dem Netz nimmt nach unserem Gespräch? Ich habe Freunde und Bekannte die Seite online sehen lassen und kann sie als Zeuge bennen, ich habe die Header-Responses vom Januar und nochmal von Heute April gespeichert. Was kann ich sonst noch tun?

Vorab-Infos zu Frage 3:
es gab keinen schriftlichen Vertrag, jedoch eltiche Emails aus denen sich das Geschäft gut nachvollziehen lassen wird.

Frage 3: Sollte die höhe des abgeschlossenen Vertrages angezweifelt werden, kommt dann ein Gutachter zum Einsatz der die Güte und den Marktwert meiner Arbeit schätzt und so der Streitwert ermittelt wird? In dem Fall würde es sicher noch teurer für ihn werden, da ich eher zu günstig verkaufe und meine Arbeiten i.d.R. höherwertiger sind als sich das in den Beträgen widerspiegelt.

Frage 4 (die letzte): Sollte das auf eine Urheberrechtsverletzungsklage hinauslaufen, was können/werden dann für Beträge aufgerufen werden? Ich will mich daran nicht bereichern, will eigentlich nur mein vereinbartes Geld und hab ja schon 200 von 1500 Nachlass angeboten, aber wenn er meint garnix bezahlen zu müssen, dann find ich hat der Drecksack ruhig auch einen Denkzettel verdient.

Vielen Dank für alle Hilfen und an Helfenden
Thorsten
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Ort: -

Verfasst Mi 02.04.2008 11:47
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Re: Kunde nutzt Webseite ohne bezahlt zu haben

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Lifechanger hat geschrieben:

Frage 1: Kennt jemand entsprechende Links zu Rechtsprechungen diesbezüglich oder hat sonstige Tipps für mich?
Ich werde in den kommenden Tagen das persönliche Gespräch mit dem Kunden suchen und ihn nochmals auffordern den reduzierten Betrag zu bezahlen.


bei solchen dingen würde ich nicht den abgründen des internetz vertrauen. ein fachanwalt beantwortet dir alle fragen.

Lifechanger hat geschrieben:

Frage 2: Wie kann ich am besten Beweise sichern/sammeln, daß die Seite die ganze Zeit online war? Es kann ja gut sein das er die Seite sofort aus dem Netz nimmt nach unserem Gespräch? Ich habe Freunde und Bekannte die Seite online sehen lassen und kann sie als Zeuge bennen, ich habe die Header-Responses vom Januar und nochmal von Heute April gespeichert. Was kann ich sonst noch tun?


du hast ja sicher zugang zum login. kannst dir ja statistiken runterladen auf denen die hits usw gezählt werden. aber da bin ich kein fachmann.

Lifechanger hat geschrieben:

Vorab-Infos zu Frage 3:
es gab keinen schriftlichen Vertrag, jedoch eltiche Emails aus denen sich das Geschäft gut nachvollziehen lassen wird.

Frage 3: Sollte die höhe des abgeschlossenen Vertrages angezweifelt werden, kommt dann ein Gutachter zum Einsatz der die Güte und den Marktwert meiner Arbeit schätzt und so der Streitwert ermittelt wird? In dem Fall würde es sicher noch teurer für ihn werden, da ich eher zu günstig verkaufe und meine Arbeiten i.d.R. höherwertiger sind als sich das in den Beträgen widerspiegelt.


da du keinen schriftlichen vertrag hast kann der auch nicht angezweifelt werden. email und absprachen müssen erst einmal nachgewiesen werden. einen streitwert kann nicht ermittelt werden, weil du ihn ja festgesetzt hast 1500 netto.
wie willst du einen marktwert ermitteln lassen? wenn du dich nun güstiger verkaufst ist das dein "pech".

