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labrar
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Verfasst So 31.03.2013 15:54
Titel Wenn Kunde nicht bezahlt |
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Hallo.
Kurze Frage mit vorhergehender Erklärung.
Ich habe einen Kunden mit dem ich schon seit zig Jahren problemlos zusammenarbeite.
Aufgrund dessen gab es auch für keinnen der Aufträge ein Pflichtenheft, da es zunächst über die Zeit Kleinaufträge waren (Hier mal 10 Stunden, da mal 20 Stunden usw. usw)
D.h. es wurde immer (mit ganz wenigen Ausnahmen) nach Stunden abgerechnet.
Dieser Kunde trat jetzt vor genau einem Jahr an mich heran für ein größeres Projekt.
Zunächst war die Projektgröße aber auch nicht absehbar, weshalb ich auf größere Abschlagszahlungen verzichtet habe, sondern mir lediglich wöchentlich Betrag X als Zwichenzahlung habe überweisen lassen damit ich eben während der Entwicklung über die Runden komme.
Das Projekt ist nun beendet und ich habe meine Endrechnung geschrieben.
Der Kunde hat an der Rechnung auch nicht gemäkelt(zumal ich ihm sowieso schon sehr entgegen gekommen bin) sagt aber, er kann es nur Stunden, da er erst selbst Geld damit verdienen muss.
Bei mir natürlich Kinnlade runter, da dies nie vereinbart war.
Seitdem verfahre ich nur noch schriftlich mit den Kunden und verweigere jede weitere Arbeit des Kunden, die über den Auftragumfang hinaus geht und schreibe, dass ich Neuerungen oder Änderungen nur dann machen, wenn mal ein Teil der Endrechnung auf meinem Konto eingegangen ist.
Der Kunde meint hierzu, dass ich ihn erpressen würde und hängen lassen würde.
Generell biete ich keine Zahlungsziele an. D.h. jede meine Rechnungen enthält den Schlusssatz ("Fällig bei Erhalt der Rechnung")
Dennoch habe ich ihm aufgrund der vielen Jahre guter Zusammenarbeit ein Zahlungsziel von 30 Tagen angeboten.
Er verdient zwar selbst an dem Projekt, bietet es aber hauptsächlich für eine große Bank an. Also ist für mich verständlich, dass er selbst erst einmal eine Rechnung stellen muss, das Geld erhalten muss um dann meine Rechnung zu bezahlen.
So wie das Verhältnis zu mir und meinem Kunden aber im Moment steht, bezweilfle ich dass er das Zahlungsziel einhalten wird.
Laut meinem Anwalt muss ich ihn nicht mahnen falls er das Zahlungsziel überschreitet und kann direkt gerichtlich vorgehen.
Diesen Schritt möchte ich aber vermeiden. Und zwar schlicht weil Amtsmühlen mir da ein wenig zu langsam malen.
Ich habe aber noch einen vermeintlichen Trumpf im Ärmel habe, zudem mir mein Anwalt leider nichts konkretes sagen kann. Bevor ich hier also einen speziellen Anwalt konsultiere meine Frage:
Die Arbeiten fanden ausschließlich auf dem Server des Kunden statt mit Ausnahme der JS Bibliotheken (ohne die das ganze nicht läuft und die noch auf meinem Server sitzen).
Ich darf vom Gesetzgeber den FTP des Kunden bei Nichtzahlung nicht modifizieren (Fällt unter hacken / cracken).
Aber darf ich theoretisch die JS auf meinem Server bei Nichtzahlung löschen?
Schließlich ist dies ja mein geistiges Eigentum.
Natürlich würde die Seite meines Kunden dann nicht mehr funktionieren. Aber gibt es da nicht auch eine Softwareregelung wie Lieferung nach Zahlung?
Zuletzt bearbeitet von labrar am So 31.03.2013 16:04, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Benutzer 116623
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst So 31.03.2013 16:41
Titel Re: Wenn Kunde nicht bezahlt |
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labrar hat geschrieben: | Hallo.
Kurze Frage mit vorhergehender Erklärung.
[Viel irrelevantes Zeug]
Ich darf vom Gesetzgeber den FTP des Kunden bei Nichtzahlung nicht modifizieren (Fällt unter hacken / cracken).
