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Thema: Weitergabe von offenen Daten vom 03.11.2021


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Weitergabe von offenen Daten
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Dandy_Bangarang
Threadersteller

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Verfasst Mi 03.11.2021 13:17
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Weitergabe von offenen Daten

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Hallo, liebe Community,

folgendes Szenario.........Habe für einen Auftraggeber ein regelmäßig (jeden Monat) erscheinendes Magazin erstellt.
Muss ich jetzt die offenen Daten(.indd/.idml) (zuletzt erstellte Magazin) an den Auftraggeber wieder abgeben? Oder kann ich einfach die offenen Daten zuschicken die ich damals von meinem Auftraggeber bekommen habe? Selber habe ich nichts an Layout Satzspiegel etc. geändert. Hab lediglich die monatlich neuen Texte und Bilder eingefügt und das PDF erstellt.

Hoffe ihr könnt mich ein wenig aufklären ........

LG
Dandy
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Mialet

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Verfasst Mi 03.11.2021 16:54
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Wenn du nur handwerklich und nicht künstlerisch am Dokument gearbeitet hast, wirst du kaum Nutzungsrechte geltend machen können, von daher würde ich in solchen Fällen das indd im druckfertigen Zustand nebst Druck-PDFs an den Kunden liefern.

Wenn das ganze ID auf deinem Mist gewachsen ist, incl. Entwurf, Reinzeichnung, Vorarbeiten in Stile, Formate und Scripte, die sich erst im Laufe der Auflagen amortisieren, dann sieht das natürlich anders aus.
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Dandy_Bangarang
Threadersteller

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Verfasst Do 04.11.2021 12:41
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An dem Dokument wurden vll ein paar Textformate verändert oder die Position vom grafischen Elementen.
Am Satzspiegel, Layout, Schriften etc. wurde nix geändert.


Habe natürlich auch den Austausch mit der Druckerei vorgenommen und die Reinzeichnung vorgenommen, bzw die Daten Druckreif gemacht.
Ansonsten war es das tatsächlich von meiner Seite aus. Gibt mir das schon das Recht die Daten als meine einzubehalten. Hab ich wirklich keine Chance dafür vll noch was Geld zu verlangen ?
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Mialet

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Verfasst Do 04.11.2021 14:45
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Nein, wenn du nur handwerklich tätig warst, also keine eigene Schöpfungstiefe in die Überarbeitung eingeflossen ist, kannst du nur den Aufwand abrechnen, der durch die Herausgabe der Daten, sprich das Aufbereiten/Zusammensuchen des Datenträgers, der Datenübertragung anfällt. Du könntest die Schriften, wenn es tatsächlich deine Lizenzen sind, zurückbehalten und den Empfänger darauf hinweisen, dass er, um damit etwas zu setzen, eine eigene Lizenz benötigt – aber sonst fällt mir da nichts ein.

Je mehr du da bockst um so eingehender wird sich der Kunde überlegen, dir nochmal etwas anzuvertrauen.
Oft wollen die Kunden es einfach als Sicherheit/Backup haben, und merken beim selbst Verwenden schnell, dass sie damit überfordert sind, bzw. einfach erkennen, dass von dir die Korrekturen nach ner Stunde ausgeführt vorliegen, sie selber nach der gleichen Zeit aber noch mit dem Dokumentaufbau kämpfen und evtl. mehr kaputt machen, als dass sie Fehler herausbügeln.
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