Lifechanger hat geschrieben:

Frage 4 (die letzte): Sollte das auf eine Urheberrechtsverletzungsklage hinauslaufen, was können/werden dann für Beträge aufgerufen werden? Ich will mich daran nicht bereichern, will eigentlich nur mein vereinbartes Geld und hab ja schon 200 von 1500 Nachlass angeboten, aber wenn er meint garnix bezahlen zu müssen, dann find ich hat der Drecksack ruhig auch einen Denkzettel verdient.


das ist nicht so einfach, für grafiken besteht nicht autom. ein urheberrecht. da gibt es einiges hier im forum. das ist eine sache die letztendlich ein gericht klären muss.
aber zum thema: er hat das layout und dein html ja weiter verwendet und du kannst anhand deiner gelieferten daten ja zeigen was von dir kommt und was nicht. also war er ja damit einverstanden.
mach den sack zu. schreib im noch einmal eine zahlungsaufforderung mit einem genauem termin, evtl. noch ein perönliches gespräch und dann zum anwalt.

diese email ist übrigens eine absolute frechheit!
 
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aUDIOfREAK

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Verfasst Mi 02.04.2008 12:00
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wenn er deine webseite weiterhin nutzt, kannst du ihm die nutziung bis zur vollständigen bezahlung untersagen und dies zur not auch gerichtlich durchsetzen. das die daten von dir kommen, dürfte anhand der arbeitsdaten und korrespondenz nachvollziehbar sein. denn wenn er tatsächlich gar nix zahlen "will" dann soll er sich gefälligst von seiner neuen agentur auch ne neue seite bauen lassen und nicht deine verwenden.

ich würde als allererstes aber mal das persönliche gespräch mit dem kunden suchen. am besten persönlich vorbei kommen um ihm in die augen zu schauen. am telefon oder per mail cancelt man jemanden doch leichter ab, als wenn er einem gegenüber steht. versuche ein ruhiges sachliches gespräch zu führen und ihm nochmal darzulegen, das du dich gewiss nicht absichtlich nicht gemeldet hast, sondern dachstest, mit der notseite zur eröffnung wäre erstmal genügend luft und du auch bereit bist am preis was nach zu lassen, für die unannehmlichkeiten. aber mach deinem kunden auch klar, das er eine gewisse mitschuld trägt, weil er sich ja auch nicht mehr gemeldet hat. eine einfach mail mit "wann gehts weiter" hätte zum reagieren ja schon gereicht. und aus diesem grund ist es auch nicht gerechtfertigt, den kompletten preis zu unterschlagen.

wenn dieses gespräch nicht fruchtet, kannst du ihm die unterlassung schicken - am besten per anwalt um zu verdeutlichen, das du es ernst meinst und zur not auch bereit bist, vor gericht zu ziehen... so würde ich zumindest handeln.
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Lifechanger
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Verfasst Mi 02.04.2008 12:03
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Zitat:
du hast ja sicher zugang zum login. kannst dir ja statistiken runterladen auf denen die hits usw gezählt werden. aber da bin ich kein fachmann.


die seite liegt auf seinem Serverpaket (1&1), wie gesagt er hat durchaus Erfahrung mit eigenen Webseiten die er auf niedrigen Niveau selber aktualisiert. Den Login/Zugang hat er schon verändert, ich komm nicht mehr rein.

Zitat:
wie willst du einen marktwert ermitteln lassen? wenn du dich nun güstiger verkaufst ist das dein "pech".


Ich will und brauche meinen Marktwert nicht ermitteln lassen und ich empfinde es auch nicht als "pech" mehr für mein Geld zu leisten als Andere - der Eine arbeitet halt gern etwas mehr für sein Geld um sich damit wohl zu fühlen und ein Anderer schafft halt so wenig wie möglich, das muss jeder selber wissen.