Aber darf ich theoretisch die JS auf meinem Server bei Nichtzahlung löschen? |
Nein, natürlich nicht. Und dass dir dein Anwalt das nicht sehr deutlich gesagt hat, wundert mich. Du machst dich strafbar mit solchen Aktionen der Selbstjustiz.
Zitat: | Aber gibt es da nicht auch eine Softwareregelung wie Lieferung nach Zahlung? |
Ja, aber die hast du mit dem Kunden nicht vereinbart. Das hättest du dann vorher - schriftlich und beweisbar (!) - tun müssen.
Zuletzt bearbeitet von am So 31.03.2013 16:43, insgesamt 1-mal bearbeitet
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labrar
Threadersteller
Dabei seit: 04.04.2006
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Alter: 49
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Verfasst So 31.03.2013 17:35
Titel
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Naja. Auf allen Rechnungen steht drauf, dass alles bis zur entgültigen Bezahlung mein Eigentum ist. Und derer hat er ja schon in Form der Teilzahlungen einige erhalten und überwiesen.
Aber wie ist das bei zB. JQuery
Ich kenne zig Agenturen, die sich die JQUery Libs nicht auf den Server laden sondern diese mit der absoluten URL zu JQuery abrufen (Wegen der automatischen Updates).
Wenn Jquery von heute auf morgen dicht macht, würden sich ja die Betreiber von Jquery auch strafbar machen oder nicht?
Zuletzt bearbeitet von labrar am So 31.03.2013 17:44, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 116623
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst So 31.03.2013 18:09
Titel
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labrar hat geschrieben: |
Aber wie ist das bei zB. JQuery |
Das ist doch alles Kindergarten. Du weisst doch wie du ans Geld kommst.
Und das:
Zitat: | Und zwar schlicht weil Amtsmühlen mir da ein wenig zu langsam malen. |
ist doch Quatsch, das geht inzwischen in 3-5 Tagen.
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labrar
Threadersteller
Dabei seit: 04.04.2006
Ort: -
Alter: 49
Geschlecht:
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Verfasst So 31.03.2013 18:55
Titel
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Nein weiß ich leider nicht.
Du kennst die Hintergrundinformation nicht. dem Kunde traue ich zu, dass er es aussitzt bis zum letzten
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst So 31.03.2013 18:58
Titel
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labrar hat geschrieben: | Naja. Auf allen Rechnungen steht drauf, dass alles bis zur entgültigen Bezahlung mein Eigentum ist. Und derer hat er ja schon in Form der Teilzahlungen einige erhalten und überwiesen.
Aber wie ist das bei zB. JQuery
Ich kenne zig Agenturen, die sich die JQUery Libs nicht auf den Server laden sondern diese mit der absoluten URL zu JQuery abrufen (Wegen der automatischen Updates).
Wenn Jquery von heute auf morgen dicht macht, würden sich ja die Betreiber von Jquery auch strafbar machen oder nicht? |
So was könnte aber dennoch in den Bereich der Nötigung gehen. Es ist ein gezielter Eingriff im Wissen der Konsequenz um eine bestimmte Reaktion auszulösen.
und sowas ist Kindergarten. Es gibt einen Rechtsweg und dieser ist einzuschlagen. Und wie gesagt: Das ist auch weder aufwändig, noch besonders kostenintensiv. Und bevor sowas eingeschlagen wird, kann man immer noch ein klärendes persönliches gespräch führen und ein Protokoll darüber austauschen. Auch ein verfahren der Mediation wäre denkbar.
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labrar
Threadersteller
Dabei seit: 04.04.2006
Ort: -
Alter: 49
Geschlecht:
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Verfasst So 31.03.2013 20:04
Titel
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Okay. Dann habe ich mal Nachdenkestoff.
Danke für eure Antworten
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qualidat
Dabei seit: 14.09.2006
Ort: Eichwalde bei Berlin
Alter: 63
Geschlecht:
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Verfasst So 31.03.2013 21:16
Titel
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Was heisst hier Selbstjustiz?
Jeder Handy-Provider dreht dir den Hahn ab, wenn du nicht zahlst ... auch ganz ohne Gericht etc.
Sag' einfach, du kannst dir den Server nicht mehr leisten ... soll dir erstmal einer das Gegenteil beweisen.
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