Mir gings lediglich um die Beweissituation falls der Kunde die vereinbarte Summe als solche abzustreiten beginnt und was dann geschieht sollte keine Seite den vereinbarten Betrag "beweisen" können.
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Lifechanger
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Verfasst Mi 02.04.2008 12:10
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Zitat:
[...versuche ein ruhiges sachliches gespräch zu führen und ihm nochmal darzulegen, das du dich gewiss nicht absichtlich nicht gemeldet hast...]


jau, das werde ich wohl heute führen, hab noch nen Kundentermin im selben Ort und im Anschluß könnte ich mich der Sache Vorort mal annehmen. Falls das ganz dumm läuft - soll ich die Sache mit der Urheberrechtsverletzung schon ansprechen oder als Ass im Ärmel erstmal verschweigen? Man muss ihn ja nicht mit der Nase drauf stoßen - oder wär das durchaus was was mir die Zahlung noch einbringen könnte auf aussergerichtlichem Weg?
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aUDIOfREAK

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Verfasst Mi 02.04.2008 12:15
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naja urheberrechtsverletzung is da eh nich das richtige wort. du hast ihm die seite ja quasi selbst freiwillig zur verfügung gestellt. es geht ja einzig um die bezahlung und die damit verbundenen nutzungsrechte. denn wenn er nicht zahlt, hat er keine nutzungsrechte und darf die seite auch nicht nutzen. punkt aus. da gibts auch gar keine diskussion. das würde ich ihm dann im falle des falles klar machen, wenn er uneinsichtig bleibt. sag ihm dann einfach, das du ihm dann ab sofort die nutzung untersagst und ihm das auch schriftlich durch deinen anwalt mitteilen lässt und er sich bei zuwiderhanldung schon mal auf weitere post vom anwalt mit kostennote gefasst machen kann. ich denke spätestens da wird er entweder einsichtig oder vollens bockig *zwinker*
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Lifechanger
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Verfasst Mi 02.04.2008 12:19
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aUDIOfREAK hat geschrieben:
naja urheberrechtsverletzung is da eh nich das richtige wort. du hast ihm die seite ja quasi selbst freiwillig zur verfügung gestellt. es geht ja einzig um die bezahlung und die damit verbundenen nutzungsrechte. denn wenn er nicht zahlt, hat er keine nutzungsrechte und darf die seite auch nicht nutzen. punkt aus. da gibts auch gar keine diskussion. das würde ich ihm dann im falle des falles klar machen, wenn er uneinsichtig bleibt. sag ihm dann einfach, das du ihm dann ab sofort die nutzung untersagst und ihm das auch schriftlich durch deinen anwalt mitteilen lässt und er sich bei zuwiderhanldung schon mal auf weitere post vom anwalt mit kostennote gefasst machen kann. ich denke spätestens da wird er entweder einsichtig oder vollens bockig *zwinker*


mh ok, und was bringt mir die Untersagung der Nutzung? Was wird dann aus meinem Zahlungsanspruch, hab ich den dann noch immer? (für die immerhin fast 6 Monate die er sie genutzt hat)
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aUDIOfREAK

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Verfasst Mi 02.04.2008 12:24
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Lifechanger hat geschrieben:
aUDIOfREAK hat geschrieben:
naja urheberrechtsverletzung is da eh nich das richtige wort. du hast ihm die seite ja quasi selbst freiwillig zur verfügung gestellt. es geht ja einzig um die bezahlung und die damit verbundenen nutzungsrechte. denn wenn er nicht zahlt, hat er keine nutzungsrechte und darf die seite auch nicht nutzen. punkt aus. da gibts auch gar keine diskussion. das würde ich ihm dann im falle des falles klar machen, wenn er uneinsichtig bleibt. sag ihm dann einfach, das du ihm dann ab sofort die nutzung untersagst und ihm das auch schriftlich durch deinen anwalt mitteilen lässt und er sich bei zuwiderhanldung schon mal auf weitere post vom anwalt mit kostennote gefasst machen kann. ich denke spätestens da wird er entweder einsichtig oder vollens bockig *zwinker*


mh ok, und was bringt mir die Untersagung der Nutzung? Was wird dann aus meinem Zahlungsanspruch, hab ich den dann noch immer? (für die immerhin fast 6 Monate die er sie genutzt hat)


ich denke mal das wird dann wohl ein gericht entscheiden müssen... ne wirkliche aussage kann da wohl keiner treffen...
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